GEZ will Mietkautionen pfänden lassen

vom 12.09.2014, 11:47 Uhr

Die ARD ZDF Rundfunkanstalt, ehemals GEZ, hat sich eine neue Taktik ausgedacht, um von Zahlungsunwilligen den Rundfunkbeitrag einzutreiben. Neuerdings versucht die Anstalt, über die Pfändung der Mietkaution an ihr Geld zu kommen. Ob dies so jetzt ohne weiteres umsetzbar ist, sei jetzt mal dahin gestellt. Fakt ist, dass in zigtausenden versendeten Schreiben der GEZ dieses zumindest angedroht wurde. Stichtag ist hier der 15. September, also 3 Tage bleiben demzufolge noch Zeit bis Handlungen erfolgen sollen.

Ich stelle mir allerdings die Frage, ist ein derartiges Vorgehen überhaupt juristisch möglich? Soweit ich weiß´ist die Mietkaution zweckgebunden für den Fall, dass nach dem Auszug irgendwelche Schäden gibt, die der Mieter verursacht hat und die durch die Kaution beseitigt werden müssen. Darf die GEZ theoretisch das Geld einfach zweckentfremdne oder ist das nur eine leere Drohung, um die Menschen einzuschüchtern und zur Zahlung zu bewegen?

Ich finde, die Rundfunkanstalt wirkt mit dieser Aktion total verzweifelt und es scheint nicht besonders gut zu laufen, wenn derartige Drohungen in zigtausenden von Briefen versendet werden. Es soll hier auch nicht darum gehen, ob diese Gebühr richtig oder falsch ist. Es soll hier nur darum gehen, wie weit die GEZ überhaupt gehen darf, ohne sich über den rechtlichen Rahmen hinaus zu bewegen. Habt ihr einen solchen Brief schon erhalten oder von Bekannten gehört, die ihn erhalten haben? Wie würdet ihr bei einem solchen Brief reagieren? Ich habe von diesen Briefen gerade von einer Bekannten erfahren, ich selbst wäre sonst nicht darauf gekommen.

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» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Es ist eigentlich kaum zu glauben. Ich dachte erst, dass das möglicherweise ein Missverständnis ist. Oder dass das so eine neue kriminelle Masche sein könnte, mit der irgendwelche Betrüger nichtsahnende Bürger erpressen, das Geld auf ein anderes Konto zu zahlen. Aber nein, es scheint tatsächlich so zu sein.

Besonders absurd finde ich ja, dass davon dann auch Leute betroffen wären, die weder Radio, noch TV noch Internet nutzen. Die Abgabe wird ja seit einiger Zeit pauschal pro Haushalt erhoben, unabhängig davon, ob man die öffentlich rechtlichen Sender überhaupt nutzt.

Was ich im Internet gelesen habe, wird wohl nicht nur mit der Pfändung der Mietkaution gedroht, sondern manchen wohl auch mit der Pfändung der Rente oder des Arbeitseinkommens. Auch das finde ich schon abstoßend genug.

Ich denke, es ist an der Zeit zu überlegen, ob es sinnvoll ist, solche Gebühren für öffentliche Anstalten von einer privaten Firma eintreiben zu lassen. Das wirkt für mich reichlich zweifelhaft. Mir ist auch kein anderer Fall bekannt, wo man die Mietkaution pfänden kann. Nicht mal dann, wenn ein Elternteil kein Geld hat, Unterhalt ans Kind zu zahlen oder dergleichen wichtige Dinge. Wieso sollte das jetzt plötzlich für Rundfunkgebühren gehen?

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Es ist nicht nur die GEZ, die die Mietkaution pfänden lassen kann. Die Mietkaution ist Vermögen, welches auch pfändbar ist. Wenn jetzt einer Schulden hat und diese nicht bezahlen kann und es auch nicht möglich ist durch Pfänden von Gegenständen oder Taschenpfändung oder auch Lohnpfändung diesen Betrag zu bekommen, dann darf jeder Gläubiger auch durch einen Gerichtsvollzieher an die Kaution ran. Es ist ja schließlich ein Sparguthaben.

Warum das bei der GEZ jetzt gerade so verwerflich sein soll verstehe ich nicht so ganz. Man kann sich aufregen, dass man überhaupt diese Zwangsgelder zahlen muss, aber dass eben die GEZ auch die Mietkaution pfänden kann ist etwas ganz normales, wenn man ihr Geld schuldet.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Diamante hat geschrieben:Es ist nicht nur die GEZ, die die Mietkaution pfänden lassen kann. Die Mietkaution ist Vermögen, welches auch pfändbar ist. Wenn jetzt einer Schulden hat und diese nicht bezahlen kann und es auch nicht möglich ist durch Pfänden von Gegenständen oder Taschenpfändung oder auch Lohnpfändung diesen Betrag zu bekommen, dann darf jeder Gläubiger auch durch einen Gerichtsvollzieher an die Kaution ran. Es ist ja schließlich ein Sparguthaben.

Mag ja sein, dass das tatsächlich der Fall ist. Aber wo ist die Rechtsgrundlage hierzu? Kannst du eventuell einige Quellen hierzu angeben?

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» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Um die Gemüter mal zu beruhigen: Bei jeder Zwangsvollstreckung kann die Mietkaution theoretisch gepfändet werden. Praktisch ist diese jedoch erst einforderbar, wenn der Mieter ausgezogen ist und der Vermieter keine Ansprüche mehr mit der Kaution decken muss. Heißt konkret: Wenn der Schuldner beispielsweise die Miete schuldig geblieben ist oder die Wohnung beschädigt hat, kann der Vermieter die Kaution einbehalten um seinen Schaden zu decken.

Daher lohnt die Vollstreckung der Kaution selten bzw. liegt noch in ferner Zukunft.

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» ninjafan » Beiträge: 1455 » Talkpoints: -0,16 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


@Olly173: Wozu braucht man da eine Quelle. Die Mietkaution ist ein Sparguthaben, welches pfändbar ist. Das weiß ich aus sicherer Quelle von einer Bekannten, die Schulden durch ihren Exmann hatte. Sie konnte diese nicht bezahlen und ging zu einer Schuldenberatungsstelle. Da sie dieses Sparguthaben in Höhe von 900 Euro hatte, hat der Gerichtsvollzieher dieses gepfändet. Aber sie ist nicht aus der Wohnung gekündigt worden. Sparguthaben ist pfändbar und der Vermieter muss das Geld auf den Namen des Mieters anlegen.

Dass jemand gekündigt werden kann, wenn die Kaution weg ist, wäre mir neu. Aber da lasse ich mich auch gerne eines besseren belehren. Wo steht das denn? Wenn du "Mietkaution pfändbar" bei Google eingibst, kommen einige Seiten, wo das von Rechtsanwälten erklärt wurde. Aber das sind Rechtsforen, die ich hier nicht verlinken will.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Die Mietkaution ist immer pfändbar, das kann nicht nur die GEZ. Aber die Mietkaution ist nach der Pfändung nicht weg. Zuerst meldet der Vermieter seine Ansprüche an. Das führt dazu, dass die Kaution so lange beim Vermieter verbleibt, bis das Mietverhältnis beendet wird. Hat der Vermieter danach keine Ansprüche oder bleiben zumindest Teile der Kaution übrig, dann kommt erst die GEZ oder ein anderer Gläubiger zum Zuge.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Eine Mietkaution ist doch eigentlich eine Sicherheit für den Vermieter. Natürlich ist das Geld, das dem Mieter gehört, aber es ist doch kein freies Vermögen, auf das man einfach so zugreifen kann. So lange der Mieter nicht auszieht ist das doch eigentlich gesperrt. Wenn man nun zulassen würde, dass dieses Geld gepfändet wird würde man ja praktisch die Ansprüche der GEZ höher bewerten als die potentiellen Ansprüche des Vermieters.

Allerdings gibt es doch Anbieter, die die Mietkaution übernehmen. Ich weiß nicht, wie das im Detail funktioniert, weil ich so etwas nie gebraucht habe und nun auch nicht mehr zur Miete wohne. Aber wenn man die Werbung sieht dann richtet die sich ganz klar an Leute, die eine neue Wohnung suchen aber keine drei Monatsmieten übrig haben. Vielleicht könnte jemand, der seine Mietkaution klassisch auf einem Sparkonto geparkt hat, ja verpflichtet werden die Kaution von so einem Anbieter übernehmen zu lassen und das Geld auf dem Konto dann zur Deckung seiner Schulden zu benutzen?

Ich gehöre zu den Leuten, die ganz brav den geforderten Betrag jeden Monat überweisen. Und nein, ich sehe mich auch nicht als "ARD-ZDF-Opfer", wie der verlinkte Artikel das so schön reißerisch nennt. Wenn ich für den Schrott von RTL und Co. bezahlen müsste wäre das was anderes. Ich muss also keine Angst haben, dass mir so ein Brief ins Haus flattert und mir auch nicht überlegen, wie ich darauf reagieren würde.

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» Cloudy24 » Beiträge: 27476 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 27000 Beiträge


Gezwungen werden "umzuschichten" kann kein Mieter mit Schulden. Eine gepfändete Mietkaution bleibt beim Vermieter, bis dieser keine Ansprüche mehr hat. Das heißt, bis der Mieter ausgezogen ist und die Kaution frei wird. Beansprucht der Vermieter die Kaution, dann geht der Gläubiger trotz Pfändung leer aus.

Die "Kautionsanbieter" sind keine Alternative. Sie treten dem Vermieter gegenüber als Bürge in Höhe der Kaution auf. Im Gegenzug zahlt der Mieter an das Unternehmen eine monatliche Gebühr, die von der Höhe der Kaution abhängt. Muss die Firma allerdings beim Auszug leisten, dann wird die Sache ungemütlich. Denn der Vermieter erhält zwar sein Geld, der Mieter muss aber dummerweise das geleistete Geld an die Firma zurückzahlen.

Daher sind diese Angebote zwar verlockend, aber sie sind einfach astronomisch teuer. Denn die monatlichen Gebühren führen zu keinem Guthaben. Und fällt die Kaution ganz oder zu Teilen dem Vermieter zu, dann hat der Mieter einen Berg von Schulden. Für jemanden, der seine Kaution nicht in drei Raten bezahlen kann und der nun wahrscheinlich eine neue Kaution benötigt, ist das eine sehr schlechte Situation.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Ich kann mir nicht vorstellen dass das so einfach geht. Da müssten so viele juristische Sachen vorher durchgegangen werden, damit die GEZ das dürfte. Für mich klingt es auch eher nach einer Drohgebärde.

Eine Kaution muss ja auch vom Vermieter auf ein Extra-Konto gezahlt werden, das nicht angerührt werden darf und worauf es Zinsen gibt. Da kann die GEZ nicht so einfach ran.

» Marion55 » Beiträge: 7 » Talkpoints: 0,59 »


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