Jugendamt verweigert Bescheinigung für Familienkasse
Frau A. ist Studentin und hat ein Kind und lebt vom Vater des Kindes schon seit Jahren getrennt. Der Vater des Kindes hat nie nur einen Cent Unterhalt bezahlen können, da er ebenfalls Student ist und kein Einkommen hat, von dem der Unterhalt hätte bezahlt werden können. Bisher hat Frau A. für ihr Kind deshalb Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekommen, der läuft aber diesen Monat aus und Frau A. fehlt das Geld. Deshalb riet ihr nun jemand, Kinderzuschlag bei der Familienkasse zu beantragen.
Daraufhin begab sich Frau A. zur Familienkasse und schilderte ihr Problem. Dort wurde Frau A. mitgeteilt, dass sie dafür eine Bescheinigung vom Jugendamt braucht, aus der hervor geht, dass der leibliche Vater des Kindes keinen Unterhalt bezahlen kann. Das Jugendamt hat vor Kurzem die finanziellen Möglichkeiten des Vaters geprüft und die Unterlagen liegen deshalb dort eh noch vor.
Daraufhin hat sich Frau A. bei ihrem Sachbearbeiter beim Jugendamt gemeldet und die Situation geschildert. Ihr Sachbearbeiter teilte ihr mit, dass er keine solche Bescheinigung ausstellen kann (oder will?) und hat Frau A. einen Zettel mit seiner Durchwahl mitgegeben, die sie gerne an die Sachbearbeiterin bei der Familienkasse weitergeben kann, damit diese sich mit ihm in Verbindung setzen kann.
Mit dieser Information und dem ausgefüllten Antrag, wurde Frau A. nun wieder bei der Familienkasse vorstellig. Die Sachbearbeiterin fragte wieder nach dem Unterhaltsbescheid des Jugendamtes und Frau A. sagte ihr eben, dass der Sachbearbeiter des Jugendamtes gesagt hätte, er stellt so was nicht aus und wenn sie Fragen hat, könnte sie sich an ihn wenden. Die Sachbearbeiterin der Familienkasse meinte dazu nur, dass sie so was grundsätzlich nicht machen und bisher hätte das Jugendamt diese Bescheinigung auch immer ausgestellt, so würde man es schon seit Jahren machen.
Der Sachbearbeiter vom Jugendamt, den Frau A. dann wieder kontaktierte, beharrt weiter darauf, dass er eine solche Bescheinigung nicht ausstellen wird. Er riet Frau A., wenn sie einen Ablehnungsbescheid von der Familienkasse bekommt, dann soll sie doch einfach klagen. Das Problem ist aber, ohne diese Bescheinigung wird ihr Antrag gar nicht bearbeitet und somit kann weder was bewilligt, noch abgelehnt werden.
Die Familienkasse sagt, sie braucht den Bescheid vom Jugendamt. Dort anrufen würde man auf keinen Fall, Frau A. soll diese beim Jugendamt anfordern. Das Jugendamt teilt weiterhin mit, dass dort keine solche Bescheinigung ausgestellt wurde.
Nun steht Frau A. da, die höchstwahrscheinlich ja Anspruch auf den Kinderzuschlag hätte, den aber nicht beantragen kann, weil ein Bescheid vom Jugendamt fehlt, den das Jugendamt auch nicht ausstellen möchte. Frau A. ist aber auf das Geld angewiesen, wenn auch nur noch für wenige Monate, da sie dann ihr Studium beendet hat und wahrscheinlich Vollverdienerin sein wird und sich und ihr Kind selbst ernähren kann.
Wie kann Frau A. nun ihr Recht einfordern? Wie kann sie die Belege für die Familienkasse bekommen, wenn der Jugendamtsmitarbeiter sich weigert?
Dann sollte sich Frau A. an den Amtsleiter vom Jugendamt wenden. Das ist ja der nächste Vorgesetzte von dem Sachbearbeiter und da schriftlich die entsprechende Beschwerde vortragen. Dabei gleich Fristen setzen bis wann sie die Bescheinigung haben will. Gleichzeitig würde ich auch da auch juristische Schritte androhen, was meist reicht, damit gehandelt wird.
Ich denke auch, dass Frau A sich unbedingt an den Vorgesetzten wenden sollte. Damit es nicht eskaliert und Frau A für den Fall der Fälle auch einen Zeugen hat, sollte sie unbedingt eine weitere Person mitnehmen. Schon dann werden manche Sachbearbeiter ganz handzahm, denn dann könnten sie sich im Zweifelsfall nicht mehr herausreden, dass Frau A beispielsweise nie mit ihrem Anliegen zu ihnen gekommen ist.
Falls das auch nichts bringt, sollte sie auf jeden Fall einen Fachanwalt einschalten. Ich bin mir nicht sicher, ob ein Fachanwalt für Familien- oder Sozialrecht der Richtige wäre, aber da vielleicht einmal bei der Anwaltskammer nachfragen. Und auch jeden Fall das ganze im Eilverfahren machen lassen, denn Frau A ist ja nicht damit gedient, wenn sie in drei Jahren endlich das Urteil und dann das Geld hat.
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