Arbeitsvertragsverlängerung Festeinstellung und schwanger

vom 09.09.2014, 12:25 Uhr

A hat bereits zweimal ihren Arbeitsvertrag verlängert bekommen und nächste Woche entscheidet sich, ob sie einen Arbeitsvertrag zur Festeinstellung bekommt. Nun ist A aber schon ein paar Tage über ihre Regel und vermutet schwanger zu sein. A weiß nun nicht, was sie machen soll.

A hat für Montag einen Termin beim Frauenarzt und Mittwoch ist das Gespräch mit dem Arbeitnehmer, ob sich der Zeitvertrag nun durch einen festen Arbeitsvertrag ändern soll. A ist da zuversichtlich, aber die Schwangerschaft würde ihr da in die Quere kommen.

Was ist, wenn sie die Schwangerschaft nicht erwähnt und die Festeinstellung bekommt und kurz darauf dann die Schwangerschaft bekannt gibt. Kann dann die Festeinstellung wieder aufgehoben werden? Da sie schon zwei mal verlängert bekommen hat, wird die Festeinstellung dann ohne Probezeit sein? Oder kann sie nach dem Vertrag dann doch gekündigt werden? A weiß auch nicht, ob sie in dem Beruf in der Schwangerschaft weiter arbeiten kann oder ob sie freigestellt werden muss. Die Arbeit ist sehr schwer für eine Schwangere und sie steht fast den ganzen Tag.

Wie soll A sich verhalten und wie sieht es rechtlich aus? Kann A ohne Bedenken die Schwangerschaft erst mal bis zur Vertragsunterzeichnung verschweigen? Wann sollte sie den Arbeitgeber dann davon unterrichten? Ist es denn nicht unfair, wenn sie unterzeichnet und einen Tag später mit der Schwangerschaft kommt?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Ich finde es ehrlich gesagt zu früh, vor der 12. Woche bekannt zu geben, dass man schwanger ist. Vorher kann ja immer etwas passieren und es ist ja auch nicht gesichert, ob das Kind überhaupt bleiben wird. Mir sind einige Fälle bekannt, in denen Frauen innerhalb der ersten 3 Monate Fehlgeburten hatten. Ich könnte mir vorstellen, dass es auch nicht gerade angenehm ist, wenn man erst freudestrahlend verkündet, schwanger zu sein und dann verliert man das Kind und steht hinterher als Lügner da.

Außerdem ist doch gar nicht fest, ob A überhaupt schwanger ist oder nicht. Es kann ja auch sein, dass die Periode wegen persönlichem Stress sich etwas verzögert. Ich würde erst einmal abwarten was der Arzt sagt und selbst im Falle einer Schwangerschaft vor der 12. Woche keinem außer dem Partner etwas sagen.

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» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Problem ist, dass A schon einen Apothekentest gemacht hat und der ist positiv und das gleich bei drei Tests. Sie ist also definitiv schwanger. Weiterhin ist das Problem, dass sie die schwere Arbeit nicht machen darf, wenn sie schwanger ist und eventuell in eine andere Abteilung dann muss. Bis Mittwoch würde sie das auf sich nehmen und muss es dann auch sagen, damit sie ihr Kind nicht gefährdet. Wenn sie es erst in 7 Wochen sagt, kann es dem Kind schon geschadet haben.

A steht also wie gesagt vor dem Problem es sofort am Montag zu sagen, wenn sie den Termin beim Frauenarzt hatte und dann den Festvertrag nicht bekommt. Oder sie sagt es nach Unterzeichnung des Festvertrags oder eben erst in ein paar Wochen. Sie braucht das Geld und es wäre fatal, wenn sie den Festvertrag, der ja ansteht nicht bekommt und so wie der Chef es die Tage sagte, steht dem nichts mehr im Wege.

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Soweit ich weiß, sind diese Tests nie 100% sicher. Es gibt auch Fälle, bei denen so ein Test aus ungeklärten Gründen eine Schwangerschaft anzeigt, obwohl keine vorhanden ist. Oder Fälle, in denen eine Nicht-Schwangerschaft angezeigt wird, obwohl eine vorhanden ist. Ich habe das gerade spontan in verschiedenen Foren gegoogelt und diverse Erfahrensberichte dazu gelesen.

Ich persönlich würde erst abwarten, was der Arzt sagt, bevor ich mich zu weiteren Handlungen entschließe. Außerdem ist ja noch gar nicht bekannt, ob A das Kind behalten wollen würde oder nicht. Es gibt ja auch durchaus Frauen, die sich zu bestimmten Zeitpunkten keine Mutterschaft vorstellen können und sich dann direkt für eine Abtreibung entschließen. Solche Frauen wäre es dann sicherlich egal, ob sie durch die Arbeit das Kind schädigen oder nicht, da sie es eh nicht austragen werden.

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» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Wer hat denn irgendwas davon geschrieben, dass A das Kind nicht haben will. Natürlich kommt für sie keine Abtreibung in Frage. Es stellt sich nur die Frage, ob sie die Schwangerschaft aus Fairnessgründen vor der Vertragsunterzeichnung bekannt geben sollte oder ob sie das direkt nach der Vertragsunterzeichnung machen sollte oder ob sie abwarten muss, damit sie nicht doch noch gekündigt werden wird und der Arbeitsvertrag vielleicht ungültig ist, weil sie nichts gesagt hat oder ob noch eine Probezeit beginnen wird, obwohl sie schon lange in dem Betrieb ist.

Wenn sie es vor der Vertragsunterzeichnung bekannt gibt, kann sie den Festvertrag vergessen und ist arbeitslos, was fatal wäre. Sagt sie es nach der Unterzeichnung wird der Arbeitgeber nicht gerade erfreut sein. Aber ist das rechtlich gesehen überhaupt richtig, dass man eine Schwangerschaft direkt nach der Vertragsunterzeichnung bekannt gibt und damit Sonderregelungen bekommt in Sachen Arbeit und Kündigung? Oder kann A damit Schwierigkeiten bekommen, weil sie das mutwillig verschwiegen hat?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


Das Mutterschutzgesetz gibt eindeutig vor, dass schwangere Arbeitnehmerinnen nicht gekündigt werden können. Egal ob sie sich in der Probezeit befinden oder es sich um eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung handelt. Das heißt, wenn Frau A erst nach Vertragsunterzeichnung die Schwangerschaft bekannt gibt, so kann sie trotz Probezeit nicht gekündigt werden und der Vertrag selbstverständlich auch nicht als nichtig betrachtet werden, da man nicht verpflichtet ist, die Schwangerschaft bekannt zu geben. Zumal ich das wie bereits von anderen Mitgliedern erwähnt auch nicht vor einer offiziellen Bestätigung des Frauenarztes machen würde.

Sobald die Bestätigung der Schwangerschaft seitens des Frauenarztes vorliegt, muss man allerdings als Arbeitnehmer dem Arbeitgeber von der Schwangerschaft erzählen. Es ergibt sich schließlich auch eine Mittteilungspflicht und der Arbeitgeber muss dann auch die Schwangerschaft melden.

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» Schleiereule » Beiträge: 827 » Talkpoints: 3,58 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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