Muss Vermieter zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen erlauben?
Herr B ist Vermieter mehrerer Wohnungen. In letzter Zeit kommen gehäuft Anfragen zu ihm, dass Mieter ein zusätzliches Sicherheitsschloss anbringen wollen oder einen Spion oder andere Sicherheitsmaßnahmen, die aber an die Tür angebracht werden. Herr B hat erst die Wohnungen alle saniert und will eigentlich keine zusätzlichen Sachen angebracht haben.
Herr B hat will nicht dass die Türen beschädigt werden und die Schließanlage in dem Haus ist schon eine Sicherheitsschließanlage. Herr B meint, dass er im Recht ist. Die Mieter allerdings denken, dass sie im Recht sind, wenn sie einen Spion oder Sicherheitsschlösser in Form von zusätzlichen Balkenschlösser usw. anbringen, weil die Sicherheit wichtig ist.
Nun hat Herr B gehört, dass er zustimmen muss, kann aber die Auflage geben, dass bei Auszug alles wieder rückgängig gemacht werden muss. Aber Herr B hat bedenken. Denn ein Loch für den Spion ist nun mal in der Tür und kann nur rückgängig gemacht werden, wenn eine neue Tür angebracht wird, die aber sehr teuer ist. Auch diese zusätzlichen Schlösser müssen ja angeschraubt werden. Herr B will aber diese Beschädigung der Türen nicht.
Können die Mieter auf mehr Sicherheit bestehen? Was ist, wenn sie bei Auszug das nicht rückgängig machen? Die Wohnungen sind alle mit Wohnberechtigungsschein. Also geförderte Wohnungen. Es sind also keine Mieter in den Wohnungen, die viel Geld haben und Herr B hat Angst, dass die Schäden nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Wer hat Recht? Kann der Mieter sich mehr Sicherheit verschaffen ohne Zustimmung von Herrn B oder müssen die Mieter sich an die Anweisungen von Herrn B, der das untersagt, halten? Wie würdet ihr euch als Mieter oder Vermieter verhalten?
Als Mieter kann man im inneren der Wohnung fast alles machen was nach dem Auszug auch wieder in die alte Form gebracht werden kann, Änderungen an Türen die nicht rückgängig gemacht werden können, sind nicht erlaubt, alternativ wäre ein Kamerasystem oder ähnliches erlaubt, auch ohne Einverständnis des Vermieters, ansonsten kostenfrei beim Mieterschutzbund anfragen was erlaubt ist oder nicht.
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