Eigenschaften um Wohnung als barrierefrei zu bezeichnen

vom 07.09.2014, 12:13 Uhr

Immer mehr Wohnungen im Neubau werden laut Anzeige barrierefrei gebaut, um im Alter noch selbstständig zu bleiben und so wenig Hilfe wie notwendig haben zu wollen oder müssen. Jedenfalls ist es so mein Eindruck nach einigen aktuellen Immobilienanzeigen.

Ist barrierefrei ein gesetzlich geschützter Begriff? Welche Eigenschaften müssen erfüllt sein, um eine barrierefreie Wohnung wirklich barrierefrei nennen zu dürfen?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Ob das gesetzlich geschützt ist, weiß ich nicht, aber ich denke, jeder hat doch eine recht eindeutige Vorstellung davon, was barrierefrei bedeutet. Viel braucht es dafür ja auch eigentlich nicht. Keine Treppenstufen vor der Haustür bzw. zusätzlich eine Rampe und das Vorhandensein eines Aufzugs gewährleisten doch im Grunde schon, dass ein älterer Mensch mit Rollator problemlos in seine Wohnung und wieder raus kommt.

Davon zu unterscheiden wäre meiner Meinung nach "rollstuhlgerecht", denn dazu würden auch breite Türen und niedrig angebrachte Knöpfe im Aufzug gehören.

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» Jessy_86 » Beiträge: 5456 » Talkpoints: 0,18 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


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