Steuerliche Betriebsprüfung durch das Finanzamt
Wie ich nachlesen konnte behält sich das Finanzamt wohl vor Unternehmen auch steuerlichen Betriebsprüfungen zu unterziehen. Aber wir muss man sich denn solch eine Betriebsprüfung in der Praxis vorstellen? Kommen denn da Finanzbeamte angemeldet oder unangemeldet in das jeweilige Unternehmen? Oder werden da nur Unterlagen zur Prüfung angefordert und die Betriebsprüfung als solche findet dann am Schreibtisch des Finanzamtes statt?
Ich kenne das so, dass man in der Regel Post bekommt, mit der sich ein Finanzbeamter ankündigt. Manche rufen vorher an und versuchen einen Termin mit den zuständigen Mitarbeitern direkt abzustimmen, manche schreiben aber auch nur und wenn der Termin nicht passt, muss man als Firma selbst darauf reagieren. Lässt eine Firma ihre Unterlagen in einem Steuerbüro direkt verbuchen, ist es auch nicht unüblich, dass der Finanzbeamte dort einquartiert wird. In der Prüdungsanordnung findet man auch in der Regel eine Auflistung der Unterlagen, die greifbar sein sollten und einen Hinweis, ob der Finanzbeamte die Buchungsdaten auf dem Buchhaltungsprogramm auf einem Datenträger haben möchte. Da gibt es passende Schnittstellen für.
Bei mir sind die Herren immer persönlich in der Firma aufgetaucht und haben zwischen 14 Tagen und vier Wochen hier verbracht. Zwischendurch gab es mal Tage, wo sie zu Schulungen mussten oder noch mal an alten Fällen arbeiteten. Die Prüfungsinhalte und die Arbeitsweise kann sehr unterschiedlich sein. Irgendwo hat sich für mich immer der Eindruck aufgetan, jeder Betriebsprüfer hat so sein Steckenpferd, wo er gern drin herum wühlt.
Anfangs hatte ich immer die Konzern-BP da, die haben sich für so Nickeligkeiten wie Kassenbücher oder Einzelrechnungen weniger interessiert, sondern eher für Gesellschafterverträge, mögliche Kunstgegestände im Anlagevermögen oder für die Tatsache, warum der Chef keinen Porsche fährt, sondern Opel. Das war auch sehr anstrengend, weil ich da immer eine ganze Menge an Zeug heraus suchen und anschleppen musste.
Später kam dann "nur" noch jemand von der Groß-BP, der hat sich dann auch eher für das laufende Geschäft interessiert, war aber dafür pflegeleicht, dem habe ich alles in einen Schrank gestellt, was einigermassen überschaubar war und ansonsten habe ich kaum gemerkt, dass er da war.
Meist habe ich auch immer so ein Zwischenfeedback bekommen, wo man dann schon mal drauf reagieren und Dinge erklären oder berichtigen konnte. In der Regel hat man dann in einer Schlußbesprechung dann zusammengefasst, wo Unstimmigkeiten entstanden sind und wie man diesbezüglich verbleibt und weiter vorgeht.
Unangemeldet erscheint ein Betriebsprüfer nur bei einem Fall von schwerer Steuerhinterziehung. Da müssen die Beträge auch schon etwas höher sein. Ob es aktuell noch bei der Umsatzsteuer die Möglichkeit der unangekündigten Umsatzsteuersonderprüfung gibt, ist mir nicht bekannt.
Normalerweise kündigen sich Betriebsprüfer vom Finanzamt vorher schriftlich an und schreiben dann auch genau, was überprüft wird und welche Unterlagen dazu benötigt werden.
Wie bereits beschrieben, wird die normale Betriebsprüfung angemeldet. Unternehmer haben ausreichend Zeit, sich um die Papiere "zu kümmern", der Steuerberater oder auch der Anwalt können rechtzeitig informiert werden.
Kommen dagegen die Mitarbeiter von der Steuerstrafstelle raus, dann stehen die unangemeldet vor der Tür und bringen notfalls auch gleich die Polizei mit. Ich hatte schon einmal ein komplett umstelltes Firmengebäude, als ich noch für eine Baufirma tätig war. Gelohnt hat sich der Aufwand nicht, aber das Prozedere war schon beeindruckend.
Eine weitere und durchaus gemeine Möglichkeit, die die normalen Abteilungen haben, ist die Umsatzsteuer-Nachschau. Auch hier kommen die Herren unangekündigt. Sie müssen dann Zugang zu allen für die Umsatzsteuer relevanten Daten haben. Das Erscheinen der netten Herren ist nicht an besondere Geschäftszeiten gebunden, wer in der Nacht arbeitet, kann auch mitten in der Nacht kontrolliert werden. Außerdem dürfen die Herren selbstverständlich in die Wohnung, wenn sich hier die Betriebsstätte befindet.
Gemeinerweise kann von der Umsatzsteuer-Nachschau direkt in eine Betriebsprüfung übergegangen werden. Der Beamte muss nur genau protokollieren, wann dieser Wechsel stattfand. Und sollten bei der Nachschau Unregelmäßigkeiten (in welchem steuerlichen Bereich auch immer) aufgefallen sein, dann steht garantiert wenige Tage später die Steuerstrafstelle vor der Tür. Ein Prüfprotokoll, das einem irgendwie Aufschluss geben könnte, händigen händigen die Beamten nach der Nachschau nämlich meist nicht raus. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.
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