Schimmel in der Garage - Mietminderung auf komplette Miete
A hat eine Wohnung gemietet, wo auch eine Garage mit zur Mietsache gehört. Der Preis für die Garage ist mit 25 Euro Miete im Mietvertrag in der gesamten Miete berechnet und nicht einzeln aufgeführt. Dass die Garage 25 Euro kostet und der Preis in der Miete enthalten ist, wurde bei Mietvertragsunterzeichnung mündlich mitgeteilt.
Nun ist die Garage feucht und schimmelig und das schon nach 4 Wochen Mietzeit. A will nicht sofort zu einem Anwalt. Er hat nun erst einmal den Vermieter darüber unterrichtet und auch geschrieben, dass die Garage wegen der Feuchtigkeit nicht brauchbar ist. Der Vermieter hat sich nicht gemeldet und A hat ihm nun eine Frist gesetzt und auch mit Mietminderung gedroht. Wie viel hat er erst einmal offen gelassen.
Kann man prozentual auf die gesamte Miete eine Mietminderung machen? Kann man einfach die mündlich festgelegten 25 Euro einbehalten, bis die Garage wieder in Ordnung ist oder muss man unbedingt einen Anwalt einschalten? A ist in keinem Mietverein.
Ehe man eine Mietminderung macht, sollte man sich wirklich erst einmal Rechtsbeistand holen oder den Mieterschutzbund aufsuchen. Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, wäre das das einfachste. Der Anwalt kann genau nachsehen, wie viel Miete er kürzen kann. Denn so einfach ist es nicht, einfach Geld einzubehalten. Das kann einem schnell zum Verhängnis werden, wenn man zu viel Miete kürzt. Dann steht man nachher auf der Straße, weil man eben nicht die komplette Miete gezahlt hat. Mir wäre das zu riskant.
Bei Schimmel im Wohnhaus ist es sicherlich auch noch anders als bei Schimmel in der Garage. Soweit ich informiert bin ist es sogar noch was anderes, ob im Keller Schimmel ist oder in einem Wohnraum. Deswegen ist man mit einem Rechtsbeistand immer auf der sicheren Seite.
Wenn die Garage zusammen mit der Wohnung gemietet wurde, dann besteht schon die Möglichkeit, die Miete zu kürzen, wenn der Schimmel wegen baulicher Mängel auftritt.
Gehört die Garage tatsächlich zum Mietvertrag der Wohnung, dann wird die Miete auch von der Gesamtmiete gekürzt. Wobei es schwierig ist, die angemessene Höhe für eine Minderung zu finden. Für einen fechten Kellerraum erkennen Gerichte oft 5 % als Mietminderung zu. Aber ein Keller sollte trockener sein als eine Garage, dort werden schließlich weniger sensible Dinge gelagert.
Außerdem ist es eine Frage, warum in der Garage Schimmel ist. Wenn regelmäßig das nasse Auto dort abgestellt wird und der Mieter lüftet die Garage nicht regelmäßig, dann kann es schon eng werden. Daher würde ich mich in jedem Fall vorher beraten lassen. 25 Euro für eine Garage sind schließlich ein echtes Schnäppchen, ob sich der Stress dann lohnt, wenn auch noch die Wohnung toll ist?
Ist die Garage übrigens nicht Bestandteil der Wohnungsmietvertrages, dann unterliegt sie auch nicht dem besonderen Schutz. Da muss man damit rechnen, dass der Vermieter bei Beschwerden einfach kündigt. Das darf er dann auch, leider.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-243205.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Wie oft mistet ihr Beautyprodukte aus? 2417mal aufgerufen · 14 Antworten · Autor: beere · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Gesundheit & Beauty
- Wie oft mistet ihr Beautyprodukte aus?
- Hat man nach der Schule einen großen Verlust an Freunden? 5940mal aufgerufen · 22 Antworten · Autor: Owlytic · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Alltägliches
- Hat man nach der Schule einen großen Verlust an Freunden?
- Pappteller statt normaler Teller 3852mal aufgerufen · 12 Antworten · Autor: Sippschaft · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Essen & Trinken
- Pappteller statt normaler Teller
- Oberflächliche Bekannte, die einem etwas verkaufen wollen 1674mal aufgerufen · 12 Antworten · Autor: celles · Letzter Beitrag von Klehmchen
Forum: Freizeit & Lifestyle
- Oberflächliche Bekannte, die einem etwas verkaufen wollen