Familienzusammenführung und Agentur für Arbeit

vom 24.08.2014, 21:57 Uhr

Herr und Frau K. sind seit vielen Jahren verheiratet. Sie haben bereits geheiratet, als sie noch studiert haben. Während der Ehe wurden zwei Kinder geboren, die mittlerweile in den Kindergarten gehen. Frau K. hat ihr Studium früher beendet als ihr Ehemann und hat eine gut bezahlte Anstellung vor Ort gefunden.

Herrn K. wurde eine gut bezahlte Stellung am anderen Ende Deutschlands angeboten. Noch dazu reizte Herrn K. die Aufgabe und man entschloss sich, dass das Ehepaar vorübergehend eine Wochenendbeziehung führen wird. Noch dazu war die Stelle auch erst mal auf ein Jahr befristet und das Ehepaar wollte das Risiko nicht eingehen, dass sie beide nach einem Jahr arbeitslos am anderen Ende Deutschlands sitzen.

Der Vertrag von Herrn K. ist zwischenzeitlich in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt worden. Herrn K. gefällt seine Arbeit sehr und es ist absehbar, dass er dort eine sehr sichere Anstellung hat. Allerdings vermisst er es, dass er gar nicht mehr sieht, wie seine Kinder aufwachsen und kein fester Bestandteil des alltäglichen Familienlebens mehr ist.

Frau K. hat zwar auch einen unbefristeten Vertrag, verdient aber wesentlich weniger als ihr Ehemann. Wirklich wohl fühlt sie sich nach einigen Umstrukturierungsmaßnahmen im Betrieb aber nicht mehr. Außerdem fehlt auch ihr der Ehemann und Vater. Aus diesem Grund denkt die Familie nun darüber nach, ob sie eben nicht gemeinsam an den Arbeitsort von Herrn K. ziehen wollen und die Wochenendbeziehung damit beenden.

Frau K. müsste dazu allerdings kündigen und sich arbeitslos melden. Sich auf die Entfernung zu bewerben, gestaltet sich sehr schwierig, da die Kinder ja auch betreut werden müssen und man nicht für jedes Vorstellungsgespräch gleich zweimal durch ganz Deutschland reisen kann.

Nun stellt sich aber die Frage, ob Frau K. überhaupt Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung zustehen? Immerhin wird ja eine Eigenkündigung eigentlich mit einer Sperrfrist belegt. Wie sieht das aber in dem konkreten Fall aus? Immerhin wäre das ja eine Familienzusammenführung?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Das mit der Familienzusammenführung spielt denke ich für die Arbeitsagentur keine Rolle. Aber man kann sich doch einfach kündigen lassen und dadurch Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Man kann doch seinen Chef bitten, dass er einen kündigt, um eben den ALG-Anspruch nicht zu verwirken.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Frau K. sollte sich bei der Agentur für Arbeit melden, die für den Wohnort von Herrn K. zuständig ist. Zum einen können diese ihr dort unter Umständen einen Arbeitsplatz vermitteln. Zum anderen kann sie dort wegen einer möglichen Sperre fragen, bei vorhandenen Kindern und einer Fahrtstrecke von mehr als einer Stunde pro Strecke darf es eigentlich keine geben. "Eigentlich" in diesem Fall, weil die Entscheidung immer der einzelne Sachbearbeiter trifft und es sein kann, dass er es als negativ auffasst, dass der Mann ja von seinem ursprünglichen Wohnort weg gezogen ist. Aber wie gesagt, einfach *vor* der möglichen Kündigung mit der Agentur für Arbeit reden. Die sind für die rechtliche Beratung zuständig und können rechtsverbindlich Auskunft geben.

» Alandra » Beiträge: 63 » Talkpoints: 25,71 »



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