Bedeutung einer Zwangsräumung nach Berliner Modell

vom 23.08.2014, 17:08 Uhr

In Deutschland können Mieter wohl nach dem so genannten „Berliner Modell“ per Gerichtsbeschluss auch zwangsweise aus der von ihnen bewohnten Wohnung hinauskomplimentiert werden. Aber was sind denn die Hintergründe und Eigenheiten dieses Berliner Modells? Habt ihr denn schon mal etwas von einem derartigen Räumungsverfahren mitbekommen und wisst dazu ein paar Einzelheiten?

» FinanzScout » Beiträge: 1063 » Talkpoints: 19,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich selbst habe in der Praxis noch keine Zwangsräumung nach dem Berliner Modell erlebt. Allerdings kenne ich die Eigenarten bzw. die Bedeutung und Vorgehensweisen bei dem Berliner Modell. Es unterscheidet sich von einer gewöhnlichen Zwangsräumung, weil beim Berliner Modell einfach nur das Schloss der Wohnung ausgetauscht wird. Es werden also keine Möbel oder Gegenstände aus der Wohnung geräumt. Die Gegenstände in der Wohnung unterliegen beim Berliner Modell dann dem Vermieterpfandrecht.

» GoroVI » Beiträge: 3187 » Talkpoints: 2,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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