Steuererklärung auch wenn keine Steuer angefallen ist?
X. bezieht eine Witwenrente. Diese ist allerdings so niedrig, dass keine Steuern darauf anfallen. Nun kann man aber bei der Steuererklärung nicht nur etwaige Steuern zurückfordern, die zu viel gezahlt wurden, sondern man kann ja auch beispielsweise Kosten für Krankheit und dergleichen geltend machen. Dazu gehören auch Kosten für die Krankenversicherung. Kann X. nun trotzdem eine Steuererklärung abgeben und diese angefallenen Kosten geltend machen, auch wenn keine Steuern auf die Witwenrente fällig wurden oder ist das unabhängig davon?
Ich weiß nicht, was Leute immer für komische Ideen haben. Natürlich kann man Dinge steuerlich geltend machen, wenn man Steuern gezahlt hat und sich diese Dinge so auswirken, dass sie die Steuerlast mindern können. Wo aber erst gar nichts gezahlt wird, kann auch nichts gemindert werden.
Selbstverständlich kann man immer auch freiwillig eine Steuererklärung abgeben. Es gibt übrigens auch die Möglichkeit, so einen Verlust geltend zu machen und diesen mit den Folgejahren zu verrechnen. Dies gilt jedoch nicht bei jedem Verlust und wenn in den Folgejahren auch keine Steuern anfallen, bringt dies auch nichts.
Bei Krankheitskosten kann man übrigens einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung bei der gesetzlichen Krankenkasse stellen. Bei Chronisch Kranken werden diese ab einem Prozent der Bruttoeinnahmen erstattet, beim Rest erst ab 2 Prozent. Darüber gibt die Krankenkasse aber auch gerne Auskunft.
Man kann auf jeden Fall eine Steuererklärung einreichen, auch wenn man etwas wiederbekommt und nicht steuerpflichtig gewesen ist. Wenn man absolut sicher gehen will, kann man entsprechende Software benutzen oder einen Steuerberater aufsuchen. Natürlich kann man aber alles relevante bei der Steuererklärung erwähnen und einreichen.
Es wird auch immer wieder Studenten dazu geraten, dass diese eben eine Steuererklärung einreichen, auch wenn sie gar keine Steuer zahlen müssen. Es wird damit argumentiert, dass man dann hinterher weniger Steuern zahlen muss, wenn man dann richtig arbeiten geht nach dem Abschluss.
Im Endeffekt muss es jeder selbst entscheiden, ob er eine Steuererklärung machen möchte oder eben nicht. Ich finde nicht, dass man da jemandem Vorschriften machen sollte schließlich wird man in dem Fall erwachsen sein und wissen, was man tut.
Täubchen hat geschrieben:Es wird auch immer wieder Studenten dazu geraten, dass diese eben eine Steuererklärung einreichen, auch wenn sie gar keine Steuer zahlen müssen. Es wird damit argumentiert, dass man dann hinterher weniger Steuern zahlen muss, wenn man dann richtig arbeiten geht nach dem Abschluss.
Das macht bei Studenten ja auch Sinn. Viele von Ihnen werden ja nach dem Studium sozialversicherungspflichtige Jobs antreten, welche teilweise auch hohe Lohnsteuern beinhalten. Diese kann man dann gegenrechnen und bekommt nochmal etwas mehr zurück.
Wenn ich aber keine Steuern bezahle und auch in Zukunft keine mehr zahlen werde, weil nur eine Rente bezogen wird, die unter den Einkommenssteuergrenzen liegt, welchen Sinn soll das machen? Wer nichts zahlt, kann auch nichts zurückbekommen. Da kann man an Kosten angeben was man will, man kann nur das zurückbekommen, was man bezahlt hat, mehr geht einfach nicht.
In diesem Fall muss man also überlegen, ob eventuell doch nochmal Lohnsteuern anfallen könnten und ob es noch andere Einnahmen gibt, wo zum Beispiel Kapitalertragssteuer gezahlt wurde, welche man mindern kann. Wenn es tatsächlich nur die Witwenrente gibt und diese nicht steuerpflichtig ist, dann ist es doch unnütze Arbeit eine Steuererklärung abzugeben.
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