Die Hotelminibar mit eigenen Artikeln bestücken

vom 08.08.2014, 22:20 Uhr

Hat man ein Hotelzimmer gebucht, ist es ja nicht selten so, dass man auch auf dem Zimmer eine Minibar hat. In dieser werden sich meist Getränke und teilweise Snacks des Hotels befinden, die für teures Geld den Besitzer wechseln. Pfiffige Hotelbewohner hingegen kaufen in einem Supermarkt ihr eigenes Getränk oder den eigenen Snack und kühlen es in der Minibar.

Darf das Hotel dem Hotelgast in dem Fall eine Art Benutzungsgebühr berechnen oder ist eine solche Gebühr eher unwirksam? Bis zu welcher Höhe darf eine Gebühr für die Fremdnutzung gefordert werden?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Ich denke schon, dass das Hotel eine Gebühr berechnen darf, wenn der Gast die Minibar mit eigenen Getränken bestückt und sie so als Kühlschrank nutzt. Allerdings ist es so leicht auch nicht immer feststellbar. Ich muss zugeben, dass ich schon mal eine Flasche Cola im nahen Supermarkt gekauft und diese zu den anderen Getränken in die Minibar gestellt habe. Das habe ich aber nur über Nacht gemacht und am nächsten Morgen habe ich die Flasche dann heraus genommen und sie mitgenommen, als ich einen Ausflug gemacht habe.

So habe ich ja nichts aus der Minibar entfernt und ich denke, dass von der Putzfrau einfach nur der Bestand kontrolliert wurde und der war ja korrekt. Schwierig wird es sicher nur werden, wenn man eine Minibar erwischt, die mit Sensoren ausgestattet ist. Wenn dort etwas entfernt oder verschoben wird, dann wird es direkt auf die Rechnung gesetzt und dann kann es teuer werden, auch wenn man gar nichts aus der Minibar heraus genommen hat.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge


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