Muss man kinderfeindliche Vermieter akzeptieren?
Familie A hat 2 Kinder und ist auf Wohnungssuche und bisher hatten sie immer Pech. Die Vermieter wollen selbst 4-5 Zimmer Wohnungen nur an Paare ohne Kinder vermieten. A ist verzweifelt und selbst in einem ziemlich hohen Haus, welches einem Vermieter gehört, gibt es nur große Wohnungen, aber keine einzigen Kinder.
Familie B geht es ähnlich. Sie haben zwar eine Wohnung in einem Dreifamilienhaus gefunden, aber wenn sie gewusst hätten auf was sie sich einlassen, wären sie nie eingezogen. Die Wohnung wurde öffentlich gefördert und so mussten sie für die 4 Raumwohnung einen Wohnberechtigungsschein haben. Dies kann man wohl auch nur bekommen, wenn man Kinder hat. Der Vermieter war also gezwungen eine Familie mit Kindern zu nehmen.
Der Vermieter von Familie B wohnt im Nebenhaus und beschwert sich andauernd über die Kinder. Sie sind angeblich zu laut, dann machen sie angeblich nur Unsinn und er scheucht sie ständig vom Haus weg und in dem Gemeinschaftsgarten, der laut Mietvertrag Familie B auch nutzen darf, dürfen die Kinder nicht spielen. Dabei ist der Garten ein Paradies für Kinder und auch ein Grund, warum sie die Wohnung genommen haben.
Muss man eigentlich solche kinderfeindlichen Vermieter akzeptieren oder kann man von einem Vermieter verlangen, dass er gerade in großen Wohnungen auch Familien mit Kindern akzeptiert und dass er, wenn er öffentlich geförderte Wohnungen mit Wohnberechtigungsschein vermietet auch die Kinder nicht derart einschränkt? An wen können sich Familien, denen es ähnlich geht wie Familie A und B sich wenden?
Auf welcher gesetzlichen Grundlage willst du einen Vermieter dazu zwingen? Es ist sein Besitz und damit seine Entscheidung, ob er überhaupt vermietet und eben auch an wen. Und selbst wenn er noch größere Wohnungen an eine einzelne Person vermieten würde, kann man daran nichts ändern. Aber man kann bei der Kommune mal nachfragen, ob es direkt Mietshäuser gibt, die als Familien freundlich deklariert sind.
Das gibt es nämlich bei uns und ich wohne in einem solchen Haus. Wir haben sogar einen extra Raum im Erdgeschoss für Kinderspielzeug, was man meist nur im Freien nutzt. Dazu gibt es bei uns auch keine Tageszeit, wo man auf die Waschmaschine verzichten sollte. Was ja in manchen Hausordnungen verankert ist, wenn die Maschinen in der Wohnung betrieben werden.
Nein, du musst solche Vermieter nicht akzeptieren. Du hast in einer Marktwirtschaft selbstverständlich das Recht dich zu entscheiden mit diesen Vermietern keine Geschäfte zu machen. Was du wahrscheinlich fragen willst ist, ob du einen Vermieter zwingen kannst einen bestimmten Mieter zu akzeptieren. Nein, kannst du nicht. Er kann sich nämlich genau wie du auch aussuchen mit wem er Geschäfte macht und mit wem nicht.
Natürlich ist das ärgerlich für die Familien mit Kindern. Ich habe auch Freunde, die es bei der Wohnungssuche ziemlich schwer hatten, obwohl sie gut verdienen und außer drei Kindern keine "Makel" aufzuweisen haben. Aber wenn man einen Vermieter zwingen könnte Familien mit Kindern aufzunehmen würden ganz viele andere Leute für sich die gleichen Rechte fordern. Studenten WGs sind auch nicht unbedingt beliebt oder Selbständige ohne festes Einkommen.
Wie bereits gesagt wurde, kann man natürlich niemanden dazu zwingen, seine Wohnungen an Familien mit Kindern zu vermieten. Jeder Mensch kann glücklicherweise mit seinem Eigentum meistens das tun, was er möchte und das finde ich persönlich auch sehr gut. Immerhin muss ein Vermieter ja auch darauf achten, dass die Nachbarschaft in seiner Immobilie zu einander passt, so dass sich alle wohlfühlen.
Allerdings ist im Fall von Familie B zu sagen, dass ein Spielverbot für die Kinder nicht in Ordnung ist. Zum einen darf der Vermieter den Kindern überhaupt gar keine Anweisungen geben und zum anderen darf er sie erst recht nirgendwo verscheuchen. Das würde ich mir verbitten und es ihm untersagen! Weiterhin sollte man prüfen, ob er das Spielen überhaupt verbieten darf. Meines Wissens nach kann höchstens Ballspielen verboten werden, weil hierdurch Dinge kaputt gehen könnten. Aber andere Spiele dürfen meines Erachtens nach nicht verboten werden.
Ich würde mich anstelle von Familie B anwaltlich beraten lassen und den Vermieter im Zweifelsfall abmahnen. In jedem Fall würde ich ihm sofort untersagen, dass er den Kindern Anweisungen gibt. Im übrigen kann er gegen den Lärm von Kindern überhaupt nichts sagen, denn Kinderlärm ist in Deutschland kein Lärm, der verboten werden darf!
Ich finde es recht amüsant, den Umstand, dass diese beiden Familien angeblich keine Wohnung finden, an der ach so bösen Kinderfeindlichkeit der Vermieter festzumachen. Vielleicht spielen da noch andere Gründe eine Rolle, zum Beispiel ein nicht ganz so gutes Einkommen, ein schwieriger Wohnungsmarkt, völlig überzogene Ansprüche der Familie und dergleichen. Dass die Kinder letztendlich auch dazu beitragen, dass sich die Wohnungssuche etwas schwieriger gestaltet, ist natürlich klar. Aber es gibt ja auch genug Familien, die nicht in einem Eigenheim, sondern in einer Mietwohnung leben und die keine Probleme hatten, eine passende Wohnung zu finden.
Dass Familien oft keine Wunschmieter sind, liegt auf der Hand. Ich würde ehrlich gesagt auch nur an Familien mit Kindern vermieten, wenn ich Lust hätte, die anderen Bewohner im Haus zu ärgern und die Wohnung qualitativ nicht so hochwertig ausgestattet wäre. Eine schöne Wohnung in einem angenehm ruhigen Haus, das auch so bleiben soll, würde ich überhaupt nicht an junge Paare vermieten, es sei denn, sie sind schwul. Das mag aus Sicht derer, die mit einigen Kindern im Schlepptau eine Wohnung suchen, etwas ungerecht sein, aber das ist eben einfach so. Es gibt sicher irgendwo auch Vermieter, die auch an Familien mit mehreren Kindern vermieten möchten.
Natürlich muss man (scheinbar) kinderfeindliche Vermieter nicht akzeptieren, sondern kann sich einfach eine andere Wohnung suchen. Niemand wird Familie A oder B oder sonst jemanden zwingen, bei einem bestimmten Vermieter eine Wohnung anzumieten. Wenn A und B mit einer entsprechenden Wohnung nicht mehr zufrieden sind, können sie natürlich ausziehen.
Einen Vermieter kann im Gegenzug natürlich (und zum Glück!) niemand dazu zwingen, größere Wohnungen automatisch an Familien zu vermieten. Wenn es einen besser geeigneten Mieter gibt, zum Beispiel einen gut verdienenden Single oder ein älteres Paar, wird derjenige vermutlich vorgezogen. Dagegen kann man nichts machen und ich sehe hier auch keinen Handlungsbedarf – außer, dass die Familien sich weiterhin umsehen und kompromissbereit sein müssen.
Dass Spiele im Garten nicht unbedingt erlaubt sind, ist in einem Mehrfamilienhaus einfach nur sinnvoll. Es gibt in der Regel so viele Parks und Spielplätze, auch in Großstädten, so dass die Kinder nicht unbedingt im Garten spielen und dort einen irrsinnigen Lärm veranstalten müssen. Im Sinne der anderen Mieter finde ich die Regelung einfach gerecht, dass der Garten zwar von allen genutzt werden darf, aber eben in einer gemäßigten Lautstärke. Die wiederum kann man von Kindern kaum erwarten. Vielleicht wäre es besser, wenn A und B sich mal in Wohnsiedlungen umschauen, in denen eher viele Kinder leben. Dort wird man das Ganze nicht so eng sehen wie in einer ruhigeren Gegend, in der tendenziell wenige Kinder leben.
Der Vermieter muss keine Kinder akzeptieren, denn es ist ja sein Haus und er kann vermieten an wen er will. Wie es allerdings mit öffentlich geförderten Wohnungen aussieht, wer dafür infrage kommt, ob das nur Familien mit Kindern sind oder vielleicht Menschen, die weniger Einkommen haben, das weiß ich nicht.
Aber wenn ein Vermieter an Mieter mit Kindern vermietet hat und die Gartenbenutzung auch Teil des Mietvertrages ist, dürfen auch die Kinder da spielen. Ich glaube kaum, dass der Vermieter das verbieten kann, denn es ist ja Teil des Mietvertrages. Tatsache ist, dass Kinder quieken, schreien und lachen. Das ist aber kein Grund, die Kinder zu verjagen. Ich finde, ein Haus ganz ohne Kinder, ist ein totes Haus ohne Leben.
Vom Haus wegscheuchen kann er nicht, weil sie ja da wohnen. Es sei denn, sie spielen vor dem Nebenhaus, wo er wohnt oder halten sich dort auf. Ja, da wäre wieder einmal der Mieterverein gefragt oder ein Rechtsanwalt.
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