Kaution auf Sparbuch verbleibt beim Mieter

vom 07.08.2014, 22:03 Uhr

Nicht selten ist es so, dass eine Kaution bei Anmietung von Objekten verlangt wird. Sicherlich lassen sich die Kautionen auch anderweitig hinterlegen, darum soll es hier aber nicht gehen. Es ist wohl eine gängige Methode, Kautionen auf einem Sparbuch einzuzahlen oder zu überweisen.

Bei wem aber verbleibt dann das Sparbuch? Darf der Vermieter das Sparbuch einfordern oder muss der Mieter das Sparbuch aufbewahren? Was ist üblich?

Benutzeravatar

» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Das Sparbuch ist vom Vermieter aufzubewahren. Es würde ja nicht viel bringen, wenn der Mieter es hätte. Denn es ist ja eine Sicherheit für den Vermieter. Dieser muss ja das Geld gewinnbringend anlegen und dann eben auch nach der Beendigung des Mietverhältnisses auch wieder aushändigen. Der Mieter hat aber das Recht auch nach ein paar Jahren das Sparbuch oder die Anlage einzusehen um zu sehen, dass das Geld auch nicht ausgegeben wurde.

Manche Vermieter machen das auch so, dass die Unterschriftenberechtigung nur Vermieter und Mieter zusammen haben. So kann der Vermieter nicht an das Geld und der Mieter ist sicher, dass der Vermieter auch das Geld aufbewahrt. Nach Beendigung des Mietverhältnisses muss auch der Mieter mit zur Bank um das Geld dann zu bekommen. Wobei es auch da bis zu 6 Monaten nach Beendigung des Mietverhältnis noch einbehalten werden kann. Aber das steht schon in einigen Threads hier im Forum.

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^