Sind Nebenkosten gesetzlich verankert?
A und B haben einen Mietvertrag inklusive der Kaltmiete und den Nebenkosten unterzeichnet. Die Nebenkosten wurden aber nicht vom Vermieter C gesondert aufgeschlüsselt, sondern lediglich wurde vermerkt, dass die Nebenkosten wie im Mietvertrag stattfinden, abgerechnet werden. Für Heiz- und Stromkosten sei der Mieter beziehungsweise die Mieterinnen jedoch selbst verantwortlich.
Lassen sich die Nebenkosten mithilfe des Gesetzes wirklich so einfach aufschlüsseln? Welche Beispiele sind bekannt, die in den Nebenkosten nicht auftauchen dürften?
Es muss im Mietvertrag geregelt werden welche Betriebskosten umgelegt werden. Meistens wird im Vertrag dann auf den § 2 Betriebskostenverordnung hingewiesen. Wird auf diesen Paragraphen verwiesen dürfen auch nur diese dort aufgeführten Positionen auf den Mieter umgelegt werden. Geregelte Arten von Betriebskosten sind zum Beispiel Wasser, Abwasser und Hausmeisterdienst.
Es ist also wirklich mithilfe des Gesetzes möglich die Betriebskosten aufzuschlüsseln.
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