BAB-Änderung des Lebensunterhalts bei Zusammenzug

vom 07.08.2014, 17:38 Uhr

Frau A. hat nun eine Änderung ihres BAB-Bezuges erhalten. Sie bekommt ab demnächst für ihre Wohnung 75 Euro weniger, weil ihr Freund einzieht. Ihre Miete liegt bei 350 Euro. Laut sämtlichen Internetseiten erhält sie derzeit 348 Euro für die Grundversorgung, 149 Euro für die Miete und 75 Euro für den Mietzuschlag. Somit ist ihr Gesamtbedarf auf 670 Euro bemessen. Nun soll aber wegen des Einzuges die 75 Euro wegfallen, weil ein Freund zur Miete zusteuern wird.

Dem ist wohl nicht so, aber dennoch kann man davon ausgehen, dass die Miete durch zwei geteilt wird. Demnach würde sie dennoch 175 Euro für die Miete zahlen müssen. Demnach ist sie auch wieder über 149 Euro. Würde sie dann nicht dennoch den Mietzuschlag von 75 Euro bekommen? Ihr Sachbearbeiter erklärte ihr, dass dies nur der Fall sei, wenn sie allein leben würde. Aber sie hat ja dennoch die Kosten. Sie soll die Kosten durch den Freund erhalten. Wisst ihr einen Rat? Könnte Frau A. in Widerspruch gehen oder hat hier wirklich die Bundesagentur für Arbeit Recht?

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Wenn der Partner von A. nichts zu den Kosten beiträgt, dann ist das nicht die Sache der Agentur für Arbeit und sondern ihr eigenes Problem. Fakt ist aber, dass bei allen solchen Berechnungen der Einzug einer erwerbsfähigen Person entsprechend berücksichtigt wird. Denn selbst wenn eine erwerbsfähige Person nicht arbeitet, so sollten Einnahmen in Form von Krankengeld, Rente oder Arbeitslosengeld vorhanden sein. Und damit kann man sich anteilig an den Wohnkosten beteiligen.

Daher gehe ich davon aus, weil es eben bei allen mit bekannten Zuschüssen so geregelt ist, dass es auch die Berufsausbildungsbeihilfe betrifft. Und somit ist es eben auch in Ordnung, dass ein Teil der Gelder gestrichen wird.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Den Widerspruch kann A sich sparen. Natürlich muss der Lebensgefährte auch für Miete und Nebenkosten mit aufkommen und da muss kein Amt mehr zahlen als nötig. Der Lebensgefährte von A muss sehen, dass er auch was zum Lebensunterhalt beisteuert. Irgendetwas Geld wird er ja wohl bekommen, sei es Hartz 4, Arbeitslosengeld, Rente oder Krankengeld. Aber für A muss das Amt nicht mehr so viel zahlen als vor dem Zusammenzug, weil eben der Lebensgefährte auch zahlen muss um dort zu wohnen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich verstehe die Mathematik hinter der Sachen nicht wirklich. Die Miete beträgt 350 Euro, davon müsste der Freund ja dann 175 Euro übernehmen, wieso bekommst du dann aber nicht 175 Euro weniger sondern nur 75 Euro? Ich wäre damit ja mehr als zufrieden. Es sei denn das ist eine Leistung wie BAFÖG, die man teilweise zurückzahlen muss, wenn man die Ausbildung beendet hat, dann würde ich wohl lieber weniger Geld nehmen um später weniger Schulden zu haben.

Und wenn der Freund seinen Anteil von 175 Euro nicht bezahlen will ist das wohl leider dein Problem. Wenn ich so wenig Geld hätte und auf staatliche Leistungen angewiesen wäre würde ich sicher nicht mit jemanden zusammen ziehen, der nicht bereit ist die Kosten mit mir zu teilen.

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» Cloudy24 » Beiträge: 27476 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 27000 Beiträge



Ich verstehe die Mathematik hinter der Sachen nicht wirklich. Die Miete beträgt 350 Euro, davon müsste der Freund ja dann 175 Euro übernehmen, wieso bekommst du dann aber nicht 175 Euro weniger sondern nur 75 Euro? Ich wäre damit ja mehr als zufrieden. Es sei denn das ist eine Leistung wie BAFÖG, die man teilweise zurückzahlen muss, wenn man die Ausbildung beendet hat, dann würde ich wohl lieber weniger Geld nehmen um später weniger Schulden zu haben.

Es wird eine Miete von 224 Euro beim BAB berücksichtigt. 149 Euro wird definitiv gezahlt und dann eben noch bis zu 75 Euro für eine Miete über 149 Euro. Somit können sie nur diesen Betrag streichen. Und darin besteht der Verdacht, dass es falsch berechnet wurde. Zumindest ist die Miete für Frau A. immer noch über 149 Euro. Somit stehen ihr zumindest nach ihrem Ermessen noch 26 Euro zu, um die Kosten zu decken.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


iggiz18 hat geschrieben:Es wird eine Miete von 224 Euro beim BAB berücksichtigt. 149 Euro wird definitiv gezahlt und dann eben noch bis zu 75 Euro für eine Miete über 149 Euro. Somit können sie nur diesen Betrag streichen. Und darin besteht der Verdacht, dass es falsch berechnet wurde. Zumindest ist die Miete für Frau A. immer noch über 149 Euro. Somit stehen ihr zumindest nach ihrem Ermessen noch 26 Euro zu, um die Kosten zu decken.

Ich glaube ich beginne das System zu verstehen. Die 149 Euro sind praktisch die Pauschale für die Miete und haben mit der tatsächlichen Miete nichts zu tun. Und die 75 Euro bekommt man nur, wenn die tatsächliche Miete über 149 Euro liegt. Jemand, der zum Beispiel eine Ausbildung im Krankenhaus macht und dort ein günstiges Zimmer im Wohnheim mieten kann, würde die 75 Euro also nicht bekommen. Deutsche Bürokratie mal wieder.

So macht die Rechnung natürlich Sinn, aber Tatsache ist doch trotzdem, dass du mehr Geld hast, wenn der Freund die halbe Miete übernimmt, oder sehe ich das falsch? Du bezahlst jetzt 126 Euro aus eigener Tasche und später dann nur noch 26 Euro.

Aber um mal zur eigentlichen Fragen zurück zu kommen - im Prinzip müsste man ja dann einfach nach dem Teil des Gesetztes oder besser gesagt der Verordnung, die sich aus dem Gesetz ergibt, schauen, die sich auf die Zahlung der 75 Euro bezieht und schauen, ob dort noch weitere Bedingungen außer "die tatsächliche Miete beträgt mehr als 149 Euro" definiert sind. Denn unabhängig von der Rechnung, die ich oben aufgemacht haben, muss es ja eine verbindliche Rechtsgrundlage für die Gewährung oder Streichung diese Zuschusses geben.

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» Cloudy24 » Beiträge: 27476 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 27000 Beiträge


Warum sollte sich irgendwer dafür interessieren ob dir dein Freund nun noch etwas zur Miete dazugibt oder nicht? Es ist denen egal, aber die gehen eben davon aus, dass er dir etwas gibt. Sollte er arbeitslos sein hat er ja auch einen Anspruch auf Geld vom Amt. Es ist aber wirklich davon auszugehen, dass jemand, der zu jemanden zieht nicht auf dessen Kosten lebt, sondern sich ja auch selber finanzieren muss. Die können ja nicht noch deinen Freund mit fördern.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Ich glaube ich beginne das System zu verstehen. Die 149 Euro sind praktisch die Pauschale für die Miete und haben mit der tatsächlichen Miete nichts zu tun. Und die 75 Euro bekommt man nur, wenn die tatsächliche Miete über 149 Euro liegt. Jemand, der zum Beispiel eine Ausbildung im Krankenhaus macht und dort ein günstiges Zimmer im Wohnheim mieten kann, würde die 75 Euro also nicht bekommen. Deutsche Bürokratie mal wieder.

Genau so ist das System. Es wird also nur maximal eine Miete bis zu 224 Euro berücksichtigt. 149 Euro durch die Pauschale und maximal 75 Euro durch den Mietzuschlag/-zuschuss. Somit würde halt wirklich jemand im Wohnheim den Mietzuschlag nicht bekommen.

So macht die Rechnung natürlich Sinn, aber Tatsache ist doch trotzdem, dass du mehr Geld hast, wenn der Freund die halbe Miete übernimmt, oder sehe ich das falsch? Du bezahlst jetzt 126 Euro aus eigener Tasche und später dann nur noch 26 Euro.

Im Grunde trifft dies auf Frau A. in etwa so zu. Dennoch hat sie ja noch anteilig eine Miete zu zahlen und diese ist halt über diese Pauschale von 149 Euro, sodass sie die rund 26 Euro noch durch die Bundesagentur bezahlt haben möchte. Per Telefon wurde ihr dies aber nicht kompetent erklärt, warum dies der Fall ist. Es wurde nur gesagt, dass dafür der Freund zu Rate gezogen werden sollte, weil er dafür zuständig wäre. Aber ihres Wissens nach ist dies verkehrt.

Aber um mal zur eigentlichen Fragen zurück zu kommen - im Prinzip müsste man ja dann einfach nach dem Teil des Gesetztes oder besser gesagt der Verordnung, die sich aus dem Gesetz ergibt, schauen, die sich auf die Zahlung der 75 Euro bezieht und schauen, ob dort noch weitere Bedingungen außer "die tatsächliche Miete beträgt mehr als 149 Euro" definiert sind. Denn unabhängig von der Rechnung, die ich oben aufgemacht haben, muss es ja eine verbindliche Rechtsgrundlage für die Gewährung oder Streichung diese Zuschusses geben.

Das ist ja das schwierige für Frau A. Man erhält nicht so viele Tatsachen über ihren Fall im Internet. Das Gesetz sagt nur aus, dass wenn die Miete mehr als 149 Euro beträgt, ein Mietzuschlag gezahlt wird. Wenn aber ein Partner einzieht und wie dies genau ausgerechnet wird, steht dort nicht. Sie wollte nun den Gesetzestext kopieren, ihre Stellungnahme dazu schreiben und es als Widerspruch zurücksenden. Sie kann im Internet keinen weiteren Rat finden.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Bei der Berechnung wird doch auch die eigene Ausbildungsvergütung und der Verdienst der Eltern mit einbezogen. Kann es sein, dass genau diese Werte die 26 Euro ausmachen, die Frau A. nun vermisst? Immerhin steigt ja mit jedem Ausbildungsjahr auch die Vergütung und auch das Einkommen der Eltern kann gestiegen sein. Da sollten die vorhergehenden Bescheide mal geprüft werden, ob es bei den Punkten Änderungen gab.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


@Punktedieb: Es gab bei Frau A. hinsichtlich des Einkommens keine Änderungen. Es ist ja auch nur der Grund des Einzuges des Freundes dazu gekommen. Somit sind die 26 Euro nicht zu erklären, die ihr nun fehlen. Es ist wirklich wegen der Miete. Mir hat sie nun gesagt, dass sie es versuchen wird, einfach Widerspruch einzulegen. Zumindest müssen sie dann noch einmal Stellung dazu nehmen. Dann wird man sehen, wer im Recht ist.

Eine Alternative zum Geld verdienen wird es nicht geben. Sie müssen dann beide irgendwie schauen, wie sie damit zurecht kommen.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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