Definition Bereicherungsverbot im Versicherungswesen

vom 05.08.2014, 18:50 Uhr

Im Versicherungswesen galt ja mal oder gilt immer noch ein so genanntes Bereicherungsverbot. Das ist ja alles schön und gut, aber was stellt denn dieses Bereicherungsverbot eigentlich dar? Für wen gilt dieses denn, für den Versicherten oder die versichernde Gesellschaft? In welchen Versicherungsbereichen oder -sparten fand oder findet dieses Bereicherungsverbot noch Anwendung und wie würdet ihr dieses in etwa erklären?

» FinanzScout » Beiträge: 1063 » Talkpoints: 19,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Das Bereicherungsverbot besagt, dass der Geschädigte nur in dem Maße entschädigt werden darf, wie auch ein Schaden entstanden ist. Also er darf sich nicht übermäßig bereichern. Ist beispielsweise durch einen Brand ein Schaden in Höhe von 1.000,00 EUR entstanden, darf der Geschädigte keine 1.200,00 EUR bekommen. Damit hätte er sich übermäßig bereichert.

» GoroVI » Beiträge: 3187 » Talkpoints: 2,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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