Definition Bereicherungsverbot im Versicherungswesen
Im Versicherungswesen galt ja mal oder gilt immer noch ein so genanntes Bereicherungsverbot. Das ist ja alles schön und gut, aber was stellt denn dieses Bereicherungsverbot eigentlich dar? Für wen gilt dieses denn, für den Versicherten oder die versichernde Gesellschaft? In welchen Versicherungsbereichen oder -sparten fand oder findet dieses Bereicherungsverbot noch Anwendung und wie würdet ihr dieses in etwa erklären?
Das Bereicherungsverbot besagt, dass der Geschädigte nur in dem Maße entschädigt werden darf, wie auch ein Schaden entstanden ist. Also er darf sich nicht übermäßig bereichern. Ist beispielsweise durch einen Brand ein Schaden in Höhe von 1.000,00 EUR entstanden, darf der Geschädigte keine 1.200,00 EUR bekommen. Damit hätte er sich übermäßig bereichert.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-242263.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Schöne Blatt Pflanze für die Wohnung 999mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Rubbelfeld · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Schöne Blatt Pflanze für die Wohnung
- Palmen für die Wohnung 2970mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Dreddi · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Palmen für die Wohnung
- Was kann man gegen eine tropfende Birkenfeige tun? 1821mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: helgak62 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Was kann man gegen eine tropfende Birkenfeige tun?
- Verträgt Banane chemisches Anti Insekten Mittel? 1315mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Wawa666 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Verträgt Banane chemisches Anti Insekten Mittel?