Berechnung der Beleihungsgrenze bei Immobilien

vom 05.08.2014, 18:05 Uhr

Bei der Vergabe von Hypothekendarlehen oder anderen Finanzierungsarten wo man praktisch eine Immobilie als Gegenwert verpfändet, kommen ja immer wieder so genannte Beleihungsgrenzen ins Gespräch. Nur wie und woran bemisst sich denn eine Beleihungsgrenze bei Immobilien und welche Faktoren fließen in deren Berechnung denn alles ein? Sind eigentlich auch Bank- oder Versicherungsdarlehen oberhalb von Beleihungsgrenzen denkbar und wenn ja zu welchen Konditionen?

» FinanzScout » Beiträge: 1063 » Talkpoints: 19,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich kenne es so, dass man den aktuellen Verkehrswert als Beleihungsgrenze nimmt. Was dann bedeuten würde, dass eben die Immobilie beim Verkauf diesen Betrag einbringen würde und somit das Risiko der Bank komplett gedeckt ist. Darüber hinaus geben die Banken wohl eher ungern einen Kredit, weil das Verlustrisiko dadurch auch steigt.

Und die Berechnung des Verkehrswertes ist nun auch kein Hexenwerk. Man kann dafür einen entsprechenden Gutachter beauftragen, aber auch selbst recherchieren, was ähnliche Immobilien in der Region für einen Verkaufspreis haben. Der Unterschied zwischen beiden Methoden ist recht gering und die Banken werden sich für eine erste Analyse auch auf die Recherche stürzen, weil die keine Extrakosten verursacht.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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