Bewerbung wurde abgelehnt, aber Abfindung erstritten

vom 05.08.2014, 16:13 Uhr

Wenn eine alleinstehende Mutter sich für eine Stelle bewirbt, deren Kind sieben Jahre alt ist, kann man davon ausgehen, dass sie jemanden hat, der das Kind in der Zeit betreut, wenn es aus der Schule kommt. Sie bekam eine Absage ohne Begründung, der ihre Bewerbungsunterlagen beigefügt waren. Der Personalchef hatte darauf vermerkt: „Kind, sieben Jahre alt.“

Nach dem Gleichbehandlungsgesetz darf aber eine Ablehnung aus dem Grunde nicht erfolgen. Denn man konnte annehmen, dass sie deswegen abgelehnt wurde, weil sie eben das Kind hatte. Sie klagte vor dem Arbeitsgericht Hamm und erhielt eine Abfindung von 3,000 Euro. (LAG, Hamm, 11 Sa 335/13). Welche Meinung habt ihr dazu? Für den Personalchef ist das natürlich dumm gelaufen. In den meisten Fällen werden die Unterlagen ja überhaupt nicht zurückgeschickt. Das war nun Glück für die junge Mutter, dass sie wenigsten etwas Geld bekam.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Wer als Personalchef so blöd ist das auf eine Bewerbung zu schreiben und diese zurückzusenden ist ja für ein Unternehmen kaum tragbar. Natürlich kann das Kind ein Grund sein, weil viele dann eben erst etwas suchen und wenn das Kind krank ist muss man trotzdem zu Hause bleiben, weswegen ein solcher Arbeitnehmer schon mal ein Nachteil ist. Dass man das so aber nicht zugibt ist eigentlich normal. Da es hier nun getan wurde musste gezahlt werden, aber ich denke, dass die meisten ablehnen ohne eine Begründung und dann hätte sie nichts zu erwarten gehabt, für sie war es so also gut.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


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