Mögliche Ersatzsicherheiten bei Kreditgeschäften
Gerade wenn es mit der eigenen Bonität nicht zum Besten bestellt ist, fordern Banken bei Kredit- und Finanzierungsgeschäften wohl vermehrt auch die Erbringung von Ersatzsicherheiten. Aber was findet denn in der Praxis alles Anerkennung als Ersatzsicherheit? Ist die Erbringung eines Bürgen durchaus ausreichend als Ersatzsicherheit oder können die Forderungen auch darüber hinausgehen?
FinanzScout hat geschrieben:Ist die Erbringung eines Bürgen durchaus ausreichend
Was ausreichend ist, entscheidet ja die Bank und wenn man den Extremfall nehmen will der Sachbearbeiter oder die Sachbearbeiterin (natürlich immer nach den von der Bank vorgegebenen Regeln). Ob da dann ein Bürge ausreicht, wird ja zum großen Teil vom Bürgen abhängen. Man kann letztlich "Otto Mustemann" auf der einen Seite nicht mit "Mark Zuckerberg" gleichsetzen, was die Akzeptanz als Bürge angeht.
Ansonsten wüsste ich nicht, welche Kreditgeschäfte hier noch "Sicherheiten" erfordern würden. Kauft man sich ein Haus, so gehört dieses eben im Wert des Hauses der Bank. Finanziert man sich ein Auto, so behält die Bank den Brief. Was zusätzlich gerne "angeboten" wird, sind diverse Versicherungen, welche den Anschein erwecken sollen, dass der Kreditnehmer sich damit zusätzlich absichert. Was aber (leider) nie der Fall ist und die Sicherheit einzig der Bank gilt.
Wenn die Bonität eines kreditanfragenden Kunden schlecht ist, bekommt er keinen Kredit, ob ohne oder mit Bürgen. So könnte höchstens ein Bürge den Kredit auf seinen Namen aufnehmen, falls das jemand machen würde, was ich nicht glaube. Was sollte eine zusätzliche Sicherheit der Bank bringen, wenn die Bank feststellt, dass der Kunde eine schlechte Bonität hat oder aufgrund der sonstigen Unterlagen gar nicht in der Lage ist, den Kredit zurückzuzahlen. Hier sollte vielleicht auch erst mal geklärt werden, um welche Kredithöhe es eigentlich geht? Sonst sind das alles nur Annahmen.
Bei der Finanzierung eines neuen Autos wird die Bank nicht nur den Brief behalten, sondern sie wird auch verlangen, dass das Auto Vollkasko versichert wird. Denn was hat die Bank von dem Kfz.-brief, wenn der Kunde den Wagen zu Schrott fährt und keine Vollkaskoversicherung hat? Der Kunde benötigt dann ein neues Auto und ohne Vollkaskoversicherung für den Schrottwagen müsste er erst den alten Kredit selbst zurückzahlen. Da würde er ziemlich dumm da stehen.
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