Wahl des Rufnamens bei Doppelnamen

vom 27.07.2014, 13:30 Uhr

Viele geben ihren Kindern Doppelnamen. Oftmals ist es so, dass der zweite Name nur ein Name ist, der auf dem Papier steht, weil man diesen zu Ehren des Opas oder der Oma gegeben hat oder es der Name der Patentante oder des Patenonkels ist. Aber manchmal ist es auch so, dass die Leute ihren Kindern die Doppelnamen geben und auch beide Namen als Rufname geben.

Manchmal ist es auch so, dass die Kinder sich später einen Namen aussuchen. Aber wie ist es eigentlich, wenn man den Namen beim Amt als Rufname angeben muss. Meine Kinder haben auch einen Doppelnamen und ich wollte eigentlich nicht, dass ein bestimmter Rufname gekennzeichnet ist. Deswegen wollte ich diese zwei Namen auch ohne Kennzeichnung haben und das würde, laut der damaligen Standesbeamtin, nur gehen, wenn man diese beiden Namen mit einem Bindestrich trennt.

So haben meine Kinder einen Doppelnamen mit Bindestrich und anfangs in der Schule oder im Kindergarten wurden sie dann mit beiden Namen angesprochen. Aber der erste Name sollte der Rufname sein. Zumindest für uns und später sollten sie selber sehen, wie sie genannt werden wollten. Mit dem Bindestrich ist das aber eine Fehlinformation des Standesamtes gewesen.

Wie kann man die Wahl des Rufnamens bestimmen, wenn man einen Doppelnamen gibt bzw. wie kann man die Wahl einfach offen lassen? Geht das, dass man beide Namen eintragen lässt und eben beide Namen als Hauptnamen gibt? Habt ihr einen Doppelnamen und einen Namen im Ausweis und in der Geburtsurkunde unterstrichen? Wie sieht das heutzutage aus?

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich glaube man sollte bei dieser Thematik mal schon zwischen Doppelname und Zweitname unterscheiden. Denn soweit ich weiß gilt ein Doppelname mit Bindestrich als ein Name. Bei Zweitnamen ist es eigentlich völlig egal welchen man als Rufnamen wählt.

Und auch das unterstreichen des Rufnamens in irgendwelchen Dokumenten, wird heutzutage glaube ich gar nicht mehr gemacht. In Kindergarten oder Schule kann man also einen beliebigen Rufnamen auswählen. Obwohl ich es auch noch so kenne, dass der erstgenannte Name der Rufname sein sollte.

Benutzeravatar

» mareike78 » Beiträge: 96 » Talkpoints: 25,44 »


Unser Sohn hat so gesehen 2 Vornamen. Aber wir wurden damals, er ist jetzt 2 1/2 Jahre alt, nicht gefragt welcher Name als Rufname gilt und welcher nicht. Es wurde auch kein Name unterstrichen oder sonst etwas gemacht, was du geschildert hast. Im nächsten Frühjahr bekommen wir eine Tochter und auch diese wird 2 Vornamen bekommen. Bei beiden haben wir für uns entschieden den ersten Namen als Rufname zu nehmen. Aber wenn sie älter sind und ihnen ihr zweiter Name besser gefällt, können sie sich auch gerne so nennen oder rufen lassen. Das ist ihnen freigestellt.

» Lady86 » Beiträge: 671 » Talkpoints: 12,73 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Es gibt da schon einen Unterschied zwischen einem Doppelnamen und einem Zweitnamen. Ein Doppelname wird meist mit einem Bindestrich verbunden und gilt als einen Namen, das ist der Unterschied zu einem Zweitnamen. Und meine Kinder haben auch alle einen Doppelnamen. Ich habe nun nicht die Probleme beim Standesamt gehabt, dass ich angeben musste, welches der beiden Namen nun der Rufname sein sollte. Auch in anderen Einrichtungen musste ich das nicht zwangsläufig angeben.

Natürlich wurde ich in der Schule von den Lehrern oder im Kindergarten von den Erziehern gefragt, wie man meine Kinder ansprechen sollte. Ob sie den Doppelnamen kennen und auch so gerufen werden oder, ob wir nur einen Namen von beiden verwenden. Und da erzähle ich es dann. Aber gekennzeichnet wurde das so nun jetzt nicht, auch nicht beim Standesamt oder desgleichen.

Ich bin ehrlich, ich würde mich auch nicht entscheiden können, welcher der Namen, die meine Kinder besitzen, nun der Rufname sein sollte. Bei meiner Tochter ist es der erste Name, den wir als Rufnamen verwenden. Bei meinem mittleren Sohn ist es auch der erste Name, wobei wir auch einen Spitznamen für ihn haben, der eher auf den zweiten Namen zurückzuführen ist. Und bei meinem Kleinsten verwenden wir beide Namen unabhängig voneinander. Mal sprechen wir ihn mit seinem ersten Namen an und manchmal mit seinem Zweiten, ganz selten Mal mit dem Doppelnamen zusammen.

» kai0409 » Beiträge: 3345 » Talkpoints: 72,64 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^