Betriebskostenabrechnung erhalten, kein neuer Mietabschlag

vom 25.07.2014, 18:18 Uhr

Herr B. hat die Betriebskostenabrechnung erhalten. Aus ihr geht heraus, dass er ein Guthaben von 250 Euro ausgezahlt bekommt. Dennoch wird ein neuer Mietabschlag nicht ausgeschrieben. Der Mietabschlag bleibt bei 210 Euro bestehen. Er kennt es jedoch so, dass wenn er ein Guthaben bekommt, dass die Miete gemindert wird. Die Vorjahre hat sich seine Miete auch schon gemindert. Warum also wurde die Miete nicht zu seinem Gunsten reduziert? Muss die Miete nicht zwangsläufig gemindert werden, wenn ein Guthaben auf der Betriebskostenabrechnung verzeichnet ist? Ist da Herr B. falsch informiert?

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Die meisten Vermieter, wenn nicht sogar alle, kürzen die Miete nicht nach der Betriebskostenabrechnung, sondern kürzen die Nebenkostenvorauszahlung. Deshalb ist mir unklar, warum du hier nach einer Mietminderung forderst.

Der Vermieter ist auch nicht verpflichtet die Nebenkosten zu senken. Kann er machen, muss er aber nicht. Und immerhin hat er ja auch einen Vorteil, da er die Nebenkosten ja auch anlegen kann.

Keine Ahnung, was in den Nebenkosten, die du hier schilderst, enthalten ist. Aber ich würde mal sagen, dass sind nun zwanzig Euro im Monat, die dein fiktiver Herr B. zu viel bezahlt hat. Je nach dem was in den Nebenkosten enthalten ist und der ständigen Ankündigungen, dass sich Strom, Wasser und auch Gas verteuert, kann ich verstehen, wenn ein Vermieter den Nebenkostenabschlag nicht minimiert.

Davon mal abgesehen, du sagst, der Vermieter von deinem fiktiven Herrn B. hat die Miete in den letzten Jahren nach der Nebenkostenabrechnung immer reduziert. Nun willst du wissen, warum er das dieses Jahr nicht gemacht hat. Die Frage ist nun ja - woher sollen wir das wissen?

» XL » Beiträge: 680 » Talkpoints: -0,02 » Auszeichnung für 500 Beiträge


@XL: Es geht um die Reduzierung der Nebenkosten. Sie sind aus Betriebskosten und Heizkosten zusammen gelegt. Diese wurden in den Vorjahren immer aufgrund eines Guthabens gesenkt. Bei 250 Euro Guthaben macht es natürlich jeden Monat zu viel gezahlte Miete von 20 Euro. Dies ist vollkommen richtig. Meine Frage sollte darauf hinaus laufen, dass es vielleicht eine unterste Mietzahlung gibt. Der Vermieter kann ja die gezahlten Nebenkosten nicht direkt für ein Jahr auf das Komma genau berechnen. Somit ist er nicht in der Lage zu sagen, ob das nächste Jahr genau so aussehen wird. Aber kann man trotz der Steigerungen von Wasser die Miete nicht senken?

Es ist mir durchaus bewusst, dass ihr es nicht genau studieren könnt. Dazu bräuchte man schon die Abrechnung. Aber manchmal wissen dennoch Leute eine plausible Antwort. Vielleicht hatte jemand ja schon einmal einen ähnlichen Fall. Nämlich, dass die Miete jedes Jahr verändert wurde, aber ein Jahr eben nicht.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Die Frage habe ich dir aber doch bereits beantwortet. Der Vermieter ist nicht verpflichtet die Nebenkosten anzupassen. Wenn er davon ausgeht, beziehungsweise ausgehen kann, dass die Energiekosten drastisch ansteigen, ist es für ihn sinnvoller den Abschlag zu belassen. Ein anderes Beispiel wäre, wenn der Abrechnungszeitraum einen warmen Winter hatte und deshalb die Heizkosten niedriger ausgefallen sind, man aber mit einem kälteren Winter rechnen muss.

Ich weiß, dass der Stromversorger vor Ort einen Grundpreis hat, den man immer bezahlen muss, auch wenn klar ist, dass man gar keinen Strom verbrauchen wird. Aber ich denke nicht, dass das gesetzlich geregelt ist.

Und noch mal, du sprichst von den Betriebskosten, beziehungsweise Nebenkosten. Die Kaltmiete bleibt doch, auch wenn die Betriebskosten niedriger ausfallen sollten. Oder warum sollte der Vermieter die Kaltmiete kürzen?

» XL » Beiträge: 680 » Talkpoints: -0,02 » Auszeichnung für 500 Beiträge



@XL: Ja, die Kaltmiete wird ja auch nicht geändert, aber eben die Betriebskosten und die Heizkosten. Demnach ändert sich dann bei Veränderung dieser Posten auch der Mietabschlag. Er hat sich in dem Fall nicht verändert. Es ist ja auch nicht weiter tragisch.

Du scheinst dich ja gut auszukennen. Wenn nun nämlich klar ist, dass der Herr B. in zwei Wochen ausziehen wird, könnte man auch davon ausgehen, dass dadurch bedingt die Miete zunächst nicht verändert wird. Wäre dies eigentlich denkbar? Oder kann es daran eher nicht liegen?

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ein Schelm wer da nun Böses denkt. Meine Gedanken dazu: So weit ich das weiß, darf ein Vermieter die Betriebskostenabrechnung nach Auszug noch x Monate einbehalten. Wenn ich mich nicht ganz irre sogar bis zum Ende des Jahres 2015 (also Jahr des Auszugs bis Ende des Folgejahres). Da müsste man nun aber echt noch mal genauer nach googeln. Somit kann der Vermieter mit dem Geld über ein Jahr arbeiten.

Dann ist es doch ein wenig Aufwand, wenn auch nicht viel, eine Änderung der Betriebskostenpauschale zu versenden. Vielleicht ist der Vermieter auch einfach nur zu faul, nach dem er schon weiß, dass sein Mieter so oder so in wenigen Wochen ausziehen wird.

Zusammengefasst ist es durchaus möglich, dass der Vermieter die Betriebskostenpauschale wegen weniger Wochen nicht angepasst hat. Gründe gibt es dafür viele. Detailliertere und vor allem rechtskräftige Aussagen wird aber nur ein Anwalt oder der Mieterschutzbund geben können.

» XL » Beiträge: 680 » Talkpoints: -0,02 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Würdest du als Vermieter wegen der zwei Wochen noch extra die Nebenkostenpauschale senken? Das ist doch recht sinnfrei, wobei man immer sehen muss, welcher Zeitraum hier abgerechnet wurde. Denn der letzte Winter hat immerhin weniger Heizkosten verursacht, als man vorher dachte. Wenn man nun den Umstand, dass Herr B. auszieht, außen vor lässt, dann ist es doch sinnvoll, wenn man den Abschlag beibehält.

Ich habe auch die letzten beiden Jahre Geld zurück bekommen. Aber ich möchte auch nicht bei einem extremen Winter viel nachzahlen und lasse meine Nebenkostenpauschale so wie sie ist. Ich könnte ja auch mit meinem Vermieter darüber reden, sie zu senken.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



@XL: Wir haben nun auch noch etwas recherchiert. Scheinbar wird dann die letzte Abrechnung im nächsten Jahr erfolgen. Es wird ja vom Vermieter immer eine Betriebskostenabrechnung durchgeführt. Diese ist immer im Juli, also denke ich nicht, dass sich daran etwas ändert, wenn er auszieht.

@Punktedieb: Wegen drei Monaten würde ich wahrscheinlich auch eine Nebenkostenpauschale verändern, ja. Aber das sieht jeder anders. Es wurde das Jahr 2013 abgerechnet. Januar bis Dezember. Somit bleibt nun Januar bis September 2014 als nächste Abrechnung.

Ich habe auch die letzten beiden Jahre Geld zurück bekommen. Aber ich möchte auch nicht bei einem extremen Winter viel nachzahlen und lasse meine Nebenkostenpauschale so wie sie ist. Ich könnte ja auch mit meinem Vermieter darüber reden, sie zu senken.

Ich weiß ja nicht was du für einen Vermieter hast, aber ich kenne es eigentlich so, dass mit der Betriebskostenabrechnung immer die Nebenkostenpauschale entsprechend angepasst wird. Dies ist bei meinen Vater der Fall und auch bei meinen Freund. Lediglich mein damaliger Vermieter hat keine Anpassung der Nebenkosten vorgenommen. Dies hat mich erst verwirrt, aber ich habe es hingenommen, weil ich nicht mehr bezahlen musste. Bei meinen neuen Vermieter bin ich deswegen erst recht gespannt.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Nichts anderes habe ich behauptet oder? Der fiktive Herr B. wird für die drei Monate die Betriebskosten bezahlen. Egal wie hoch sein Verbrauch ist. Ist der Verbrauch niedriger, dann bekommt er sein zu viel bezahltes Geld erst bei der Betriebskostenabrechnung wieder, die aber erst im nächsten Jahr erfolgt.

Die Betriebskosten bei deinem Vater wurden aber sicherlich nicht drei Monate vor seinem Auszug aus der Wohnung noch angepasst? Bei Mietern, von denen man noch keine Kündigung des Mietverhältnis hat, sieht das nämlich durchaus ein wenig anders aus. Denn auch das Erstellen einer neuen Betriebskostenforderung kostet Geld. Wenn auch nicht den Mieter, aber den Vermieter.

» XL » Beiträge: 680 » Talkpoints: -0,02 » Auszeichnung für 500 Beiträge


@XL: Die Anpassung der Nebenkostenpauschale diente als Beleg, weil Punktedieb meinte, dass er seine Nebenkostenpauschale nie anpassen lässt. Dies hat überhaupt nichts mit dem Auszug von den Herrn zu tun.

Zudem weiß ich nicht, ob eine zweiwöchige vorige Kündigung wirklich zu dem Zeitpunkt der Schreibung der Betriebskostenabrechnung mit eingerechnet wurde. Es kann ja auch sein, dass der Vermieter die Nebenkosten nicht weiter nach unten setzen möchte, damit er nachher vom Mieter nicht so viel nach gezahlt bekommt. Er möchte das Geld lieber in Voraus.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^