Betriebskostenabrechnung vom Vorjahr in Steuererklärung
In beiden Links steht eigentlich das selbe, aber unterschiedlich ausgedrückt. Und es deckt sich mit dem was ich dir schon geschrieben habe. Man setzt die Kosten für das Jahr an, für welches man seine Einkommenssteuererklärung macht. Also die gezahlten anteiligen Nebenkosten für 2013 kommen auch in die Steuererklärung für 2013. Aber das kannst du weiter oben noch mal nachlesen.
Ach ja, auf deine Vermutung, dass ich einen Steuerberater habe, noch ein Nachtrag. Ich war die ersten drei Jahre meiner Selbständigkeit so blöd und habe einen Steuerberater richtig viel Geld an mir verdienen lassen. Aber ich mache seit Jahren meine Abrechnung selbst und kann bei Bedarf beim Finanzamt nachfragen.
Ich lese es aber anders. Es ist einmal diese Variante möglich, aber auch so, dass die Betriebskostenabrechnung des Vorjahres beim Finanzamt toleriert wird. Darauf bekomme ich leider keine Antwort. Stimmt es nun oder nicht? Ich lese dies zumindest so.
Die Nachzahlung für 2013, die in 2014 geleistet wird, kann er auch 2014 ebenso wie die Vorauszahlungen für 2014 geltend machen, wobei es doch sicher einen Bescheid über die Vorauszahlungen für 2013 geben müsste, wo drinstehen sollte, wieviel wofür gezahlt wird. Dies müsste auch für das Finanzamt als Beleg zählen. Und 2014 und die Folgejahre ist es ebenso.
Juri1877 hat geschrieben:wobei es doch sicher einen Bescheid über die Vorauszahlungen für 2013 geben müsste, wo drinstehen sollte, wieviel wofür gezahlt wird.
Sowas habe ich bei allen meinen Mietverträgen noch nie bekommen. Ich hab so etwas auch noch nie gehört, dass man vorab eine detaillierte Aufschlüsselung bekommt für den weiteren Abrechnungszeitraum. Das höchste war mal, das gesagt wurde soviel der Nebenkosten pro Quadratmeter entfällt etwa auf Heiz- und Wasserkosten und der Rest für die übrigen Nebenkosten. Das mir im Vorfeld aber gesagt wurde, wieviel da genau für haushaltsnahe Dienstleistungen gezahlt wird, habe ich persönlich und im Bekanntenkreis noch nie erlebt. Auch nach Erhalt der Betriebskostenabrechnung wurde da für die nächste Abrechungsperiode nie exakt ausgewiesen, wieviel wofür veranschlagt wird.
Damit stellt sich natürlich die Frage, ob es überhaupt Sinn die Vorrauszahlungen beim Finanzamt anzugeben, schließlich sind das ja nur vermutete Ausgaben, die der Vermieter als Vorkasse haben will, da er nicht weiß wie hoch die Kosten tatsächlich ausfallen. Würde es da nicht gleich am meisten Sinn machen die Gesamtkosten abzusetzen, die mit der Betriebskostenabrechnung anfallen, dann natürlich eben um ein Jahr versetzt, da man die Betriebskostenabrechnung für 2013 ja inder Regel erst nach Abgabetermin der Steuerklärung für 2013 erhalten haben dürfte. Das wäre ja zumindest die genausten Zahlen, wenn man das so macht.
Würde es da nicht gleich am meisten Sinn machen die Gesamtkosten abzusetzen, die mit der Betriebskostenabrechnung anfallen, dann natürlich eben um ein Jahr versetzt, da man die Betriebskostenabrechnung für 2013 ja in der Regel erst nach Abgabetermin der Steuerklärung für 2013 erhalten haben dürfte. Das wäre ja zumindest die genausten Zahlen, wenn man das so macht.
So würde ich es ja nun auch machen. Es ist doch sinnvoller die richtigen Daten einzugeben, als die Vorauszahlungen geltend zu machen, die ja nicht mal hinhauen. Von einer Abrechnung zur Vorauszahlung höre ich auch zum ersten Mal. Wie soll man das denn bekommen?
Indem man seinen Vermieter fragt. Wobei ich es nicht als Abrechnung sehe, sondern nur als Auflistung, wie sich die aktuellen Nebenkosten aufteilen. Aber diesen Vorschlag hatte ich dir auch schon mal gemacht. Immerhin hättest du dann einen Wert in Euro, was für diese haushaltsnahen Dienstleistungen veranschlagt ist. Denn das bezahlst du ja mit deinem Nebenkostenabschlag auch. Und die Nachzahlung, sofern es denn eine gibt, setzt man in dem Steuerjahr an, wo man sie auch geleistet hat.
Indem man seinen Vermieter fragt. Wobei ich es nicht als Abrechnung sehe, sondern nur als Auflistung, wie sich die aktuellen Nebenkosten aufteilen. Aber diesen Vorschlag hatte ich dir auch schon mal gemacht. Immerhin hättest du dann einen Wert in Euro, was für diese haushaltsnahen Dienstleistungen veranschlagt ist. Denn das bezahlst du ja mit deinem Nebenkostenabschlag auch. Und die Nachzahlung, sofern es denn eine gibt, setzt man in dem Steuerjahr an, wo man sie auch geleistet hat.
Na toll, da mache ich dann eine Vorauszahlung geltend und bekomme wohl möglich noch etwas zurück. Wie soll ich dies denn dem Finanzamt angeben. Dadurch könnte ich ja mehr Steuern zurück erhalten, weil dies die Steuer, die zu zahlen ist, ja auch drückt. Ich lese es eben anders. Nämlich dass das Finanzamt auch die spätere Bearbeitung der Betriebskostenabrechnung akzeptiert.
@iggiz18: Wenn du alle vorgeschlagen Möglichkeiten nicht annimmst, dann gehe doch einfach zu deinem zuständigen Finanzamt und frage einfach nach, wie du es machen sollst. Denn die Erklärungen hier von verschiedenen Usern scheinen dich ja nicht zu überzeugen. Es gibt nun mal für diesen Posten zwei Varianten und die sprechen dich beide nicht an. Hier nochmal alles mehrmals durch kauen bringt dich am Ende auch nicht weiter.
Grundsätzlich fallen Ausgaben bei Privatpersonen an, wenn sie getätigt werden. Angesetzt werden können 20 Prozent bis zu einem gewissen Betrag, der sich nach der Art der Dienstleistung richtet und der dann direkt von der Steuer absetzbar ist.
Bei Handwerksleistungen muss der Lohnbestandteil ausgewiesen werden, da nur dieser absetzbar ist und die Rechnung muss per Überweisung bezahlt sein!
Laut dieser Seite heißt es aber eben, dass man es im Vorjahr absetzen kann. Wahrscheinlich ist es doch besser, wenn man das Finanzamt direkt anruft oder anschreibt. Sie müssten es ja wissen. Ich finde es nur so schade, dass es überall ein wenig anders steht. Mal ja, es geht. Dann aber nein, nur in dem Jahr, in dem die Kosten angefallen sind.[/quote]
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