Gefeuert, weil dem Arbeitgeber Hobby nicht passt
Julia Pink ist Erzieherin. Seit 17 Jahren arbeitet sie in einem Behindertenheim mit evangelischem Träger. Abends und am Wochenende geht sie ihrem Hobby nach, um abzuschalten und zu entspannen. Sie ist Pornodarstellerin. Ein Kollege hat sie in einem ihrer Videos entdeckt und es der Leiterin des Behindertenheims verraten. Diese hat Frau Pink daraufhin umgehend gefeuert. Frau Pink ist vor Gericht gezogen. Artikel.
Grundsätzlich darf der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer nicht vorschreiben, was sie in ihrer Freizeit tun dürfen. Sie dürfen sich nicht so betrinken, dass sie am nächsten Tag nicht arbeitsfähig sind. Aber das hat ja mit dem Trinken an sich nichts zu tun. Auch gefährliche Sportarten können einen arbeitsunfähig machen und da gibt es Urteile, dass Arbeitgeber da nicht alles hinnehmen müssen.
Aber Frau Pink ist arbeitsfähig. Egal wie viele Pornos sie am Vorabend gedreht hat. Es gab in 17 Jahren nie Probleme mit ihr. Aber der Arbeitgeber ist eine kirchliche Einrichtung und als solcher wird darauf beharrt, dass Frau Pinks Lebensstil nicht mit den Werten der Kirche vereinbar sei. Ihr Anwalt hingegen sagt, dass sich auch die Kirche an die neuen Zeiten gewöhnen müsse und heute andere Maßstäbe gelten.
Findet ihr es richtig, dass Frau Pink entlassen wurde? Hättet ihr als Elternteil ein Problem mit dieser Erzieherin? Erwartet ihr da von kirchlichen Einrichtungen, dass sie vermehrt ein Auge auf das Privatleben ihrer Angestellten haben?
Erstmal wird die Frau keine Pornos drehen aus Hobby, sondern als Zweitjob. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie dafür kein Geld bekommt. Zweitens muss man wissen, wenn man in einer Einrichtung arbeitet, die einen kirchlichen Träger hat, dass so was einfach nicht geduldet wird. Da sind Nacktfotos als junger Erwachsener, wenn man mittlerweile älter ist schon ein Kündigungsgrund. Da darf man meist nicht mal geschieden sein oder ein uneheliches Kind haben um da nicht mehr tragbar zu sein.
Selbst im öffentlichen Dienst ist es schon grenzwertig, wenn heraus kommt, dass eine Angestellte oder gar eine Beamtin einen Pornojob nachgeht. Auch Arbeitgeber, die Angst um ihrem Ruf haben würden wohl ungerne den Ruf haben, dass Firma X eine Angestellte hat, die nebenbei Pornos dreht. Sicher muss derjenige, der sich darüber mokiert diese Pornos auch gesehen haben. Aber als Kunde muss man eben nicht repräsentieren.
Ich habe nichts gegen diese Art von Schauspiel, aber ich denke, dass Firmen, die einen Ruf zu verlieren haben, es nicht dulden müssen. Da sollte man sich entscheiden, ob man den Beruf des Pornoschauspielers ausüben will oder als Erzieher oder einen anderen Job. Wenn ich mein Kind in einer Einrichtung hätte, wo eine Pornodarstellerin arbeitet, weiß ich ehrlich gesagt nicht, wie ich reagieren würde. Wahrscheinlich kommt es da auch auf die Frau an, wie sie selber damit umgeht und wie sie den Zweitberuf aus dem Erstjob heraushält.
So ganz als Hobby wird sie es ja nicht machen, wenn es für andere zu erwerben ist. Sie hat also neben ihren Hauptjob, einen Nebenjob, den sie beim Arbeitgeber hätte melden müssen. Da allein würde ich schon ein Problem sehen. Dann ist es aber auch durchaus ein Problem, wenn man für einen Träger arbeitet, der kirchlich ist. Die Toleranz ist da eh schon nicht so hoch und wenn man dann noch Pornos dreht, muss man eben mit der Kündigung rechnen. An ihrer Stelle würde ich mir überlegen, was mir mehr einbringt und dass dann machen. Geklagt hätte ich nicht, weil es ja auch irgendwo peinlich ist.
Wenn es für andere zugänglich ist, ist es etwas, was auch mit ihr als Mensch und somit auch mit ihrem Arbeitgeber verbunden wird und das kann man sich als kirchliche Einrichtung oder als Träger nicht leisten. Das weiß man und man muss dann eben auch so leben. Sonst hätte man es vorher mal ansprechen sollen.
Die Kirche darf schon Anforderungen an ihre Mitarbeiter stellen, die über die reine Qualifikation hinausgehen. Da hat die Kirche Sonderrechte und darf verlangen, dass jemand sich den Wertvorstellungen der Kirche entsprechend verhält und Mitglied der Kirche ist. Und wer Pornos dreht, wird ja vermutlich nicht gerade streng gläubig sein. Egal wie liberal man Glaubensaussagen interpretiert, Pornos gehen da definitiv zu weit.
Zudem finde ich das einfach eklig. Ich wöllte nicht mit einer Betreuerin oder Erzieherin zusammenarbeiten oder Kinder von ihr betreut wissen, wenn mir bekannt wäre, dass die in ihrer Freizeit Pornos dreht. Das fände ich wirklich sehr eklig.
Es ist allgemein bekannt, dass die etablierten christlichen Kirchen bei uns das Recht haben, auch das Privatleben ihrer Mitarbeiter danach zu bewerten, ob es mit den von ihnen vertretenen Wertvorstellungen übereinstimmt. Das kann man natürlich als Diskriminierung sehen, weil es im Regelfall ja auf die Arbeitsleistung als Verwaltungsfachkraft keinerlei Auswirkungen hat, ob jemand beispielsweise in einer homo- oder heterosexuellen Partnerschaft lebt. Aber nach der aktuellen Gesetzeslage ist es rechtens, dass kirchliche Arbeitgeber Bewerber aus diesen oder ähnlichen Gründen ablehnen dürfen. In meinen Augen ist die Lösung recht einfach: Wer keinen Bock auf Diskriminierung hat, macht einen Bogen um die Kirche als Arbeitgeber. Es gibt ja genug Alternativen, auch im Sozialbereich.
Ich selber finde es weder moralisch verwerflich noch "eklig", wenn jemand in seiner Freizeit Pornos dreht. Aber ich nehme schon sehr stark an, dass es sich hier eher um einen Nebenjob handelt, und da hat der Arbeitgeber in jedem Fall ein Wörtchen mitzureden. Außerdem kann ich mir vorstellen, dass auch nicht ausdrücklich kirchlich geprägte Arbeitgeber ein Problem damit haben, dass sich Mitarbeiter mit Pornofilmen etwas dazu verdienen, eben weil es Kunden, Patienten oder Gäste vergraulen kann.
Ehrlich gesagt wüsste ich auch nicht, ob ich zum Beispiel meine Bankberaterin oder meinen Hausarzt noch wirklich ernst nehmen könnte, wenn ich wüsste, dass von ihr oder ihm Erwachsenenfilme im Netz kursieren. Und da es bestimmt nicht nur mir so geht, halte ich es auch aus wirtschaftlichen Gründen für nachvollziehbar, wenn ein Arbeitgeber diese Art Freizeitbeschäftigung nicht dulden kann. Der religiöse oder moralische Aspekt spielt für mich in diesem Zusammenhang gar keine große Rolle.
Ich habe schon Verständnis dafür, dass die Mitarbeiterin entlassen wurde aufgrund ihres Hobbys. Ein Hobby wird das nicht sein, sondern ein Nebenverdienst. Sie war in einem evangelischen Behindertenheim angestellt. Das heißt, dass sie sich nach den kirchlichen Vorstellungen von Sitte und Moral verhalten muss. Wenn sie Pornofilme dreht, kann das nicht mit den kirchlichen Werten übereinstimmen.
Auch die Eltern der in diesem Heim betreuten Kinder müssen es nicht dulden, dass ihr Kind von einer Pornodarstellerin betreut wird. Auch sie werden die Kinder mit Absicht in ein evangelisches Heim gegeben haben, um ihnen diese Werte zu vermitteln. Natürlich hat niemand das Recht, einer Mitarbeiterin vorzuschreiben, was sie in der Freizeit macht. Nur ist das nicht bei allen Arbeitgebern möglich.
Ich selbst habe folgendes erlebt: Bei meinem Arbeitgeber wurde eine neue Mitarbeiterin mit guten Zeugnissen eingestellt, die ihre Arbeit auch gut machte. Nach ein paar Wochen kam sie plötzlich nicht mehr wieder. Wie sich später herausstellte, hatte ein guter Kunde die Mitarbeiterin wiedererkannt. Diese hatte sich in einem einschlägigen Gewerbe als Nur-Hausfrau Geld verdient. Der Kunde hatte dem Zweigstellenleiter das erzählt und die Mitarbeiterin wurde sofort entlassen. Das kann man sich nicht in einem christlichen Heim erlauben und ebenfalls nicht in einer Bank.
Die Fragestellung ist ja tendenziell schon falsch, weil hier der Arbeitgeber ja die Kündigung nicht ausgesprochen hat, weil dem Arbeitgeber das Hobby nicht passen würde. Außerdem ist dieses Hobby vermutlich auch nicht als Hobby zu bewerten, sondern als meldepflichtige Nebentätigkeit. Das hätte die Frau durchaus beim Arbeitgeber melden müssen - ebenso wie wenn sie an den Wochenenden in einer Bar kellnern würde (was auch nicht als Hobby zu bezeichnen wäre, auch wenn sie es gerne macht).
Dann wird immer vergessen, dass die Kirche eben nicht ein gewöhnlicher Arbeitgeber ist, sondern - ebenso wie Vereine, Parteien und Gewerkschaften - ein Tendenzbetrieb ist. Hier darf der Arbeitgeber seine Angestellten auch bzgl. deren Haltung zu den Organisationszwecken auswählen. Und das ist auch wirklich zu begrüßen! So wäre es in meinen Augen undenkbar, wenn z.B. Neonazis für Gewerkschaften arbeiten dürften und hier interne Daten ausspähen könnten.
Und so darf die Kirche auch Leute entlassen, welche "in ihrer Freizeit" nicht die Werte repräsentieren, für die der Arbeitgeber steht. Bei der Kirche tut sich jetzt arbeitsrechtlich die Frage auf, wie nahe man der Kirche im Angestelltenverhältnis sein muss, damit die Regelungen des Tendenzbetriebs erfüllt werden können. So ist denkbar, dass eine geschiedene Gruppenleiterin in einem Kindergarten nicht zu tragen ist - wohl aber eine geschiedene Putzkraft. Das hat einfach damit zu tun, wie weit die repräsentative Aufgabe zum Tragen kommt.
Ich verstehe, ehrlich gesagt, gar nicht, warum ihr alle eine bezahlte Nebenbeschäftigung im Hobby der Dame seht. Vielleicht weil ich geschrieben habe, dass sie Pornodarstellerin ist, was man als Beruf interpretieren könnte. Aber laut dem Artikel ist es wirklich nur ein Hobby. Sie lässt sich eben gerne filmen und die Filme landen gewollt im Internet.
Da ist mit keinem Wort erwähnt, dass sie damit Geld verdient. Ich denke, ihr nehmt das alle nur an, weil es sich hierbei speziell um dieses Hobby handelt. Das ist schon ein bisschen kleinlich. Wenn ein Autohersteller einen Mitarbeiter entlassen hätte, weil er in seiner Freizeit Eisenbahnmodelle baut, wäre niemand auf die Idee gekommen, dass es eine bezahlte Nebentätigkeit ist.
Aber gut, was die Wünsche des Arbeitgebers angeht, hattet ihr gute Argumente. Es ist ein Tendenzbetrieb. Und wie das Beispiel von derpunkt mit dem Neonazi in der Gewerkschaft zeigt, ist es auch sinnvoll, Tendenzbetriebe anders zu bewerten als andere. Dennoch finde ich die Entrüstung ziemlich mittelalterlich, weil es hier nur um Sex geht. Sex sollte nichts Schlimmes sein, das entrüstet, solange alle Parteien freiwillig mitmachen. Aber so weit ist weder die Allgemeinheit, geschweige denn die Kirche.
@Bienenkönigin: Wenn die Filme auch noch gewollt im Internet landen, dann mit Sicherheit nicht nur, weil sich die Dame beim Sex gerne filmen lässt. Damit kann man auch als sogenanntes Hobby richtig viel Geld verdienen. Einschlägige Seiten gibt es dafür genug im Internet, wo man diese Filme anbieten kann.
Ansonsten sehe ich hier nicht mal die Kirche als Problem an. Jeder Träger, der auf seinen Ruf bedacht ist, würde da eine Kündigung aussprechen. Denn wenn die Eltern oder andere Verantwortliche der Heimbewohner andere Plätze suchen, dann ist es nur eine Frage der Zeit, bis man das Heim komplett schließen kann. Und hier muss man eben abwägen, ob man einen Mitarbeiter eben opfert, um den Schaden so gering wie möglich zu halten oder ob man alle Arbeitsplätze aufs Spiel setzt.
Wenn das Heim von einer Kommune geführt würde oder gar keiner privaten Person, dann würde man genauso reagieren. Deswegen sehe ich die Kündigung auch als rechtens an. Auch wenn sie wirklich keinen Cent mit den Filmen verdienen würde, muss man hier in erster Linie die Heimbewohner vor den Folgen schützen, wenn die Öffentlichkeit davon erfahren würde.
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