Das Märchen von der 'Wohnungsabnahme' durch den Vermieter

vom 23.07.2014, 15:23 Uhr

In vielen Threads wird hier beim Vorgehen nach eine Wohnungskündigung die Wohnungsabnahme durch den Vermieter beschrieben und sogar ein (unsinniger) Schritt wie den der sog. Vorabnahme ins Leben gerufen. Dabei scheint die Basis aller Überlegungen die zu sein, dass es eine "Abnahme" der Wohnung zwingend geben muss und das ein Vermieter die Möglichkeit hätte, eine "Abnahme" zu verweigern. Sicher ein Umstand, der jedem Rechtsanwalt Lachtränen in die Augen treibt.

Fakt ist doch, dass es bei der Wohnungsübergabe in erster Linie darum geht, dem Vermieter die Wohnungsschlüssel zu übergeben, so dass juristisch die Mietsache übergeben ist und keine weiteren Forderungen gegen den Mieter bzgl. der Miete gestellt werden können. Wenn der Vermieter die Wohnung nicht "abnehmen" will, kann man ihm die Schlüssel auch vor die Füße werfen. Zeugen wären gut - aber es reicht letztlich auch, wenn der Vorgang der Schlüsselübergabe glaubhaft gemacht werden kann.

Wenn wirksam Schönheitsreparaturen vereinbart wurden oder aber die Wohnung von Mieter beschädigt wurde (was über den gewöhnlichen Gebrauch hinausgeht), dann kann es zu Streitigkeiten kommen. Aber hier ist es unmöglich, zu einem Konsens zu kommen, wenn schlicht unterschiedliche Meinungen vorhanden sind (ist die Wand jetzt weiß genug oder nicht bzw. sind die Schäden am Parkett durch normale Nutzung entstanden oder nicht). So was wird auch bei einer "Wohnungsabnahme" nicht geklärt werden können und ist immer ein Fall für einen Richter. Wobei der Schritt dann erspart werden kann, wenn sich beide Parteien bei der Schlüsselübergabe aufeinander zubewegen und im Zweifel Kompromisse schließen.

Hier aber wirklich den Akt der "Wohnungsabnahme" in den Vordergrund zu stellen und so zu tun, als wäre dies ein gottgewollter und unausweichlicher Vorgang, ist falsch und spiegelt die reale Situation nicht wieder. Wieso aber wird trotzdem noch immer so getan, als sei das ein entscheidender Schritt?

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Naja, ich habe schon in einigen Wohnungen gewohnt und immer habe ich am Ende der Mietzeit einen Termin bekommen zur Schlüsselübergabe mit Wohnungsübergabe. Da wurde alles kontrolliert und geschaut, ob alles in Ordnung ist. Ob auch gestrichen wurde oder wenn im Mietvertrag steht, dass die Tapete abgerissen werden muss, ob eben die Tapete abgerissen ist.

Bei einem Vermieter war es so, dass er es nicht abgenommen hat, dass man die untere Schicht der Tapete, die extra als Makulatur auf der Tapete angegeben wurde, damit man sie leicht abziehen konnte, auf den Wänden lässt. Diese mussten wir dann noch am letzten Tag mühevoll abspachteln. Auch hat er sich daran gestört, dass die Türrahmen nicht gestrichen waren. Damit ist er dann aber nicht durchgekommen, weil das nicht explizit im Mietvertrag stand.

Ich kenne keinen Vermieter, der sich damit zufrieden gibt, dass man ihm den Schlüssel in die Hand drückt und geht. Meist schauen die Vermieter, ob auch die Fenster gängig sind und nicht kaputt sind, die Türen unbeschädigt und dergleichen. Vieles kann man dann über die Haftpflichtversicherung laufen lassen. Aber die Vermieter nehmen das sehr ernst.

Genauso ist die Wohnungsübergabe. Dort wird dann genauso wie bei der Abnahme ein Protokoll gemacht, was nicht gut war oder ist und was noch gemacht werden muss oder was der Mieter bei der Wohnungsübergabe, wenn man in eine Wohnung zieht noch gemacht haben will. Denn auch der Vermieter ist ja dann in der Pflicht. Wenn es so ein Märchen wäre, dann würden es wohl kaum fast alle Mieter machen. Wie gesagt, ich kenne keine einzige Wohnung, wo nicht eine Übernahme bei Einzug und eine Übernahme bei Auszug gemacht wurde.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Könntest du dir auch vorstellen, dass es in Bezug auf Wohnungsabnahme Unwissenheit mancher Mieter ist, die in früheren Zeiten einen kulanten Vermieter hatten und in der Wohnung nun einen Vermieter haben, der das Gegenteil ist und wie gesagt wurde, ein Stinkstiefel ist? So wird berechtigt angenommen, dass der Vermieter versucht, dem Mieter etwas anzuhängen, was ihm nicht normal als verwohnt erscheint. Nicht jeder Mieter hat gleich die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, weil das auch Geld kostet.

Bei meinen Umzügen bisher hat noch nie jemand den Zustand der Wohnung überprüft. Bei Schlüsselübergabe wurde ich lediglich gefragt, ob alles in Ordnung wäre oder was gemacht werden müsste.

Als ich die Wohnung meiner Schwester leerräumen musste nach ihrem Tod, kam etwa einen Monat vor Ablauf der Mietzeit jemand, der sich nur kurz in den leeren Räumen umgesehen hatte und übergab dann das Protokoll dem Hausmeister. Da hatte ich Glück gehabt, weil meine Schwester unter die Wohnzimmerdecke Platten hat kleben lassen, weil teilweise der Putz herunterkam. Wie mir später der Hausmeister sagte, hätte ich die Platten entfernen müssen. Das wäre ziemlich teuer geworden. Aber im Protokoll war es eben nicht beanstandet worden. So machten das dann die Handwerker der Vermietungsgesellschaft.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Ich empfinde eine Wohnungsabnahme nicht als Märchen. Sie ist doch wahr und auch wichtig. Ein Vermieter muss sich absichern. Er muss dafür gerade stehen, wenn etwas in der Wohnung nicht stimmt. Deswegen versucht er zunächst die Schuld bei den Mieter zu suchen.

Oftmals lässt sich aber mit den Vermietern reden. Sie wollen damit Geld verdienen, also muss ein Mieter gefunden werden, der die Wohnung übernimmt. Würde man also nun Wohnungen so abgeben wie sie sind, würde wohl kaum ein Mensch diese Wohnung nehmen, in der er vieles in Stand setzen müsste. Der Vermieter macht es auch nicht auf seine Kosten. So ist es nun einmal.

Die Wohnungen, die ich kenne, wurden immer mit einer ordentlichen Wohnungsabnahme durchgeführt. Es wurde alles kontrolliert und die Schlüssel übergeben. Ein Vermieter kann sehr wohl die Abnahme der Wohnung verweigern, wenn der Mieter sich nicht an die Abmachungen gehalten hat. Klar kann der Mieter die Schlüssel auch vor die Füße des Vermieters schmeißen, sollte sich aber dessen bewusst sein, dass es zu einem Verlust der Mieteinnahme beim Vermieter kommt, weil er die Wohnung in Stand setzen muss. Dafür darf er dann den Mieter zur Kasse bitten.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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