Den Vermieter nach Kündigung um Vorabnahme bitten

vom 23.07.2014, 14:01 Uhr

Hier habe ich zum ersten Mal von einer Wohnungsvorabnahme gelesen. Mit Wohnungsvorabnahme zufrieden sein. Die Idee finde ich gar nicht schlecht, damit man auch pünktlich die Wohnung verlassen kann und alles ok ist.

Nun hat A einen Vermieter, mit dem er nicht gerade das beste Verhältnis hat. Er würde nachdem er die Wohnung dann soweit fertig hat, auch eine Vorabnahme haben wollen, damit er dann noch Zeit hat etwas zu machen, was der Vermieter zu bemängeln hat. Kann A einfach hingehen und den Vermieter um einen Termin bitten? Sollte A das schriftlich machen? Was ist, wenn er sich nicht darauf einlässt und dann am letzten Drücker meint, dass noch was gemacht werden muss?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Diamante hat geschrieben:Nun hat A einen Vermieter, mit dem er nicht gerade das beste Verhältnis hat.

Das ist nicht unüblich. Unüblich ist aber der Glaube, dass gerade dann jedes Abweichen vom üblichen Vorgehen (und das ist die "Vorabnahme" nicht) vom Vermieter angenommen wird. Wenn das Verhältnis nicht gut war bzw. ist, würde ich alles daran setzen, keine Extraminuten mit dem Vermieter verbringen zu müssen. So aber schreit man geradezu danach, die Wohnungsabnahme doppelt zu machen.

Diamante hat geschrieben:Er würde nachdem er die Wohnung dann soweit fertig hat, auch eine Vorabnahme haben wollen, damit er dann noch Zeit hat etwas zu machen, was der Vermieter zu bemängeln hat.

Das ist schon von der Idee richtig unklug. Denn wenn die Wohnung schon "soweit fertig" wäre, kann er doch gleich die "Abnahme" machen und die möglicherweise dann festgestellten Mängel nacharbeiten. Also gleich zur Schlüsselübergabe laden und nichts weiter ankündigen.

Diamante hat geschrieben:Kann A einfach hingehen und den Vermieter um einen Termin bitten? Sollte A das schriftlich machen?

A kann den Vermieter sogar um jede Art der denkbaren Form von Gefälligkeiten bitten. Davon kann niemand den A abhalten. Aber der Vermieter muss hier zu gar nichts zustimmen. Da wird die Form der Bitte keine Rolle spielen.

Diamante hat geschrieben:Was ist, wenn er sich nicht darauf einlässt und dann am letzten Drücker meint, dass noch was gemacht werden muss?

Was macht den A so sicher, dass der Vermieter nicht trotz allem doch auf den letzten Drücker Dinge moniert? Wieso glaubt A durch diesen Weg dies verhindern zu können? Gerade wenn das Verhältnis nicht gut ist? Will der Vermieter ein Spiel spielen, hätte er doch so auch Zeit bzw. eine zweite Chance, nach Mängeln zu suchen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ich weiß nicht, ob mein derzeitiger Vermieter eine Vorabnahme durchführt. Wenn es nun aber mal zu einem Auszug kommen wird, werde ich die Kündigung schreiben. In ihr wird dann oftmals auf eine Wohnungsvorabnahme hingewiesen. Sollte sie nicht benannt werden, werde ich einfach bei dem Vermieter nachfragen. Fragen kostet nichts. Auch wenn der Vermieter ein Drache ist, würde ich dies dem Mieter A raten.

Sollte er es verneinen, würde ich persönlich, schriftlich oder telefonisch meine Fragen bezüglich der Wohnung aufschreiben, die nicht über den Mietsvertrag geregelt sind. Am besten ist es hier natürlich auf den schriftlichen Weg. So hätte A auch etwas schriftliches in der Hand, mit dem er sich absichert, dass es vorher angeredet wird. Ich denke aber, dass gewisse Dinge einfach mal klar sind.

Damit meine ich, dass man die Wohnung besenrein übergibt. Keine Möbel sollten mehr vorhanden sein. Dübel und Haken in der Wand sind zu entfernen. Erst bei der Tapete würde ich ins Stauchen kommen. Wer sagt denn, dass mein Ermessen, dass die Tapete nur weiß gestrichen werden muss, auch für den Vermieter gilt. Deswegen würde ich hier gezielt nachfragen, wie es mit der Tapete aussieht. Kann sie bleiben oder soll sie abgemacht werden? Muss gestrichen werden? Soll neu tapeziert werden? Dies sind ganz kurze Fragen, die hier unter Beisein eines Zeugen geklärt werden könnte.

A sollte sich nicht scheuen, auch wenn er mit dem Vermieter nicht auf einer Länge ist. Ich denke sogar, dass ich hier auf die sichere Variante mit einer "zweiten" Wohnungsabnahme via Wohnungsvorabnahme gehen würde. Im Gegensatz zu derpunkt sehe ich es nämlich so, dass der Vermieter selbst vor Ort ist. Zudem ist ein Wohnungsvorabnahmeprotokoll geschrieben und sowohl Mieter als auch Vermieter haben etwas in der Hand, worauf sie sich berufen können.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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