Wie am besten Wohnungskündigungsschreiben zustellen?
Ich hoffe, dass wir bald den Zuschlag für eine Wohnung bekommen und hier weg kommen. Das Verhältnis zum Vermieter ist sehr gespannt und ich würde lieber heute wie morgen hier ausziehen. Da wir, sollten wir die Zusage bekommen und den Mietvertrag unterschreiben, eventuell nur zwei Tage Zeit haben zum Kündigen, damit wir bis zum 31 Oktober kündigen bei diesen drei Monaten Kündigungsfrist, müssen wir schauen, dass die Kündigung auch pünktlich ankommt.
Nun überlegen wir, ob wir die Kündigung persönlich abgeben. Der Vermieter hat eine Firma und ist auch viel unterwegs. Seine Mitarbeiter, die die Post annehmen sind aber da. Man könnte also eine Kündigung schreiben, diese mit einem Nachsatz als Doppel versehen, dass man die Kündigung abgegeben hat und sich dies mit Unterschrift und Stempel auf dem Doppel quittieren lassen kann.
Man könnte auch ein Einschreiben schicken, wobei es ja dann heißen könnte, dass der Brief leer war. Unserem Vermieter ist alles zuzutrauen nur um noch mehr Geld zu scheffeln. Die Übergabe durch einen Kurier, der den Brief offen übergibt, damit er als Zeuge dabei ist, dass er es bekommen hat wäre auch möglich. Auch von einer Übergabe durch ein Rechtsanwaltsbüro, welcher einen Juristen schickt, der die Kündigung übergibt habe ich schon gehört.
Welche Übergabe eines Kündigungsschreiben ist die sinnvollste und auch schnellste Lösung, wenn man nur knappe Zeit hat eine Kündigung rechtzeitig abzugeben. Wie habt ihr eure Wohnungen bisher gekündigt? Habt ihr die Kündigung persönlich übergeben und euch quittieren lassen? Was ist aber, wenn nur ein dritter diese Kündigung annehmen kann, weil der Vermieter irgendwo im Ausland ist?
Man könnte auch ein Einschreiben schicken, wobei es ja dann heißen könnte, dass der Brief leer war.
Es gibt bei Einschreiben zwei Unterschiede. Es gibt das Einschreiben, das der Empfänger unterschreiben muss. Wird er nicht angetroffen, wird der Brief eine Woche auf dem Postamt aufgehoben und dann an dich zurückgeschickt. Damit hast du also gar nichts gewonnen. Es gibt aber auch "Einwurfeinschreiben". Da wird der Brief in den Briefkasten geworfen und der Postbote vermerkt, wann das geschehen ist. Und dieser Zeitpunkt ist der Zeitpunkt der Zustellung. Ganz egal, ob dein Vermieter dann behauptet, er hätte erst zwei Wochen später seinen Briefkasten geleert und somit dann erst Kenntnis von der Kündigung gehabt.
@ Bienenkönigin: Das beantwortet aber nicht die Frage, was ist, wenn der Vermieter sagt, dass der Brief leer war. Das kann auch bei einem Einwurfeinschreiben der Fall sein. Ich weiß, dass es mehrere Möglichkeiten des Einschreibenbriefes gibt. Aber dennoch ist mir nicht klar, was geschieht, wenn er sagt, dass der Brief leer war, was bei jedem Einschreiben der Fall sein. Also hat man da überhaupt nichts gewonnen und ein Einschreiben ist eigentlich sinnlos wie Läuse auf dem Kopf.
Diamante hat geschrieben:@ Bienenkönigin: Das beantwortet aber nicht die Frage, was ist, wenn der Vermieter sagt, dass der Brief leer war. Das kann auch bei einem Einwurfeinschreiben der Fall sein. Ich weiß, dass es mehrere Möglichkeiten des Einschreibenbriefes gibt. Aber dennoch ist mir nicht klar, was geschieht, wenn er sagt, dass der Brief leer war, was bei jedem Einschreiben der Fall sein. Also hat man da überhaupt nichts gewonnen und ein Einschreiben ist eigentlich sinnlos wie Läuse auf dem Kopf.
Wenn der Briefumschlag leer war? Ich dachte nur an den Briefkasten. Zu behaupten, der Briefumschlag wäre leer gewesen, wäre schon ganz schön dreist. Ich würde mal sagen, da helfen Zeugen. Nicht unbedingt der eigene Ehemann, aber einfach eine Freundin. Zur Not mach ein Video. Aber ich bezweifel, dass dies alles notwendig ist. Das haben bestimmt schon viele Vermieter zu behaupten versucht. Es ist einfach nicht glaubwürdig.
Aber wenn du wirklich so Angst davor hast, dann wähle doch wirklich die Möglichkeit, jemand Neutralen mit der Übergabe zu beauftragen. Also entweder einen Kurier oder - wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, ansonsten wird das teuer - einen Anwalt. Somit ist dann ausgeschlossen, dass der Vermieter versucht, den Erhalt der Kündigung zu leugnen. Selbst wenn er damit nicht durchkommen wird, nimmt das ja Zeit und Nerven in Anspruch.
Ich habe gerade mal diese Seite hier gelesen klick und da steht wirklich, dass ein Einwurfeinschreiben da die sicherste Angelegenheit ist. Dann werde ich das mal in Erwägung ziehen. Ich dachte nicht, dass es so schwer sein kann, wenn man einen Vermieter hat, der unberechenbar ist, was das "Steine in den Weg legen" ist.
Wenn der Vermieter trotz des Nachweises eines Einschreibens behauptet, keine Kündigung erhalten zu haben, werden sich die Parteien vor Gericht treffen. Und hier entscheidet immer ein Richter auch an Hand der Schilderungen der streitenden Parteien. Und da wird der Richter sehr wohl auch die Lebenswirklichkeiten berücksichtigen und abwägen, wie wahrscheinlich es ist, dass ein Mieter einen leeren Brief (oder auch einen Brief mit einem leeren Blatt) an den Vermieter schickt. Sofern der Brief auch noch korrekt beschriftet war (also auch der Absender zu erkennen ist!), würde sich der Vermieter die Frage gefallen lassen müssen, wieso er in so einem Fall nicht beim Absender nachgefragt hat. Letztlich dürfte jedenfalls niemand mit der Behauptung davon kommen, dass der Brief leer war (sofern nicht der Zusteller Zeuge des Öffnens war).
Auf der anderen Seite sieht es für den Mieter schlecht aus, wenn der ein Einschreiben verschickt aber den Umschlag nicht mit seiner Adresse als Absender versieht und so ein "anonymes" Einschreiben verschickt. Dann würde wohl der Richter an der Glaubwürdigkeit oder an den Absichten des Mieters zweifeln.
Hat der Vermieter aber noch nicht mal mehr den Umschlag, dann ist eben der Mieter derjenige, welcher genügend Indizien in Händen hält, die Kündigung verschickt zu haben und den Beweis, dass dieses Schreiben auch zugestellt wurde.
Diamante hat geschrieben:Das beantwortet aber nicht die Frage, was ist, wenn der Vermieter sagt, dass der Brief leer war.
Ich kann verstehen, dass du leicht paranoid bist, wenn ihr schon länger Stress mit dem Vermieter habt und ihm nicht vertraut, aber das finde ich schon arg weit hergeholt.
Warum sollte jemand einen leeren Brief verschicken? Was wollte er damit bezwecken? Ich habe nun keine Ahnung wie die Rechtslage hier aussieht, aber ich gehe mal stark davon aus, dass ein Richter das genauso sehen würde. Es ist absolut unüblich einen leeren Brief per Einschreiben zu versenden und wenn jemand das behauptet müsste er das wohl irgendwie beweisen können. Dass man nichts erhalten hat, kann man aber schlecht beweisen, während du sicher einen Zeugen dafür hättest, dass der Brief in den Umschlag gesteckt wurde und wahrscheinlich auf deinem Computer auf noch den Brief selber gespeichert hättest.
Ich habe bisher meistens per Einschreiben gekündigt, einmal auch einfach mündlich, aber diese Ex-Vermieterin kenne ich gut.
Oh Mann, ich kann die Aufregung gar nicht verstehen und vermute, dass der Vermieterin einfach zu sehr ins schwarze Licht gerückt wird. Was ist denn an ihr so schlimmes? Was gab es denn für Vorkommnisse? Vielleicht auch schon mal daran gedacht, dass sie dich wegen der Ereignisse auch loswerden möchte?
Ich für meinen Teil habe es kennen gelernt, dass man diese Kündigungsschreiben mit der normalen Post versendet. Damit habe ich persönlich noch keine Aufregung kennen gelernt. Es ging immer alles klar. Ich habe nun auf deine anderen Themen schon geantwortet, dass ich es mit einem Zeugen einfach in den Briefkasten werfen würde. Die persönliche Übergabe finde ich auch gut. Es ist ja egal, ob es dem Bearbeiter oder der Verwaltung vorliegt. Eingang ist Eingang. Sonst müsste es auch irgendwo vermerkt sein.
Die Quittung finde ich zu arg, aber wenn du dich dann besser fühlst, würde ich dies machen. Eine Kombination wäre es doch, wenn du mit einem Zeugen und einer Quittung nach Hause gehst. So bist du doppelt abgesichert.
iggiz18 hat geschrieben:Oh Mann, ich kann die Aufregung gar nicht verstehen und vermute, dass der Vermieterin einfach zu sehr ins schwarze Licht gerückt wird. Was ist denn an ihr so schlimmes? Was gab es denn für Vorkommnisse? Vielleicht auch schon mal daran gedacht, dass sie dich wegen der Ereignisse auch loswerden möchte?
Darüber kannst du dir einfach kein Urteil erlauben, wenn du weder den Vermieter noch mich kennst. Was es für Vorkommnisse gab ist irrelevant für die Öffentlichkeit und ich denke, dass es auch nichts zur Sache tut. Es ist übrigens ein Vermieter und keine Vermieterin. Hier gehört alles in dieser Ecke diesem Vermieter und es ziehen die Leute reihenweise aus und es dauert immer wieder länger bis Wohnungen und Büroräume wieder vermietet werden. Das sagt eigentlich schon alles.
Also ich kann im Gegensatz zu iggiz18 die Situation vollkommen nachvollziehen. Und klar kann man einen Brief auf dem normalen und üblichen Postweg versenden. Da die Post aber auch gerne mal Schreiben verliert, hat man mit einem Einschreiben immerhin einen Nachweis, wo die Sendung abgeblieben ist.
Um sich vor dem Vorwurf, man habe einen leeren Umschlag verschickt, zu schützen, kann man ganz einfach vorgehen. Man nimmt jemand mit, möglichst eben keinen Blutsverwandten, der das Schreiben kennt und dabei ist, wenn das Einschreiben aufgegeben wird und der im Zweifelsfall bezeugen kann, was in dem Umschlag drin war.
Ich bin ganz ehrlich, ich würde diese Option bevorzugen und mich darauf freuen, wenn der Vermieter erzählt, man habe ein leeres Einschreiben bekommen und die Kündigung sei nicht rechtmäßig. Denn der Vermieter wird damit ziemlich alt aussehen und es wird bekannt, dass er lügt.
Ich würde auch ein Einwurfeinschreiben bevorzugen. Denn andere Einschreiben könnten eben auch erst mal eine Woche bei der Post liegen, bevor sie an den Absender zurück gehen. Und dann steht man als Mieter, der kündigen möchte, eben dumm da.
Die persönliche Übergabe ist auf alle Fälle am sinnvollsten. Ob es reicht, wenn man einen Angestellten irgendeinen Wisch unterschreiben lässt, würde ich nun allerdings bezweifeln. Man hat aber hier eben die Gewissheit, dass das Schreiben beim Empfänger ankommt.
Ach ja zu dem Hinweis anderer, dass der Vermieter ja nachfragen könnte, warum der Mieter einen leeren Brief geschickt hat - der Vermieter könnte auch einfach behaupten, da war ein Kochrezept oder oder oder drin.
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