Abschuss von Braunbär Bruno nicht rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht in München hat eine Klage eines Rechtsanwaltes gegen die Verfügung zum Abschuss des Braunbären Bruno oder JJ1 als unzulässig abgewiesen.
Das in der Verfassung Bayerns verankerte „Recht auf Naturgenuss“ gewähre den Bürgern laut richterlicher Entscheidung "keinen Abwehranspruch gegen hoheitliche Maßnahmen mit naturverändernder Wirkung". Ein Rechtsanwalt wollte feststellen lassen, daß die Abschussgenehmigung, die vor ungefähr einem Jahr von der Bezirksregierung Oberbayerns erteilt wurde, rechtswidrif sei. Dem Rechtsanwalt kann jedoch noch eine Zulassung Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantragen.
Meiner Meinung nach wurde die ganze Sache mit Bruno viel zu hochgepusht. Als er erschossen wurde war das Interesse der Bürger an ihm natürlich schnell vorbei, aber in den "oberen Etagen" ging es munter weiter. Ich will gar nicht wissen wie oft zum Beispiel Politiker diskutiert haben, was mit dem toten JJ1 passieren soll. Die Italiener wollten ihn ja wieder zurückhaben. Die Medien haben darüber allerdings nur wenig berichtet. Was ist denn nun mittlerweile mit ihm? Es waren ja eigentlich mehrere Museen an ihm dran, aber soweit ich weiß wurde er erst einmal eingefroren.
Immerhin ist jetzt mit dem Urteil zumindest in der Rechtsfrage ein Punkt gesetzt. Hoffentlich bleibt das auch so.
Naja, es war das übliche und zu erwartende Bild, die Bayern verteidigten den Abschuß und alle die dahinterstanden, außerhalb von Bayern forderten viele aus verschiedenen politischen und Umweltgruppierungen den Rücktritt aller Verantwortlichen und Italien wollte den Bären von Bayern als Staatseigentum zurückfordern - was Bayern verneinte, da es sich um ein Wildtier handele, das keinem gehört, zusammen mit ein paar Vorwürfen an Italien. Das Eigentumsrecht an dem Tierkadaver ist laut bayrischer Ansicht an den Freistaat Bayern aufgrund des Abschusses übergegangen.
Er soll angeblich für wissenschaftliche Zwecke aufbewahrt und zur Verfügung gestellt werden. Naja, die bayrischen Behörden wurden danach noch vielfach kritisert, da es eben ein geschütztes Tier gewesen sei und der Abschuß angeblich feige und unprofessionell war - da das Tier aus einer Entfernung von 150 Metern erschossen wurde und nicht sofort starb, sondern nach längerer Zeit den inneren Verletzungen erlag (Obduktionsergebnis), außerdem ist der Bär ein Wildtier, daß in Deutschland nicht bejagt werden darf.
Laut Expertenmeinung wie der von Henning Wiesner, Direktor des Tierparks Hellabrunn, hätte man das Tier fangen können, da keine Gefahr für Menschen von ihm ausging (eben nur für "menschlichen Besitz", wie Bienenstöcke oder Schafe), da sich diese dem Bären im Vorfeld bereits bis auf wenige Meter (10-15) nähern konnten und so auch der Einsatz von Betäubungsgewehren möglich und realistisch gewesen wäre - um das Tier anschließend mit einem Halsband zu versehen, um ihn orten und vergrämen zu können, falls er sich Siedlungen erneut genähert hätte.
Genaue Details zum Abschuß, also wer mit welchem Gewehr/Kaliber hat man nie bekanntgegeben.
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