Sperrfristen und Besteuerung von Belegschaftsaktien
Einige Unternehmen geben ja auch an ihre Mitarbeiter Belegschaftsaktien als eine Form der Gratifikation aus. Aber sind denn derartige Belegschaftsaktien für die Arbeitnehmer wirklich lohnend und vorteilhaft? Kann man eigentlich Belegschaftsaktien nach Belieben wieder verkaufen oder unterliegt der Verkauf irgendwelchen Sperrfristen? Genießen Belegschaftsaktien irgendwelche steuerlichen Vorteile?
Ein Bekannter von mir ist auch schon mehrmals in den Genuss von Belegschaftsaktien eines großen deutschen Automobilherstellers gekommen und soweit ich weiß musste er diese mindestens zwei Jahre lang halten, bis er diese wieder verkaufen konnte.
Lohnend hin oder her, wenn ich Aktien meinetwegen zum halben Preis bekommen würde, dann nehme ich die natürlich erst einmal. Wie das steuerlich aussieht weiß ich auch nicht genau, aber es kann natürlich gut sein, dass man den geldwerten Vorteil versteuern muss.
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