Außergerichtliches Verfahren nach Anzeige wegen Diebstahl

vom 22.07.2014, 13:07 Uhr

Es gibt viele verschiedene Verfahrensweisen bei einer Straftat. Eine davon ist zum Beispiel die Außergerichtliche. Es wird im Einverständnis zwischen Beschuldigten und Geschädigten eine Abmachung getroffen. Sicher macht das Verfahren bei vielen Sachen einen Sinn. Bevor man zum Beispiel vor Gericht zieht, um sich zu entscheiden, ob das Kind lieber zum Vater oder zur Mutter soll.

Wenn jemand euch nun aber etwas gestohlen hätte, würdet ihr euch auf ein außergerichtliches Verfahren einlassen oder würdet ihr die Angelegenheit dennoch vor Gericht geklärt haben wollen? Kann eine Anzeige und ein späteres außergerichtliches Verfahren eigentlich durchgeführt werden? Ist dies bei dieser Angelegenheit - Diebstahl - überhaupt sinnvoll?

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Je nach Schwere der Tat ist eine außergerichtliche Einigung meiner Einstellung nach besser. Bei einem Diebstahl beispielsweise - das ist ja nun doch nicht so schlimm, da keine Menschen zu Schaden kommen.

Außerdem muss man auch immer an die Hintergründe der Tat denken - einen 15-Jährigen wegen Diebstahls anzuzeigen, weil es ihm zu Hause nicht gut geht, finde ich unangebracht. Schließlich ist diese Person dann vorgestraft - das kann einem die ganze Zukunft verbauen.

Wenn man eine Anzeige gestellt hat, aber sich danach für eine außergerichtliche Einigung entscheidet, kann man die Anzeige selbstverständlich zurückziehen - vorausgesetzt es handelt sich um eine Straftat, die angezeigt werden muss.

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» Cookie07 » Beiträge: 250 » Talkpoints: 0,83 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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