Entschädigung für Zeugen auch unter einer Stunde angeben?

vom 22.07.2014, 12:38 Uhr

Frau A. hat Fahrtkosten, die sie nun wegen ihrer Aussage bei der Polizei geltend machen will. Gleichzeitig hatte sie Urlaub. Zufällig fiel die Vorladung auf einen Tag in ihrem Urlaub. Sie hat gelesen, dass sie dann die Entschädigung nicht erhält, wenn sie dafür extra Urlaub nimmt. Aber ihr wurde ja der Urlaub durch die Arbeit bewilligt, die für die Einrichtung angemessen war und sie war einverstanden. Ein Verdienstausfall ist bei ihr deswegen ja nicht eingetreten.

Kann sie deswegen dennoch einen Zeitversäumnisentschädigung geltend machen? Oder lohnt es sich keinen Verdienstausfall zu melden, aber einen sonstigen Nachteil zu erklären? Im Grunde musste sie ja dadurch ihren Urlaub um eine halbe Stunde in der Polizeiinspektion minimieren. Gilt die Entschädigung nur ab vollendeter Stunde oder lohnt es sich die halbe Stunde dennoch anzugeben, sodass sie eingerechnet werden kann?

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Hier verstehe ich nicht ganz, wo Frau A das Problem sieht. Sollte tatsächlich ein Anspruch auf eine Entschädigung bestehen, dann wird dies explizit und unmissverständlich in der Vorladung stehen. Das ist dann unter der Überschrift "Hinweise zur Zeugenentschädigung" zu finden.

Allerdings muss auch klar sein, dass es für Aussagen bei der Polizei nur dann Entschädigungen gibt, wenn hier nicht die Polizei sondern die Staatsanwaltschaft "eingeladen" hat! Das ist der Ladung dann auch zu entnehmen, weil hier dann gefunden werden kann, dass das Ganze "auf vorherige Anordnung oder mit vorheriger ausdrücklicher Billigung der StA" stattfindet.

Ansonsten ist die Ladung zur Polizei immer freiwillig und der muss eben nicht Folge geleistet werden. Warum also eine Entschädigung durch den Steuerzahler für Leistungen, die freiwillig sind?

iggiz18 hat geschrieben:Im Grunde musste sie ja dadurch ihren Urlaub um eine halbe Stunde in der Polizeiinspektion minimieren.

Das ist es ja eben: hat sie nicht gemusst sondern hat es getan! Das ist schon ein Unterschied und sie minimiert ihren Urlaub ja auch dadurch, dass sie während des Urlaubs zum Friseur musste und ebenso zum Einkaufen gehen muss. Hier wird aber auch keine Entschädigung verlangt.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


@derpunkt: Es steht bei Frau A. auch so explizit in der Vorladung drin. Es ist dort der Hinweis auf Zeugenentschädigung gegeben. Sie ist aber nicht auf Einladung von der Staatsanwaltschaft gerufen wurden. Der Sachbearbeiter hat auf ihre Nachfrage aber auch nicht gesagt, dass dies nicht für sie zutrifft. Demnach könnte sie doch nun die Zeugenentschädigung einfordern oder nicht?

Es geht hier gar nicht darum, dass sie in ihrem Urlaub zum Friseur und zum Arzt und wo auch immer hingegangen ist. Dies ist alles freiwillig. Sie muss ja nicht dorthin gehen. Es hat aber auch keine Konsequenzen für sie, da sie nicht bestraft wird. Dies interessiert hier also keinen. Es geht hier lediglich darum, ob ihr die Vorladung mit einer Zeugenentschädigung vergütet werden kann, weil es auch so in der Vorladung stand.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Den Unterschied zwischen einer Vorladung zur Aussage bei der Polizei oder vor Gericht kenne ich nicht. Aber wenn Frau A. einen Hinweis auf Zeugenentschädigung bei der Vorladung dabei hatte, wird es schon möglich sein, für eine Vorladung zur Aussage bei der Polizei Entschädigung zu beantragen. Ob Frau A. die anderen Kriterien erfüllt, weiß ja der Briefeschreiber nicht. Dieser Hinweiszettel wird sicherlich jeder Vorladung beigelegt.

Ich kann hier nur den Hinweis geben, dass nicht nur die arbeitende Bevölkerung Zeugenentschädigung bekommt, sondern auch Hausfrauen und -männer. Sobald man für einen Haushalt mit mindestens zwei Personen zuständig ist, wird man dort sozusagen vermisst und hat somit Anspruch auf Entschädigung. Diese ist aber sehr viel geringer als die Entschädigung, die sich am Lohn orientiert.

Ich musste letztes Jahr zu einer Gerichtsverhandlung anreisen, die weit entfernt von meinem Wohnort stattfand. Also musste ich zwei Nächte dort verbringen. Ohne die Zugfahrkarte, also alleine für den Zeitaufwand habe ich um die 200 Euro bekommen. Das sind also so 4 Euro pro Stunde. Für eine halbe Stunde lohnt es sich also kaum, einen Antrag auszufüllen. An Kilometergeld bekommt man, glaube ich, 20 Cent. Da wird also für Frau A. auch nicht viel zusammenkommen.

Ich würde es daher an ihrer Stelle einfach als Bürgerpflicht ansehen. Immerhin hilft ihre Aussage doch, dass die Wahrheit mehr Gewicht bekommt und die Gerechtigkeit ein Stück voran kommt, oder?! Sollte sie mal für einen Streitfall eine Zeugenaussage brauchen, wäre sie bestimmt auch froh, wenn die Zeugen freiwillig kommen, auch wenn sie dafür keine Entschädigung bekommen. Eine halbe Stunde ist doch echt nicht viel verlangt. Klar ist es ihr Urlaub, aber es ist doch auch irgendwie ein Erlebnis, eine Zeugenaussage auf der Polizeistation zu machen.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



@Bienenkönigin: Die Frau will ja nicht die Fahrtkosten mit den Auto anrechnen lassen. Sie ist schließlich mit der Bahn gefahren. Und es geht hier auch nicht um einen Streitfall. Frau A. ist selbst die Geschädigte und will unbedingt den Fall geklärt haben, der sich mittlerweile sehr lange schon in Bearbeitung befindet. Deswegen sieht sie es auch nicht ein, dass sie selbst dafür Geld ausgibt. Sie hat durch den ganzen Vorfall schon genug Sorgen und da kommt immer mehr dazu.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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