Selbstjustiz in Amerika - Kinderschänder

vom 21.07.2014, 10:18 Uhr

In Amerika wurde ein 18 jähriger bei der Misshandlung eines 11 jährigen vom Vater des Kindes erwischt und ihn fast zu Tode geprügelt. Der 18 jährige hätte nur noch geatmet, aber nicht mehr sprechen können. Bevor er ein Geständnis oder generell eine Aussage machen konnte musste er medizinisch behandelt werden. Der Polizeichef habe mit dem Verhalten kein Problem, er hätte nur das getan, was ein Vater eben tun muss. Quelle

Das Kinderschänder natürlich schwer bestraft werden müssen ist klar und sollte wohl keinen Diskussionsstoff bieten. Was ich hierdran jedoch interessant finde ist der unterschiedliche Umgang mit Selbstjustiz. Wo diese in Deutschland doch eher verpönt ist, ist es in Amerika unter anderem durch das "stand your ground" Gesetz eine ganz andere Nummer. Wer den eigenen Grund und Boden betritt, muss in manchen Staaten damit rechnen erschossen zu werden.

Mich würde interessieren, wie ihr zu solchen Arten der Selbstjustiz steht, natürlich bin ich hier eher in die Extreme gegangen, gibt es für euch da Abstufungen? Denkt ihr der Vater im obigen Beispiel sollte auch irgend eine Art der Konsequenz erleben?

» thumper » Beiträge: 819 » Talkpoints: 0,54 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Vorab hätte ich vermutlich wie der Vater gehandelt. Allerdings weniger unter dem Aspekt der "Justiz". Mehr aus der Sicht eines Menschen der Rache üben will. Darum finde ich es gut, dass Selbstjustiz verboten ist und unter Strafe steht! Das wäre ein barbarischer Schritt weit hinter die Zeiten und Errungenschaften der Aufklärung. Wer kann das wirklich wollen? Zumal ein Vater auch jemandem gegenüber unfreundlich gestimmt sein dürfte, der Sein Kind in Folge eines Unfalls verletzt hat. Wo gäbe es hier die Grenze?

Was der Polizeichef von sich gibt, ist übrigens unerheblich. Es handelt sich auch in den USA bei der Polizei bloß um die Exekutive! Dort wird weder über Recht und Unrecht entschieden noch bestimmt, was Recht sein soll. Die Aufgabe der Polizei ist es eben auch, den Täter zu schützen. Kommt die Polizei der Arbeit nicht nach, hat sie versagt. Ganz gleich ob in den USA oder der BRD. Soweit zu dem, was unter dem Rechtsstaat zu verstehen ist.

Das von dir erwähnte "stand your ground" gilt nicht für die USA sondern für einzelne Bundesstaaten. Es ist auch in den USA umstritten und die Verschärfung dazu wurde von konservativer Seite ohne Not betrieben. Ohne Not deshalb, weil die Selbstverteidigung schon vorher legal war! Übrigens ist das auch in der BRD der Fall. Bloß weil der Besitz von Waffen und Munition hier restriktiver ist, dürfte es nicht so oft vorkommen, dass Einbrecher erschossen wurden.

thumper hat geschrieben:Denkt ihr der Vater im obigen Beispiel sollte auch irgend eine Art der Konsequenz erleben?

Handelt es sich um eine geplante Aktion die nicht in zeitlichem Zusammenhang zur Tat steht, dann ist das sicher zu ahnden. Kommt der Vater ins Kinderzimmer und sieht das Verbrechen, dann handelt er ja in Notwehr (hier wohl Nothilfe) und man könnte später bloß schauen, wie Verhältnismäßig die Aktion war. Wenn der Täter übrigens Träger eines schwarzen Gürtels in verschiedenen Kampfsportarten gewesen wäre, würde der Vater letztlich auch nicht bloß auf die Selbstjustiz hoffen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ich glaube das es wichtig ist, dass man nicht Gleiches mit Gleichem bekämpft. Wenn man nun also schlimmes erlebt hat, muss man den Täter nicht auf diese Art leiden lassen. Ich denke, dass es Größe zeigt, wenn man sich selber nicht dazu hinreißen lässt. Es ist immer schwer, wenn das eigene Kind betroffen ist, aber was bringt es denn wenn man selber zum Täter wird und dafür dann auch leiden muss?

Ich bin gegen Selbstjustiz, weil man dadurch auch zum Täter wird und nicht besser ist als die Person, die die erste Tat begangen hat. Ich würde das keinem antun, auch wenn eine von mir geliebte Person betroffen wäre. Ich möchte mich nicht mit solchen Personen auf eine Stufe stellen und selber zum Täter werden.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Als reine Selbstjustiz würde ich diesen Fall nicht einstufen. Zunächst einmal war es Nothilfe. Kein Vater bleibt daneben stehen, ruft die Polizei und wartet dann bis diese eintrifft. Nein, er muss den Täter von dem Kind wegholen und dabei muss er meiner Meinung nach nicht ziemperlich vorgehen. Wenn der sich dann wehrt, muss man sich das ja nicht gefallen lassen. Und wenn er fliehen möchte, würde ich das auch zu verhindern versuchen. Vor allem, wenn mir seine Identität nicht bekannt ist.

Aber all das sollte nicht dazu führen, dass der Täter gerade noch atmen kann. Da hat der Vater im Affekt übertrieben, was aber auch nur allzu verständlich ist. Daher würde ich eine Strafe nicht zu hoch ansetzen. Es sollte ein Verfahren geben, so dass er über sein Verhalten und die Verhältnismäßigkeit nachdenkt, aber wenn er noch keine Vorstrafen hat, sollte er auf Bewährung gehen dürfen.

Und dieses Verfahren muss die Staatsanwaltschaft einleiten. Der Polizeichef hat damit wirklich relativ wenig zu tun. Die Identität des Vaters ist bekannt. Er hätte ihn natürlich gleich verhaften können, aber das wäre in der Situation doch auch unangebracht gewesen. Und ich denke, mit der Aussage, dass er das getan hat, was ein Vater eben tun muss, hat er nicht ganz Unrecht. Das ist für das Kind nicht ganz unwichtig, zu sehen, dass der Vater es verteidigt und nicht mehr nett und höflich mit dem Täter umgeht.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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