Wie beantragt man eine Entschädigung als Zeugin vor Gericht?

vom 20.07.2014, 16:59 Uhr

Frau A. hat eine Vorladung erhalten. In ihr wird auch darauf aufmerksam gemacht, dass Zeugen vor Gericht zu entschädigen sind. Dazu gehören Verdienstausfall, Fahrtkosten oder auch weitere Aufwendungen wie eine weitere Begleitperson. Frau A. ist sich unsicher, wie sie zu der Polizeiwache kommen soll. Sie ist noch im Überlegen, ob sich die öffentlichen Verkehrsmittel besser anbieten, da die Polizeiwache sich in der Stadt befindet, in dem das öffentliche Parken von Autos kaum gestattet ist.

Frau A. hat gelesen, dass die vollen Kosten für eine Fahrkarte übernommen werden können. Dagegen werden nur 25 cent pro gefahrenen Kilometer bei der Polizei beim Selbstfahren mit dem Auto übernommen. Stimmt das?

Wann muss dann aber eine solche Entschädigung beantragt werden? Wo beantragt man diese Entschädigung? Enthält man die Entschädigung gleich am Ort oder erst im Nachhinein?

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Nachdem Frau A. ihre Zeugenaussage gemacht hat, wird sie vom Richter gefragt, ob sie eine Entschädigung beantragen möchte. Sollte ihre Antwort Ja sein, bekommt sie einen Zettel in die Hand gedrückt. Mit dem geht sie dann im Gerichtsgebäude zu dem zuständigen Mitarbeiter. Dort muss sie ein paar Fragen dazu beantworten, wie sie dort hingelangt ist. Und ein paar Wochen später hat sie das Geld auf dem Konto.

So war es zumindest bei mir. Vollkommen unkompliziert. Es war nur eine ganz kleine Verhandlung. Ich könnte mir vorstellen, dass es bei langen Verhandlungen mit vielen Zeugen etwas anders abläuft. Und wie es mit Verdienstnachweisen aussieht, weiß ich auch nicht.

Benutzeravatar

» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Befragung eines Zeugen vor Gericht - Fragen

» ten points » M » Beiträge: 741 » Talkpoints: 11,49 » Moderator



Wenn es um die Entschädigung geht, die ihr als Zeugin vor Gericht zugesprochen wird, verstehe ich nicht, wieso es hier um die Fahrt zur Polizeiinspektion geht. Zu diesem Termin muss sie gar nicht erscheinen - sofern sie unbedingt etwas sagen will, kann sie anbieten, dass Polizeibeamte zu ihr kommen oder sie telefonisch die Fragen beantwortet. Dann entstehen auch keine Kosten. Ich wüsste nicht, wieso jemand entschädigt werden sollte, wenn es bloß um die Vernehmung bei der Polizei handelt. Hier wird Frau A auf sich allein gestellt sein. Wichtiger wäre die Aussage vor Gericht.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Wenn es um die Entschädigung geht, die ihr als Zeugin vor Gericht zugesprochen wird, verstehe ich nicht, wieso es hier um die Fahrt zur Polizeiinspektion geht. Zu diesem Termin muss sie gar nicht erscheinen - sofern sie unbedingt etwas sagen will, kann sie anbieten, dass Polizeibeamte zu ihr kommen oder sie telefonisch die Fragen beantwortet. Dann entstehen auch keine Kosten. Ich wüsste nicht, wieso jemand entschädigt werden sollte, wenn es bloß um die Vernehmung bei der Polizei handelt. Hier wird Frau A auf sich allein gestellt sein. Wichtiger wäre die Aussage vor Gericht.

Ja, es handelt sich um eine Vorladung in eine Polizeiinspektion. Frau A. wäre doof, wenn sie die Vorladung nicht annimmt, denn sie hat ja selbst die Anzeige gestellt. In diesem Schreiben steht halt, dass Zeugen Entschädigungen in Form von Fahrtkosten erhalten. Frau A. war in der Zeit nun schon bei der Polizei. Sie hat am Ende des Gespräches nach der Entschädigung gefragt und hat ein Formular erhalten, dass sie ausfüllen muss, um die Entschädigung auf ihr Konto ausgezahlt zu bekommen. Dieses muss sie nur noch zur Polizeiinspektion schicken. Die jeweiligen Belege soll sie mit reichen.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^