Prüft ihr regelmäßig den Verbandskasten im Auto?
A ist in eine allgemeine Verkehrskontrolle geraten. Sie musste den Kofferraum öffnen und es wurde nach Verbandskasten und Warndreieck usw. geschaut. Der Verbandskasten war noch in originalverschweißter Verpackung, weil sie ihn noch nie benutzt hatte. Allerdings war er seit 3 Monaten abgelaufen. Dafür musste A nun 10 Euro Verwarngeld zahlen und sie muss mit dem Auto innerhalb einer Frist bei einer Polizeidienststelle vorbei fahren und zeigen, dass sie den Verbandskasten ausgetauscht hat.
Ich muss zugeben, dass ich noch nie auf das Verfalldatum geschaut habe. Wir haben schon mal den Verbandskasten ausgetauscht, weil wir einmal von einer Versicherung ein Werbegeschenk bekommen haben und auch einmal so einen Verbandskasten als Zugabe von irgendeiner Ware bekommen haben. Aber seitdem haben wir diesen Verbandskasten und ich habe nicht geschaut, wann er abgelaufen ist. Schaut ihr da öfter nach und prüft, ob er noch haltbar ist? Findet ihr das wichtig?
Ja, wir schauen dort immer regelmäßig nach. Wir haben zwei Autos, eines davon ist ein Dienstwagen, da wir dieses sowieso höchstens für zwei Jahre haben, gibt es dieses Problem dort nicht. Bei unserem eigenen, privaten Auto müssen wir aber doch von Zeit zu Zeit mal nachsehen. Ich gebe zu, dass ich das aber auch immer wieder vergesse. Eher aus Zufall werfe ich dann mal einen Blick in den Verbandskasten, wenn ich auf meine Kinder warten muss oder ähnliches.
Die 10€ sind jetzt nicht besonders viel, aber man ärgert sich natürlich trotzdem. Dabei erfüllen auch abgelaufene Verbandskästen meiner Meinung nach immer noch ihren Zweck, nur der Kleber der Pflaster zum Beispiel hält dann nicht mehr so gut wie vorher. Wir achten jetzt aber inzwischen wirklich sehr verstärkt darauf, ob er abgelaufen ist, und ich notiere mir das auch immer schon vorher. Wir kaufen uns dann einfach immer bei Aldi einen neuen, wenn die gerade eine passende Aktion haben.
Regelmäßig schaue ich eigentlich nicht nach dem Verfalldatum von meinem Verbandkasten. Aber hin und wieder denke ich daran und dann schaue ich auch danach, wenn ich sowieso etwas in den Kofferraum lege oder dort heraus hole. Bislang hatte ich es immer noch ganz gut im Griff und es ist mir noch kein Verbandkasten verfallen. Ich finde es schon insofern wichtig, dass der Verbandkasten aktuell haltbar ist, weil die Strafe von 10 Euro doch schon vergleichsweise hoch ist. Dafür bekommt man ja einen neuen Verbandkasten.
Ansonsten ist es einfach wichtig, dass man bei einem Unfall hilft und das kann man sicher auch mit Verbandmaterialien, die seit einigen Monaten abgelaufen sind. Aber sicherer ist es natürlich, wenn man Verbandmaterialien mit sich führt, die noch einwandfrei in Ordnung sind und bei denen eben durch ein noch nicht erreichtes Verfalldatum auch die Sterilität noch gewährleistet ist. Darum ist es schon wichtig, dass man zumindest alle paar Monate mal darauf schaut oder sich das Ablaufdatum noch anderswo notiert, wo man vielleicht eher hinsieht, wie in den Kalender oder so.
Ich schaue da nicht nach. Meiner ist wahrscheinlich abgelaufen. Früher war ich bei ATU und die haben da immer drauf hingewiesen und herum genölt, dass der TÜV-Mensch da drauf achtet. Bin ich blöderweise drauf reingefallen. Seit ich in einer freien Werkstatt bin, hat das weder den Werkstatthegel noch den TÜV jemals gekratzt. Da spare ich mir das Geld und wenn die Polizei da eine Strafe erhebt, habe ich halt Pech gehabt. Langfristig ist das billiger.
Diamante hat geschrieben:Ich muss zugeben, dass ich noch nie auf das Verfalldatum geschaut habe.
Das ist auch ein ärgerlicher Streitpunkt, weil es in der Straßenverkehrsordnung keine Vorgabe dazu gibt! So wird niemand einen Hinweis darauf finden, dass das "Haltbarkeitsdatum" nicht überschritten werden darf. Es geht sogar so weit, dass es eigentlich auch unsinnig ist, den ganzen Kasten mit einem Datum zu versehen. Schließlich sind die Haltbarkeitsdaten von Binden ganz andere, als die vom Kleber der Pflaster! Es ist schade, dass manche Polizisten glauben, hier eine Handhabe zu haben.
Viel besser wäre in so einem Fall es bei einer Belehrung zu belassen und darauf hinzuweisen, dass der Kasten u.U. nicht mehr zu gebrauchen ist. Wenn im konkreten Fall tatsächlich die Frist nur drei Monate abgelaufen war, wäre dies tatsächlich eine Beschwerde wert - außer jemand findet den Hinweis bzgl. der Haltbarkeitsdaten in der Straßenverkehrsordnung. Dort steht nämlich nur, dass der Kasten nutzbar sein muss!
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