Nachbarin ermahnt zum Abschneiden überhängender Äste

vom 18.07.2014, 15:15 Uhr

celles hat geschrieben:Ich würde hier nicht irreführende Aussagen treffen, dass Herr A die Kosten für das Schneiden der Äste tragen muss. Natürlich ist Frau B leicht aggressiv und sie hätte auch die Äste im 10 Minuten selber schneiden können. Das wäre von ihrem Grundstück leicht möglich gewesen. Man darf fremde Grundstücke nicht betreten und Herr A hat aus Kulanz gehandelt und muss gar nichts zahlen, was auch hier leicht nachzulesen ist.

Dein erwähnter Baum im Erföffnungsthread muss aber laut deines Links von dem Besitzer des Baumes entfernt werden, weil es bei euch wohl das "Recht auf Licht" gibt, welches die Nachbarin dann sogar einklagen kann. Was soll dann hysterisch an der Frau sein. Sie will einfach nur, dass ihr Grundstück benutzt werden kann, wie es sich gehört.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Die Nachbarin B hat aber Licht und das Recht auf Licht bezieht sich nur auf ortsunübliche Beschattung. Herr A hat den Baum schon seit 40 Jahren und es ist ein Kirschenbaum. Der Baum beschattet die Terrasse nur ab 14 Uhr. Vorher ist dort Sonne. Hätte die Nachbarin eine Mauer vor der Nase und säße im Dunkeln, hätte sie vielleicht vor Gericht gegen Herrn A eine Chance, so ist aber das Prozedere vorgegeben und wenn sie dieses anwenden würde, würde Herr A selber auf Licht pochen, das von den überhängenden Fichten und der 50 cm auf das Grundstück hineinwachsende Heckenwerk auch in Mitleidenschaft gezogen wird. Die Hecke ist nicht mehr stutzbar, denn wenn Herr A das täte, würde Herr A nur mehr graue, dürre Äste und Stämme sehen.

» celles » Beiträge: 8677 » Talkpoints: 4,08 » Auszeichnung für 8000 Beiträge


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