Ist man als Unfallzeuge zur Aussage verpflichtet?

vom 17.07.2014, 13:14 Uhr

A ist, von seinem Küchenfenster aus, Zeuge eines Unfalls geworden. Es ist nicht viel passiert - nur Blechschaden. Allerdings hat er genau gesehen, wie es passiert ist und ein guter Bekannter war wohl auch Schuld an diesem Unfall. A hat sich direkt zurückgezogen und will auch nicht aussagen.

Nun kommt aber ein anderer Bekannter und meint, dass er zur Aussage verpflichtet ist, wenn er gesehen hat, wie es passiert ist. Besteht wirklich eine Pflicht auszusagen, wenn man Unfallzeuge ist? A will die Lauferei mit Gericht und Verhandlung nicht haben. Er will sich da raus halten. Aber wenn es wirklich gesetzliche Pflicht sein sollte, würde er dann doch aussagen.

Ich will hier auch keine moralischen Antworten haben. Mir ist wichtig, ob man nicht moralisch verpflichtet ist, sondern gesetzlich verpflichtet ist.

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Wer als Zeuge geladen ist, ist auch verpflichtet, dieser Ladung zu folgen. Ebenso ist ein Zeuge zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet! Und Zeuge kann jeder sein - außer der Zeuge oder die Zeugin gehört einer betroffenen Partei in dem Verfahren an. Das ist im Grunde die einzige Ausnahme, um nicht aussagen zu müssen. Aber allein für diese Feststellung ist ein kommen erforderlich (sofern das dann verlangt wird)!

In dem von dir geschilderten Fall aber besteht ja keine Aussagepflicht, weil keiner den A als Zeugen genannt hat. Woher also sollten die Betroffenen wissen, dass A letztlich alles gesehen hat? Warum sollte er in so einem Fall geladen werden?

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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