Regelungen zur Einbehaltung oder Abzug bei Mietkaution

vom 13.07.2014, 19:48 Uhr

Mein Rechtshelfer hat uns mal zum Thema Mietrecht erklärt, dass der Vermieter nach einem Auszug aus der Wohnung die Kaution nicht einbehalten darf, wenn Mängel oder Schäden in der Wohnung vorhanden sind. Diese wären in der Miete bereits enthalten und es ist auch ganz klar, dass man in seiner Mietzeit bestimmte Abnutzung hat. Ein Linoleumboden sieht zum Beispiel nicht mehr so frisch aus, wie wenn man gerade einen neuen verlegt bekommen hat.

Wie ist dies denn nun? Ich habe nämlich schon oft gehört und gelesen, dass die Vermieter die Kaution wegen den Schäden einbehalten oder teilweise weniger auszahlen. Mein Rechtslehrer meint aber, dass sie es nicht dürfen. Sie machen es dennoch, weil eben ganz wenige aus der Bevölkerung wissen, dass dies nicht in Ordnung ist. Hattet ihr schon einmal diesen Fall, dass der Vermieter die Kaution einbehalten hat? Was meint ihr persönlich, darf der Vermieter die Kaution (teilweise) einbehalten?

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich denke man muss unterscheiden zwischen einer natürlichen Abnutzung, sprich also, dass Böden oder Teppiche nachdunkeln, je länger sie in der Wohnung sind, oder dass sich Wände etwas verfärben oder wenn man willkürlich etwas kaputt macht. Seit neustem Mietrecht, muss man jedenfalls in meinem Land noch nicht einmal mehr die Wände streichen, wenn man auszieht, sofern sie weiß gestrichen sind. Farbige Wände müssen weiß übermalt werden.

Macht man aber etwas kaputt, weil man einfach zu wenig acht darauf gibt, dann kann das sehr wohl von der Kaution abgezogen werden, wenn man auszieht. So einfach ist das also nicht. Ich kann nicht in eine Wohnung einziehen, dort randalieren, ausziehen und denken, dass ich meine Kaution zurück bekomme. Und man kann als erfahrener Vermieter auch erkennen, ob jemand willkürlich der Wohnung Schaden zugefügt und diesen nicht reparieren lassen hat, oder ob der Schaden durch eine längere Wohnnutzung und durch natürliche Abnutzung entstanden ist.

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