Welche Höhe bei der Mietkaution ist angebracht und üblich?

vom 11.07.2014, 23:34 Uhr

Der Vermieter sichert sich mit einer Kaution ab. So kann er Schäden, die entstanden sind durch Verschulden des Vermieters und auch Nebenkosten, die nach dem Auszug noch durch die Abrechnung offen sind verrechnen. Aber wie hoch darf so eine Mietkaution sein oder besser auch gefragt, wie hoch ist es für den Vermieter angebracht? Hier schwanken die Kautionen sehr. Mal müsste man eine Monats-Kaltmiete zahlen und mal drei Monats-Kaltmieten.

Wie hoch darf und kann diese Mietkaution sein? Wie viel Kaution musstet ihr zahlen? Fandet ihr den Betrag auch angebracht?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Drei Monatskaltmieten ist das gesetzliche Höchstmaß. Zahlbar auch in bis zu drei Raten. Mehr darf ein Vermieter nicht verlangen. Ob er allerdings weniger oder sogar gar nichts verlangt, ist allein seine Entscheidung. Manche Vermieter haben schlechte Erfahrungen mit ehemaligen Mietern gemacht oder sie versuchen so, nur wirklich zahlungskräftige Mieter zu bekommen. Es hängt auch von der Wohnsituation in der Stadt ab. Wenn es viele freie Wohnungen gibt, wird gerne mal damit gelockt, dass keine oder eine niedrige Mietkaution verlangt wird.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Bei meinen Umzügen habe ich die Erfahrung gemacht, dass etwa zwei bis drei Kaltmieten als Kaution verlangt werden. Aber wenn ich hier den Beitrag von Bienenkönigin lese, scheint das tatsächlich noch im Rahmen zu liegen. Mir war vorher nicht klar, dass das Höchstmaß bei drei Kaltmieten liegt. Ich habe bisher noch nicht beobachten können, dass irgendwo nur eine verlangt wird. Das kommt aber sicherlich auf die Gegend an, in die man ziehen möchte.

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» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



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