Liebesbeziehung unter gleichgeschlechtlichen Geschwistern

vom 10.07.2014, 19:05 Uhr

Mal eine Frage, die mich schon seit einiger Zeit interessiert; dürfen gleichgeschlechtliche Geschwister ohne Bedenken eine Beziehung eingehen? Zwischen Bruder und Schwester ist das ja ein absolutes Tabu, wegen der hohen Wahrscheinlichkeit einer Behinderung des daraus folgenden Kindes, unter homosexuellen Geschwisterpaaren ist dies ja nicht möglich. Nun bin ich ernsthaft am überlegen, ob dies erlaubt ist, mal von den Normen und Werten der Gesellschaft abgesehen.

Ich hab mich schon mit einigen Leuten darüber unterhalten, jedoch kamen wir in keiner Diskussion auf einen grünen Zweig. Deshalb nun die Frage an euch: Dürfen Bruder und Bruder, Beziehungsweise Schwester und Schwester ein Verhältnis haben?

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Wahrscheinlich befindet man sich mit so einer Beziehung in einer Grauzone, weil gesetzlich sicherlich nichts in der Richtung festgelegt ist. Dennoch würde ich so eine Beziehung nicht eingehen weil man dadurch auch gesellschaftlich keinen guten Stand hat. Warum man keine Beziehung mit seinen Geschwistern haben kann ist klar, dieser Punkt fällt ja aber bei einer gleichgeschlechtlichen Beziehung weg, weswegen es sicherlich erlaubt ist, aber dennoch wird die Gesellschaft dagegen sein und man muss sich dann mit der Beziehung gegen eine Menge Vorurteile stellen.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


So weit ich das verstanden habe, ist nur der Geschlechtsverkehr verboten. Im Gesetz wird das alte Wort "Beischlaf" verwendet. Körperliche Liebe zwischen zwei Schwestern ist also genauso nicht verboten wie körperliche Liebe ohne Geschlechtsverkehr zwischen Bruder und Schwester. Und obwohl es nicht explizit im Gesetz steht, ist mit dem Wort "Beischlaf" auch nur der vaginale Verkehr gemeint. Somit würden zwei Brüder auch nicht rechtlich belangt werden.

Der Artikel ist eh umstritten, weil viele der Meinung sind, dass sich der Staat da nicht einzumischen hat. Auch die Vorsorge, dass keine behinderten Kinder zur Welt kommen, liegt nicht in den Händen des Staates. Daher wird sich jedes Gericht hüten, den Artikel auch noch auf gleichgeschlechtliche Paare, die gar keine Kinder bekommen können, auszuweiten.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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