Mieter darf nur eine weitere Person in den Pool bringen
Eine Freundin ist jetzt in eine tolle neue Wohnung gezogen. Diese befindet sich in einem Wohngebäude, dass auch einen Pool besitzt. Wir haben uns schon darauf gefreut da im Sommer viel Spaß zu haben. Nun hat ihr aber der Vermieter nach Einzug mitgeteilt, dass sie nie mehr als eine weitere Person, die nicht im Gebäude wohnt, mitbringen darf. Das finden wir natürlich sehr schade. Als Grund gab er an, dass in der Vergangenheit zu viele Partys gefeiert wurden, bei denen dann viel Müll hinterlassen, alles außer Kontrolle geriet und Sachen kaputt gingen.
Das ist natürlich verständlich und ein guter Grund. Allerdings wollen wir noch nicht aufgeben. Im Mietvertrag steht die Regel nicht. Meine Freundin meinte, sie wird dennoch mehr als eine Person heimlich mitbringen. Der Vermieter wohnt woanders und solange nichts kaputt geht oder es sonst Ärger gibt, dann muss es ihn ja auch nicht stören.
Ich finde das dennoch etwas riskant. Ob es nun eine offizielle Regelung ist oder nicht. Ich denke, es ist besser, wenn man mit dem Vermieter noch einmal das Gespräch sucht und erklärt, dass man keine unangekündigten Feste feiern wird und auch sonst nur den Pool genießen möchte.
Was meint ihr? Kann sie Ärger bekommen, wenn sie mehr Leute heimlich mitbringt? Wie könnte man dem Vermieter noch davon überzeugen, dass wieder mehr Leute den Pool besuchen dürfen?
Ich glaube nicht, dass der Vermieter sich da überzeugen lässt. Selbst wenn die Partys deiner Freundin angekündigt werden und zivilisiert ablaufen. Sobald deine Freundin mehr als eine weitere Person mitbringen darf, wollen es die anderen auch wieder. Und die haben ja wohl schon bewiesen, dass sie es nicht zivilisiert hinbekommen. Daher wird sich der Vermieter wohl kaum erweichen lassen. Er hat dadurch ja keinen Nachteil, dass er Partys verbietet.
Natürlich kann der Vermieter das verbieten und wenn man sich darüber hinwegsetzt, kann das auch natürlich Folgen haben. Denn wenn in der Hausordnung steht, dass nur eine Person mitgebracht werden darf, ist das auch gültig und ich denke, dass der Vermieter auch weiß was er macht.
Sicher ist das nicht besonders schön für einen Mieter. Aber die Vergangenheit hat ja wohl gezeigt, dass erwachsene Menschen sich nicht benehmen können und heimlich würde ich es nicht wagen. Andere Mieter in dem Haus bekommen das mit und können den Vermieter informieren. Das wäre mir zu riskant.
Ich verstehe es, dass deine Freundin enttäuscht über diese Regelung ist, wenn sie schon andere Ideen hatte. Aber der Vermieter hat sicher seine Gründe, warum er genau diese Regelung so festgesetzt hat. Ich finde es eigentlich schon nett, dass es einem Mieter erlaubt ist, jemanden mit in den Pool zu nehmen. Ich kenne eine Wohnanlage, in der das nicht erlaubt ist und wo nur die Mieter selber den Pool auch nutzen dürfen.
Ich würde mich an diese Regelung auch halten, wenn ich an der Stelle deiner Freundin wäre. Es kann ja wirklich ganz leicht passieren, dass ein anderer Mieter die Party entdeckt und dem Vermieter Bescheid gibt. Darum ist es ziemlich egal, ob er nicht im Haus wohnt und selber nichts von der Party merkt.
Ein Pool ist natürlich eine feine Sache. Aber normalerweise ist er nur für die Mieter gedacht, nicht für Außenstehende. Wenn der Vermieter eine Person toleriert, ist das schon großzügig von ihm. Die Kosten des Pools werden auf alle Mieter aufgeteilt. Ist nun jemand da, der mehrere Personen mitbringt, werden andere sich aufregen, entweder selbst mehrere Leute mitbringen, oder die Kosten nicht anteilmäßig zahlen wollen, weil ja mehrere das Vergnügen hatten. Bringen also alle Mieter Freunde mit, ist der Pool bald wegen Überfüllung geschlossen, oder wird als öffentliches Strandbad missbraucht.
Verstehe nicht ganz, wieso hier so selbstverständlich davon ausgegangen wird, dass der Vermieter zwar etwas vermietet, dann aber dessen Nutzung einschränkt. Und das offenbar ohne, dass es vorher vereinbart wurde! Ich kenne das z.B. bei gemeinsamen Grünanlagen von Wohnanlagen. Hier hat der Mieter sehr wohl das Recht, den Garten im üblichen Maß zu nutzen. Dazu gehört eben auch z.B. eine Grillparty zu organisieren, bei der dann wesentlich mehr Leute anwesend sind, als beim Mieter wohnen. Eine generelle Einschränkung kann es hier nicht geben - auf der anderen Seite muss der Mieter natürlich auch bzgl. aller Folgen gerade stehen.
Ähnlich wird das auch mit dem Pool sein. Offenbar gab es eine Zeit ohne so eine Form der Regelung. Und hier wurde dann vom Vermieter beschlossen, dass das zu unterbinden ist. Wenn dann der Pool nicht explizit im Mietvertrag erwähnt ist, darf er den Pool auch trocken legen. Aber eine solche grundsätzliche Nutzungseinschränkung - zumal unklar formuliert und nur willkürlich und mündlich übermittelt - durchzusetzen, halte ich für schwierig.
derpunkt, ja, es ist wirklich so, dass diese Regelung nur mündlich existiert. Es steht weder im Mietvertrag noch in der Hausordnung oder sonst irgendwo. Er hat es den Mietern, die damals die großen Feiern gemacht haben, direkt verboten. Und anderen, beziehungsweise neuen Mietern eben mitgeteilt, dass er nicht will, dass man mehr als eine Person mitbringt. Es gibt auch nicht wirklich eine Kontrolle.
Meine Freundin hat den Vermieter jetzt noch mal angeschrieben, um ihn zu bitten, dass sie doch mehr als nur eine Person mitbringen darf. Sie will dafür versprechen, dass sie pünktlich vor Schluss gehen (bei der Feier sind die Leute damals bis zwei Uhr morgens geblieben) und keine alkoholischen Getränke an den Pool bringen, beziehungsweise einfach keine Partys da oben feiern. Mal sehen, was er dazu sagt.
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