Voraussetzungen einer Fünftelregelung bei Abfindung
Bei einem Arbeitsplatzverlust kann man ja in den meisten Fällen auch eine Abfindung erhalten oder auch geltend machen. Ärgerlich nur hierbei ist die Besteuerung der Abfindung. Ein paar steuerliche Einsparmöglichkeiten soll es hierbei wohl dennoch geben und eine ist die so genannte Fünftelregelung.
Was ich bisher recherchieren konnte ist wohl, dass die Abfindungssumme auf 5 Jahre verteilt wird. Ein generelles Anrecht darauf habe man wohl aber nicht und von daher würden mich mal die Voraussetzungen interessieren. Gibt es denn dazu irgendwelche gesetzlichen und somit verbindlichen Regelungen zu der steuerlichen Fünftelregelung von Abfindungen?
Ein durchaus interessantes und bestimmt auch wichtiges Steuerthema. Bisher wusste ich auch nicht, dass es so etwas überhaupt gibt. Schaut man sich aber mal bei wikipedia um, da stehen ja einige Ausführungen zur Fünftelregelung bei Abfindungen.
Die genauen Voraussetzungen dafür konnte ich zwar jetzt auch nicht rauslesen, aber ich würde ganz einfach mal sagen, dass die Fünftelregelung dann auf alle Beschäftigten welche eine Abfindung erhalten auch Anwendung finden kann.
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