Was tun, wenn Ex nach Zuweisung einer Wohnung nicht auszieht
A und B haben sich getrennt und A wohnt mit ihren Kindern bei der Mutter. Nun will A einen Eilantrag stellen, dass B die Wohnung verlässt und ihr die Wohnung mit den Kindern überlässt. A hat gehört, dass sie dann mit dem richterlichen Beschluss auch durchsetzen kann, dass er auszieht. Aber was ist, wenn er die Wohnung nicht verlassen will. Welche Wege müsste A dann gehen? Wer ist dann dafür zuständig?
Sie kann versuchen, es auf dem zivilrechtlichen Weg zu versuchen. Aber wenn auch ein richterlicher Beschluss den Mann nicht davon abhält, die Wohnung zu verlassen, dürfte ein entsprechendes Urteil nach einer Klage auch nichts weiter bewirken. Daher würde ich gleich harte Geschütze auffahren und der Polizei mitteilen, dass jemand in der Wohnung ist und diese nicht verlassen will - sofern B auch vor Gewalt nicht zurückschreckt, müsste die Polizei definitiv einschreiten.
Geht es aber um mehr (also auch die Mitnahme von Mobiliar), dann wird sie auch eine Zwangsräumung beantragen lassen können und der Mann inkl. seiner Möbel könnten entfernt werden lassen. Aber auch das ist eher ein langwieriger und u.U. kostenintensiver Vorgang.
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