Bei Gegenverkehr Fahrradschutzstreifen überfahren

vom 06.07.2014, 22:29 Uhr

Heute hatte ich wieder eine interessante Diskussion mit einem Freund zum Thema Straßenverkehrsordnung. Es geht um folgendes: Normalerweise nutze ich, sofern es auf der Straße eng ist, immer den Fahrradschutzstreifen mit (also die Fahrbahnmarkierung rechts für Radfahrer. Natürlich schaue ich vorher mit einem Schulterblick und im Rückspiegel, ob ein Radfahrer in der Nähe ist. Falls der Weg frei ist, nutze ich ihn aber gerne mit.

Mein Freund meinte nun aber dass das verboten ist, egal unter welchen Umständen. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass es nicht verboten ist, denn sofern kein Fahrradfahrer darauf ist, kommt dadurch ja niemand zu schaden, durch den vergrößerten Abstand zum Gegenverkehr wäre es eher sicherer.

Macht ihr das auch so wie ich oder haltet ihr Abstand vom Fahrradschutzstreifen? Und ist so etwas tatsächlich per Gesetz verboten?

» Maglite » Beiträge: 318 » Talkpoints: 0,31 » Auszeichnung für 100 Beiträge



So ein Fahrradschutzstreifen ist in der Regel durch eine gestrichelte Linie von der eigentlichen Fahrbahn abgetrennt. Und in der Fahrschule lernt man, dass durchgezogene Linien nicht überquert werden dürfen/sollen, gestrichelte Linien hingegen schon.

Also ist die Lösung hier doch ganz einfach. Ist der Schutzstreifen für die Radfahrer durch eine unterbrochene Linie, bzw. einer gestrichelten Linie abgetrennt, darf man durchaus den Schutzstreifen mit dem Auto befahren, solange man auf die Radfahrer achtet, bzw. sie nicht gefährdet.

Wir haben seit einigen Monaten auch (wieder) so einen Schutzstreifen für Radfahrer und es ist immer wieder erstaunlich, dass kaum jemand weiß, wie man sich an dieser Stelle zu verhalten hat.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^