Kollege beleidigt Kollegin, welches Strafmaß ist angebracht?
Auf der Arbeit meines Freundes gab es diese Woche einen Zwischenfall. Ein Kollege im mittleren Alter, der ständig hinter jungen Mädchen her ist und gerne schmutzige Anekdoten erzählt, hat jetzt das Auge auf eine junge Kollegin geworfen. Bislang war es noch relativ harmlos, er wollte sie ständig zu irgendetwas einladen, was sie ablehnte. Schließlich wurde er aufdringlicher und die Frau hat sich ihrem Vorgesetzten anvertraut, da der Kollege sich nicht abschütteln ließ. Der Vorgesetzte hat den Kollegen nun ermahnt die junge Frau bitte am Arbeitsplatz in Ruhe zu lassen.
Doch diese Woche hat er sich erneut an sie herangemacht und als sie sagte, dass sie nichts mit ihm zu tun haben möchte, hat er sie vor allen Kollegen laut als Hure beschimpft. Er wurde daraufhin sofort nach Hause geschickt. Die Konsequenzen werden noch folgen. Es wird überlegt, welches Strafmaß angemessen ist für so ein Verhalten. Die meisten Kollegen sind überzeugt, dass man ihn feuern sollte, weil er die Frau ja schon zuvor belästigt hat. Andere finden das zu hart und meinen, eine Verwarnung oder Suspendierung ist angebracht.
Hattet ihr schon einmal so ein Erlebnis? Wie wurde da reagiert? Welches Strafmaß haltet ihr persönlich angemessen für so ein Verhalten?
In dem Betrieb, in dem mein Freund arbeitet gab es auch einige ähnliche Fälle wie von dir oben beschrieben. Allerdings nicht so extrem und man muss auch sagen, dass die Kollegin den Kollegen gezielt schöne Augen gemacht hat, damit die männlichen Kollegen ihr einige Arbeit abnehmen, die sie nicht machen wollte. Das Flirten wurde dann eben von den Männern falsch interpretiert, sodass es eben auch zu einer Einladung zu einem Date kam, woraufhin sich die Kollegin beim Chef beschwert hat wegen Belästigung. Daraufhin folgte meistens eine Ermahnung dies zu unterlassen und damit war das Thema erledigt. Mir ist jetzt spontan kein Fall bekannt, wo eine Ermahnung nicht ausreichend war und wo der Kollege dann einfach ungebremst weiter gemacht hat mit seinen Anmachen.
Eine fristlose Kündigung finde ich schon ein wenig übertrieben. Ich denke, dass ich in dem Fall einfach abwarten würde, ob das nach Hause schicken irgendwelche Früchte getragen hat und der Kollege sein Verhalten ändert. Ansonsten würde ich als Chef dazu übergehen, den besagten Angestellten vorübergehend zu suspendieren und wenn das immer noch keine Änderung des Verhaltens bewirkt, würde ich den Mann einfach fristlos entlassen. Wer nicht hören will, muss fühlen.
Als Vorgesetzter würde ich hier mit einer Abmahnung bestrafen. Da er vorher doch schon eine Art Verwarnung bekommen hatte. Denn der Vorgesetzte hat schließlich die schon im Sinne der Kollegin gehandelt und ihre Beschwerde sehr ernst genommen. Die Abmahnung wird nun hoffentlich helfen, dass er sich zu benehmen weiß. Ansonsten kann er noch immer gekündigt werden und eine vorher ausgesprochene Abmahnung wird die Kündigung dann sogar noch untermauert.
Denke hier auch, dass eine Abmahnung gerechtfertigt wäre. Um eine "Strafmaßnahme" geht es hier nämlich gar nicht und der Arbeitgeber ist gar nicht in der Lage und Position, Strafen auszusprechen. Wenn die Kollegin sich zu sehr angegriffen fühlt und eine Strafe will, kann sie selbst durch eine Anzeige aktiv werden und auch auf zivilrechtlichem Weg um eine Entschädigung kämpfen. Das aber ist ihre Privatangelegenheit.
Der Kollege selbst wird aber gegen die Abmahnung kaum erfolgreich vorgehen können, weil offenbar genügend Personen vom Vorfall etwas mitbekommen haben und wohl auch nachweisbar ist, dass das nicht die erste Belästigung war.
Gleich die Kündigung auszusprechen würde ich für übertrieben halten, sofern die Belästigung und Beleidigung nicht schon ein bedrohliches Ausmaß erreicht hat, bei dem ein kollegiales Verhältnis zu dem Kollegen nicht mehr denkbar ist. Das ist der Schilderung so aber nicht zu entnehmen.
Eine Abmahnung ist hier sicherlich das richtige Strafmaß, wobei ich als Chef auch verlangen würde, dass man sich hier noch vor allen Kollegen bei ihr entschuldigt und ihr mitteilt das zukünftig zu unterlassen. Das ist denke ich etwas, was durchaus im Sinne der Arbeitsleistung wäre. Ansonsten würde ich mich stark für die Frau machen und auch vor Kollegen noch mal sagen, dass man ruhig zu mir kommen kann, wenn solche Sachen unter den Kollegen stattfinden. Ich würde da Ansprechpartner sein wollen.
Gleich eine Kündigung würde ich als übertrieben, wenn auch nachvollziehbar empfinden. Man sollte es aber durchaus im Guten versuchen, da man ja auch die Arbeitsleistung der Person braucht und sonst nach einem Neuen suchen müsste. Allerdings muss man dann auch klären, dass beide vielleicht weniger Kontakt zueinander haben können, indem man beispielsweise die Schichten umlegt.
Ich würde bei einem solchen Verhalten auch zu einer Abmahnung tendieren. Sicher ist er vorher schon ermahnt worden, aber trotzdem finde ich eine Kündigung in dem Fall zu hart. Es ist zwar schon ein starkes Stück, was sich der Kollege da geleistet hat, aber vielleicht wird er ja durch eine Abmahnung vernünftig und arbeitet weiterhin ordentlich.
Wenn die Arbeitsleistung stimmt, dann würde ich an der Stelle des Chefs nicht an eine sofortige Kündigung denken. Ich würde erst mal das Verhalten nach der Abmahnung genau beobachten und auch die Angestellten dazu befragen. Dann zeigt es sich ja, ob der Kollege dadurch etwas gelernt hat.
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