Sind geringfügige Beschäftigungsverhältnisse steuerfrei?

vom 29.06.2014, 21:17 Uhr

A und B hatten neulich eine Unterhaltung. A meint, dass eine geringfügige Beschäftigung nicht ganz steuerfrei ist. Der Arbeitgeber muss Steuern dafür bezahlen, die aber nur sehr gering sind. B aber meint, dass ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis steuerfrei ist und er steuerpflichtig wird, wenn man mehrere dieser Beschäftigungsverhältnisse eingeht.

Wer hat Recht? Ist eine geringfügige Beschäftigung steuerfrei zu beurteilen oder bekommt der Staat auch von so einen Beschäftigungsverhältnis Geld? Wer zahlt die Steuern dann? Der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Meines Wissens nach sind geringfügig Beschäftigte komplett steuerfrei! Der Arbeitgeber bezahlt monatlich Steuern und Sozialabgaben an die sogenannte Knappschaft, diese ist bundesweit für alle Mini-Jobs zuständig. Etwas anders verhält es sich bei mehreren "Mini-Jobs". Kommt der Arbeitnehmer über 450€ im Monat ist er dazu verpflichtet eine Steuererklärung am Ende des Jahres abzugeben. Er muss zwar keine Steuern zahlen, da diese bereits vom Arbeitgeber an die Knappschaft gezahlt wurden, der Verdienst der geringfügigen Beschäftigung wird aber bei der Berechnung des Progressionsvorbehalts berücksichtigt. Leider geht diese Berechnung etwas weiter ins Steuerrecht ein, als ich weiß, weshalb ich dir nicht genau sagen kann, wie sich dies im Detail auswirkt.

» Ninjawaft » Beiträge: 181 » Talkpoints: 0,12 » Auszeichnung für 100 Beiträge


So wie sich A und B sich darüber unterhalten, scheint mir nicht klar, wen sie hier jeweils in der Steuerpflicht halten. Auf der einen Seite wird ja was über den Arbeitgeber gesagt, auf der anderen Seite die Steuerpflicht davon abgeleitet, dass ein Arbeitnehmer mehrere solcher Beschäftigungsverhältnisse haben würde. Davon muss ja ein einzelner Arbeitgeber nichts wissen, damit käme in dem Fall ja nur eine Steuerverpflichtung des Arbeitnehmers in Frage.

Was genau also wollen A und B klären? Die Steuerpflicht für den Arbeitgeber oder die Steuerpflicht für den Arbeitnehmer?

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



derpunkt hat geschrieben:Was genau also wollen A und B klären? Die Steuerpflicht für den Arbeitgeber oder die Steuerpflicht für den Arbeitnehmer?

Das ist doch völlig irrelevant, was diebeiden klären wollten. Die Frage ist doch präzise gestellt und da ist eigentlich das Gespräch von A und B gar nicht so relevant. Sondern die Frage, wer die Steuern zahlen muss, Arbeitgeber oder Arbeitnehmer und ob überhaupt Steuern gezahlt werden müssen. Wenn ja, in welcher Höhe.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich hatte mal vor ein paar Jahren einen Minijob als Nebenjob, diesen habe ich nach Auskunft des Arbeitgebers ohne Steuerkarte verrichtet, was günstiger wegen der Steuerzahlung auf eben diesen kleinen Nebenverdienst war.

So war es in meinem Falle so, dass auf das Entgelt dieses Minijobs eine pauschale Steuer (plus Versicherungsbeiträge etc.) gezahlt werden musste. Bei diesem Arbeitgeber ist es so, dass der Arbeitnehmer diese Steuern zahlen muss, sie werden also direkt vom Lohn einbehalten und abgeführt. Alternativ kann aber auch der Arbeitgeber die Zahlung der Steuer übernehmen, es handelt sich dabei wirklich um sehr geringe Beträge (die genaue Höhe weiß ich nicht mehr, aber es waren weniger als 10 Euro im Monat, was natürlich auch von der Höhe des Einkommens abhängt), so dass dem Arbeitnehmer diese Steuerlast abgenommen wird.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


So wie ich jetzt das Gespräch von A und B verstehe, geht es darum, wie dieser Nebenjob ein steuerpflichtiges Beschäftigungsverhältnis ist. Generell ist dieser Nebenjob von 450 Euro monatlich steuerfrei. Die Steuern bezahlt nur der Arbeitgeber. Damit erlangt man im Jahr 5400 Euro. Man zahlt keine Lohnsteuer, somit kann man auch keine Lohnsteuer aus einer Einkommenssteuererklärung erhalten.

Hat man nun aber in diesen Jahr schon bereits bei einen anderen Arbeitgeber gearbeitet oder übt dies neben seinen Hauptberuf aus oder führt sogar zwei Nebenjobs aus, kann der Nebenjob auch steuerpflichtig werden. Bei mehreren Beschäftigungen muss man eine Steuer bezahlen, da man meistens auf Lohnsteuerklasse 6 arbeitet. Neben den Beruf eben so. Es kann dann sogar so sein, dass man eine Nachzahlung an das Finanzamt zahlen muss, weil man insgesamt auf ein höheres zu versteuerndes Einkommen kommt.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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