Insassenunfallschutz bei Mietwagen sinnvoll?

vom 29.06.2014, 21:12 Uhr

B war letzte Woche im Reisebüro und wollte sich nach Reisen und deren Kosten erkundigen. B wurde dann dabei gesagt, dass er, wenn er einen Mietwagen nutzen will auch eine Insassenunfallschutzversicherung nehmen sollte, weil das doch besser wäre. Es wäre wohl keine Pflicht, aber dem wäre dringend anzuraten. B ist nun völlig verunsichert, weil doch in der Haftpflichtversicherung auch die Insassen mit versichert sind, wie auch hier im Forum schon gesagt wurde.

Ist denn bei einem Mietwagen eine Insassenunfallschutzversicherung wirklich sinnvoll und kann man dem nur anraten oder ist es eine Versicherung, die man eigentlich nicht braucht, weil die Insassen anders mit abgedeckt sind?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Diamante hat geschrieben:weil doch in der Haftpflichtversicherung auch die Insassen mit versichert sind

Bei der sog. Insassen-Unfallversicherung war aber nicht dieser Schaden angedacht, sondern der Fall, dass es keinen Schuldigen gab! Und das war regelmäßig z.B. bei einem Unfall der Fall, der durch ein unabwendbares Ereignis eingetreten ist. So wie bei einem Reifenplatzen. Allerdings ist diese Lücke schon seit Jahren geschlossen worden und heute würde die Autohaftpflichtversicherung zahlen.

Ganz anders - und hier macht sogar die Insassen-Unfallversicherung "Sinn" - wenn es zwar einen Schuldigen gibt, der aber nicht bezahlen kann. Wird ein Unfall - um ein Beispiel zu nehmen - durch einen Radfahrer verursacht, welcher aber keine Haftpflichtversicherung besitzt, dann bezahlt die Autohaftpflicht nicht und ebenso wenig die Haftpflichtversicherung des Fahrers. Hier sind die Insassen dann auf ihre Versicherungen angewiesen (Unfallversicherung) bzw. können den Schuldigen verklagen und einen Titel erwirken. Geld bringt das aber keines zwingend.

Außerdem: ist der Fahrer Verursacher des Unfalls, so ist die Autohaftpflichtversicherung auch nicht in die Pflicht zu nehmen. Hier bezahlt die Haftpflichtversicherung des Fahrers - sofern der eine hat. Oder er bezahlt selbst, sofern er hierzu finanziell in der Lage ist.

Wobei ich hier nicht als Fürsprecher der Insassen-Unfallversicherung auftreten will. Grundsätzlich sollten die potentiellen Gefahren z.B. durch eine allgemeine Unfallversicherung einzeln abgedeckt werden, so dass diese Versicherung (auch wenn man die Fall-Wahrscheinlichkeit mit in seine Überlegungen einbezieht) wirklich "überflüssig" wird.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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