Berechnung der Höhe vom Hausgeld bei Eigentumswohnung

vom 29.06.2014, 13:11 Uhr

Die Betriebskosten, die bei Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft anfallen und auch das Geld, was gezahlt werden soll, damit Reparaturen gemacht werden können, die der Gemeinschaft dienen, nennt man umgangssprachlich auch Hausgeld.

Mich würde mal interessieren, wie dieses Hausgeld sich ganz genau berechnet und was alles genau da hinein fließt. Was wird alles im Hausgeld bezahlt? Ist das wirklich nur dass, was die Allgemeinheit betrifft oder auch solche Sachen, die man selber verbraucht? Wie hoch ist in der Regel so ein Hausgeld, wenn man eine Eigentumswohnung kaufen will? Womit muss man da rechnen? Wird es nach Quadratmetern berechnet oder nach Personen, die in diese Wohnung ziehen? Zahlt da jeder das Gleiche oder werden da Unterschiede gemacht und wer setzt die Kosten fest?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich selber wohne nicht in einer Eigentumswohnung, kenne aber einige, die in dieser Form leben. Dieses Hausgeld ist nach meiner Kenntnis relativ unabhängig von Personenzahl, Größe der Wohnung und dergleichen.

Die Höhe des Hausgeldes wird von der Eigentümergemeinschaft selbst festgesetzt. Dies geschieht auf der mindestens einmal jährlich stattfindenden Eigentümerversammlung. Geleitet wird diese Versammlung in der Regel von einem Verwalter, der auch gewisse Erfahrungen besitzt und so beratend tätig sein kann, wenn es zu Unstimmigkeiten kommt.

Vom Hausgeld wird alles bezahlt, was die Eigentümergemeinschaft betrifft, also z.B. Strom für die Treppenhausbeleuchtung, Reinigung des Treppenhauses und des Grundstücks, Gärtnerarbeiten, Versicherungen, Steuern und Gebühren, Reparaturen am Gemeinschaftseigentum, Modernisierungen am Gemeinschaftseigentum und so weiter. Das Hausgeld muss dann also dementsprechend hoch sein, dass für die laufenden Ausgaben genügend Geld vorhanden ist und auch noch eine Rücklage gebildet werden kann, um hohe Ausgaben bezahlen zu können.

In einem Fall weiß ich, dass für eine dringend benötigte Fassadensanierung mit Wärmedämmung für drei Acht-Familien-Häuser pro Haus mit etwa 100.000€ gerechnet wurde. Um diese Kosten dann aufbringen zu können, hatte die Eigentümergemeinschaft also beschlossen, das Hausgeld zwischenzeitlich zu erhöhen, es ist also nicht unbedingt immer ein und derselbe Betrag, sondern es kann erhebliche Abweichungen dabei geben.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


In der Regel wird es über den Miteigentumsanteil berechnet. Und dieser basiert ja oft auf der Grundlage der Quadratmeter des Eigentums. Der Durchschnitt lag im März 2012 in Deutschland bei 2,70 Euro pro Quadratmeter. Dabei bezieht sich der Wert auch auf die Kaltmiete. Wenn ich das für meine Wohnung berechne, dann hat mein Vermieter nur noch einen Verdienst von 1,90 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Den Rest muss er in das Hausgeld investieren.

Allerdings wird es eben, wie schon geschrieben, von der Eigentümerversammlung festgelegt. Handelt es sich um ein neues Gebäude oder es wurde erst komplett saniert, dann kann man das Hausgeld auch niedriger ansetzen, weil in den nächsten Jahren kaum mit hohen Kosten zu rechnen ist. Zudem habe ich etwas im Hinterkopf, dass man mindestens um die 15 Prozent einplanen sollte, die als Hausgeld weggehen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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