Gehaltserhöhung in Form von Kinderbetreuungskosten Übernahme

vom 26.06.2014, 14:43 Uhr

Ich erhöhe meine Stundenanzahl, und überlege, ob ich nicht fragen soll, ob meine Betreuungskosten übernommen werden können. Angeblich bekommt man den Betrag ja steuerfrei auf das Gehalt gerechnet. Hat da jemand Ahnung von, bekommt man den Betrag wirklich ohne Abzug ausbezahlt. Und wie funktioniert das nach dem Betreuungsende, wenn die Kinder nicht mehr in die OGS (offene Ganztagsschule) gehen. Oder zählt das ganze überhaupt nur für Kindergartenkinder?

» laraluca » Beiträge: 1068 » Talkpoints: 9,76 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Solche Gehaltsanteile die dadurch erbracht werden, dass z.B. Kinderbetreuungskosten bezahlt oder wenigstens zum Teil bezahlt werden, sind für den Betrieb sicher gut, weil hier an Steuern (auch für den Angestellten) bloß der Geldwerte Vorteil zu versteuern ist. Aber es fallen dadurch keine Sozialabgaben an! Was aber auch bedeutet - für den Fall dass das mal wichtig wird - dass dieser Mehrwert sich nicht in der Rentenhöhe wiederspiegelt, keine Auswirkung auf die Höhe eines Arbeitslosengeldes hätte und auch bei der Berechnung von Krankengeld nicht berücksichtigt wird. Und man hat tatsächlich das Problem, dass am Ende der Betreuung der Zuschuss natürlich wegfällt.

Solche Verhandlungen würde ich in dieser Richtung nur führen, wenn klar ist, dass der Betrieb definitiv keine Chance hat, eine echte Gehaltserhöhung in Aussicht zu stellen oder aber eine potentielle Gehaltserhöhung signifikant niedriger ausfallen würde, als der Zuschuss ausmachen würde.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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