Wer müsste bei betriebsbedingter Kündigung zuerst gehen
Im Betrieb von A sieht es schlecht aus. Vor einem Jahr wurden erst noch Leute eingestellt und nun sieht es so aus, als ob einige Leute entlassen werden müssen, weil es dem Betrieb schlecht geht. A arbeitet nun schon seit 8 Jahren in dem Betrieb. In der Zwischenzeit wurden einige Leute eingestellt. Einige im Betrieb meinen, dass die, die schon länger im Betrieb sind, sich nicht unbedingt fürchten müssen gekündigt zu werden. Bei einer betriebsbedingten Kündigung ist es so, dass immer die zuletzt eingestellten Arbeitnehmer gehen müssen.
Ist es richtig, dass immer die erst entlassen werden, die zuletzt eingestellt wurden oder nach welchen Kriterium können die Arbeitgeber entscheiden wer gehen muss? Ist ein langjähriger Mitarbeiter relativ sicher, wenn nicht die ganze Firma den Bach herunter geht?
Ja es müssen die neustens als erstes bangen, aber es gibt noch ein anderes sehr wichtiges Kriterium. Das ist das Alter der Mitarbeiter, es müssen zu erst junge Mitarbeiter entlassen werden, da sie in der Regel bessere Chancen haben einen neuen Job zu finden. Es kommt bei A drauf an, wie alt die neu eingestellten Kollegen sind.
Es gibt keine Garantien oder feste Regeln, die dem Arbeitgeber hier Fesseln anlegen würden. Je nach Betriebsgröße - so weit ist das richtig - muss eine Sozialauswahl geführt werden. Und hier gibt es Kriterien, die sich "günstig" auf Prognosen auswirken können. Wenn es aber um für das Unternehmen wichtige Schlüsselpositionen geht, von der der wirtschaftliche Fortbestand abhängig ist, können auch Ausnahmen gemacht werden.
Kriterien für die Sozialauswahl sind nicht nur Betriebszugehörigkeit sondern auch das Alter oder die Anzahl versorgungspflichtiger Kinder. Wobei auch hier zu bedenken ist, dass das erst ab einer gewissen Betriebsgröße gilt! Es gilt dabei die Größe von 10 Vollzeitmitarbeitern. Man darf nicht vergessen, dass ein Betrieb auch 20 Angestellte haben kann. Wenn aber hier z.B. 12 Leute z.B. einen 20-Stunden-Vertrag haben, dann ist die Grenze von 10 Angestellten nicht erreicht.
Ich gehe nicht davon aus, dass automatisch nur die zuletzt eingestellten Arbeitnehmer bei einer betriebsbedingten Kündigung auf die Straße gesetzt werden. Auch Angestellte mit Kindern oder Schwerbehinderte werden hiervon unter Umständen ausgenommen, so dass ein Arbeitnehmer, der länger dabei ist, aber ungebunden und keine Behinderung hat, womöglich eher um seinen Job fürchten muss. Auch das Alter spielt, wie schon angesprochen wurde, eine Rolle. Ein jüngerer Angestellter wird vielfach eher die Kündigung erhalten als ein älterer Mitarbeiter, der wenige Jahre vor der Rente steht.
Eigentlich wäre es rational betrachtet sinnvoller, eine Auswahl nach der Leistung vorzunehmen und diejenigen im Betrieb zu behalten, die dem Betrieb am meisten nützen. Allerdings wird das in der Realität nicht wirklich umsetzbar sein, schon aus juristischen Gründen nicht. Da spielt die soziale Komponente dann letztendlich eine nicht zu unterschätzende Rolle.
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