Mann soll in anderer Stadt / Bundesland arbeiten
Eigentlich ist es kein richtiges Problem, welches sich für Frau A und Herrn B stellt. Denn Frau A hat einen guten Job in einer Stadt in Rheinland Pfalz. Herr B ist zur Zeit zwar arbeitslos, aber er ist zuversichtlich gewesen, bis er ein Arbeitsangebot bekommen hat in Bayern. Der Job ist auch nicht dass, was er sich so vorgestellt hat, aber es ist eine Firma in seinem Wohnort, die dort eine Tochterfirma eröffnet hat und dort Mitarbeiter benötigt. Für Frau A und Herrn B bedeutet das eine Fernbeziehung oder ein kompletter Umzug und Arbeitslosigkeit und Arbeitssuche in Bayern.
Herr B hat nun um ein paar Tage Bedenkzeit gebeten. Aber die Mitarbeiterin bei der Agentur für Arbeit meinte, dass er mit einer dreimonatigen Sperre rechnen muss, wenn er den Job nicht annimmt. Herr B ist nun völlig hin und hergerissen. Sein Lebensmittelpunkt ist in Rheinland Pfalz. Seine Lebenspartnerin und auch das Kind seiner Lebenspartnerin, welches er als "Ersatzpapa" mit aufgezogen hat, muss er zurück lassen.
Ist es richtig, dass man eine Arbeit annehmen muss, die so weit weg ist? Muss man da mit einer Sperre rechnen? Freunde von B meinen, dass er das nicht muss. Aber andere wiederum meinen, dass er froh sein soll, wenn er Arbeit hat. Was würdet ihr machen?
Diamante hat geschrieben:Ist es richtig, dass man eine Arbeit annehmen muss, die so weit weg ist?
Das ist natürlich Quatsch und nicht zumutbar. Wir sprechen hier ja nicht über einen Arbeitsplatz zu dem man täglich pendeln kann. Hier würde praktisch die Arbeitsagentur den neuen Wohnort bestimmen wollen. Wobei es mir etwas komisch vorkommt, dass die Arbeitsagentur in Rheinland Pfalz Menschen nach Bayern vermitteln will.
Diamante hat geschrieben:Muss man da mit einer Sperre rechnen?
Ich wäre schon auf das Gesicht des Richters beim Gericht gespannt, der an Hand solcher Fragen die Gelder der Arbeitsagentur (die dann die Kosten tragen muss!) verschwenden muss. Selbst wenn der Arbeitslose Single und familiär ungebunden wäre (was ja nicht der Fall ist), wäre so ein "Angebot" unzumutbar.
Aber natürlich könnte der Mann darauf eingehen und gleichzeitig die Frage stellen, ob die Arbeitsagentur dann auch unbegrenzt für die Kosten der zweiten Mietwohnung, deren Einrichtung und die wöchentliche Pendeln zwischen den Wohnsitzen übernehmen würde. Diese Zusage soll dann aber schriftlich erfolgen und konkrete Beträge nennen.
Diamante hat geschrieben:Freunde von B meinen, dass er das nicht muss.
Und die haben mit der Ansicht auch Recht.
Diamante hat geschrieben:Aber andere wiederum meinen, dass er froh sein soll, wenn er Arbeit hat. Was würdet ihr machen?
Das sind Kinder der Agenda 2010. Frage also nicht, was der Staat für dich tun kann, sondern was du für den Staat machen kannst. Diese völlige Selbstaufgabe ist es, was eigentlich traurig machen müsste. Die Überzeugung, "froh" sein zu müssen, wenn man seine Lebenszeit verkauft bekommt. Diese Denkweise setzt sich dann leider in allem im Leben fort und macht eigentlich immer aus dem "mündigen Bürger" den "glücklichen Sklaven" der die herrschenden Zustände absichert und dafür sorgt, dass das System so bleibt wie es ist.
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