Strafgeld am Taschengeld abziehen
Der Sohn von Frau B. schwänzt seit Wochen die Schule. Mittlerweile macht das Jugendamt und auch die Schule Probleme und es ist bereits angekündigt, dass demnächst ein Strafgeld gegen die Mutter verhängt wird.
Die Mutter, Frau B., redet bereits mit Engelszungen auf ihren Sprössling ein. Aber der ist absolut uneinsichtig. Frau B. sieht nun hohe Kosten auf sich zu kommen und will das Strafgeld am Taschengeld ihres Sohnes abziehen.
Ist es möglich, Strafgelder die ein Kind verursacht hat, am Taschengeld abzuziehen? Oder hat die Mutter da keine Chancen?
Erstmal ist es kein Strafgeld sondern Bußgeld, welches die Eltern aufgebrummt bekommen und warum sollten die Eltern das nicht vom Taschengeld abziehen. Wo ist denn das Gesetz, wie hoch und ob überhaupt Taschengeld gezahlt werden muss. Wenn die Eltern es aus finanziellen Gründen nicht mehr können, dann muss der Sprössling auch ohne Taschengeld auskommen. Die Frage ist dann nur, ob er sich das Taschengeld dann anderweitig "besorgt".
Warum fragst du, ob das möglich ist? Wer will die Mutter denn zwingen Taschengeld zu zahlen? Der Gesetzgeber hält sich da raus. Aber wenn es schon so weit ist, dass die Mutter eine Strafe bekommen soll, verstehe ich nicht, warum die Polizei nicht eingeschritten ist und den Jungen in der Schule abgeliefert hat? So viel ich gehört habe, ist das üblich.
Wenn die Mutter meint, dass bei einem solchen Früchtchen Engelszungen angebracht sind, hat sie sich geirrt. Leider schreibst du nicht, wie alt der Junge ist und was er sagt, warum er nicht die Schule besucht. Ich denke, statt zu reden sollte sie es mal mit Entzug von Annehmlichkeiten versuchen, vielleicht versteht er die Sprache besser. Je nachdem wie alt er ist, kann er sich sein Taschengeld selbst verdienen durch Zeitungen austragen und Prospekt-Verteilung.
Ich würde natürlich das Geld vom Taschengeld abziehen. Schließlich hat das Kind, durch sein Schulschwänzen, die Geldstrafe verursacht und soll nicht ungestraft davon kommen. Es ist meiner Meinung nach eine gute und wichtige Lektion, wenn das Kind bemerkt, dass es eben nicht machen kann, was es will und auch dafür die Konsequenzen tragen muss, wenn es sich so verhält. Auch würde ich als Elternteil überhaupt nicht einsehen, warum mein Kind nichts davon bezahlen sollte, denn wenn ich nicht auf Arbeit gehe und unentschuldigt fehle, muss ich auch die Konsequenzen tragen.
Vielleicht hilft diese Sanktion auch, damit das Kind doch wieder zur Schule geht. In dem Fall, der hier beschrieben wurde, sollte man, da das Kind anscheinend nicht auf die Eltern hört, doch auch mal mit dem Jugendamt reden und eventuell eine SPFH beantragen, um den Spross wieder auf den richtigen Weg zu führen. ( SPFH= Sozialpädagogische Familienhilfe). Denn ohne Schulbildung und womöglich ohne Abschluss, wird es nicht gut aussehen, wenn es um eine Lehrstelle und einen späteren Beruf geht.
Fugasi hat geschrieben:Oder hat die Mutter da keine Chancen?
Sorgt sich die Mutter, weil der Sohn im Zweifel sein Recht auf Taschengeld vor Gericht geltend machen wird? Und wenn das Bußgeld tatsächlich vom "Taschengeld" des Sohnes beglichen werden kann, dann sehe ich hier tatsächlich einen Teil des Problems. Wozu muss der Junge in die Schule, wenn er offenbar auch so ein stattliches Einkommen hat? Wenn sich wg. des Fernbleibens von der Schule bereits das Jugendamt meldet, ist wohl schon einiges an Fehlstunden zusammen gekommen. Ich verstehe nicht, wieso hier nicht schon längst Konsequenzen gefolgt sind - statt dessen aber nie am Taschengeld gerüttelt wurde.
In erster Linie ist man eigentlich nicht dazu verpflichtet, seinem Kind ein Taschengeld zu bezahlen. Davon mal ganz abgesehen kann ich nicht ganz verstehen, weshalb die Mutter es nicht schafft, das Kind dazu zu bewegen, dass es in die Schule geht, und zwar regelmäßig. Neben dem Bußgeld, was die Eltern aufgebrummt bekommen, wenn das Kind mehrere Wochen nicht zur Schule geht und den Schulbesuch strikt verweigert, ist es doch eigentlich auch so, dass das Kind doch von der Polizei abgeholt werden kann und zur Schule gebracht werden kann. Auf jeden Fall kenne ich die Vorgehensweise so.
Also wenn die Mutter mit Engelszungen schon auf das Kind einredet und sich das Kind nicht dazu bewegen lässt, wieder die Schule regelmäßig zu besuchen und der Mutter nun ein Bußgeld droht. Dann würde ich schon sagen, dass die Mutter das Bußgeld dem Kind vom Taschengeld abziehen kann und vor allem auch sollte. Ich kann nicht ganz verstehen, weshalb die Eltern dafür zahlen sollen, wenn die Kinder nicht zur Schule gehen wollen. Natürlich kommt es auch auf das Alter des Kindes an. Wenn das Kind aber eigentlich schon alt genug ist, sagen wir mal sechszehn Jahre alt ist und eigentlich alleine entscheiden kann, was es will und, was es eben nicht will. Sollte man doch das Kind in dem Fall bestrafen und nicht die Eltern.
Und in solch einem Fall würde ich es auch gut finden, dass nicht nur die Eltern dafür büßen, sondern auch das Kind merkt, dass das nicht der richtige Weg ist, den er gerade einschlägt und geht. Und die Kinder trifft man ja meist damit, wenn man ihnen etwas vom Taschengeld abzieht oder etwas bezahlen lässt vom Taschengeld. Das tut es den Kindern am meisten weh und vielleicht wäre dies ein Anhaltspunkt, um dem Kind vorab damit zu drohen, damit es vielleicht wieder zur Schule geht. Natürlich sollte man dabei bedenken, was das Kind vielleicht anstellen könnte, um zu Geld zu kommen, wenn es kein Taschengeld mehr bekommt.
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